Wiedervereinigung

W. bezeichnet die über staatsrechtliche Verträge wiederhergestellte Einheit Deutschlands durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland am 3.10.1990 (Nationalfeiertag). Die W. erfolgte nach Art. 23 Abs. 2 GG.

Siehe auch:
Bundesrepublik Deutschland
Deutsche Demokratische Republik (DDR)
Einigungsvertrag
Zwei-plus-Vier-Vertrag

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006.