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Stammesstaat | bpb.de

Stammesstaat

S. (auch Personenverbandsstaat) bezeichnet einen Interner Link: Staat, in dem sich der Herrschaftsanspruch des Führers (Fürsten etc.) auf eine bestimmte Personengruppe (Stamm, Sippe etc.) richtet, ggf. auch unabhängig davon, welches Gebiet der Personenverband besiedelt. (Ggt.: Interner Link: Territorialstaat)

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

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