Sitzverteilung im 17. Deutschen Bundestag
Nach Parteien, Bundestagswahl 2009
14.10.2009
Die Koalitionsverhandlungen führenden Parteien CDU/CSU und FDP können zu Beginn der Legislaturperiode 332 Sitze auf sich vereinen. Die absolute Mehrheit liegt bei 312 von insgesamt 622 Sitzen.
Klicken Sie auf die Grafik, um die PDF zu öffnen. Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/ (© bpb)Fakten
Zu Beginn der Legislaturperiode sitzen im 17. Deutschen Bundestag 622 Abgeordnete – davon 598 nach § 1 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes und 24 Überhangmandate (2005: 614 Abgeordnete).
Die Sitze im 17. Deutschen Bundestag verteilen sich wie folgt:
- CDU: 194 Sitze (2005: 180),
darunter 173 Wahlkreise (2005: 106), - CSU: 45 Sitze (2005: 46),
darunter 45 Wahlkreise (2005: 44), - SPD: 146 Sitze (2005: 222),
darunter 64 Wahlkreise (2005: 145), - FDP: 93 Sitze (2005: 61),
darunter 0 Wahlkreise (2005: 0), - Die Linke: 76 Sitze (2005: 54),
darunter 16 Wahlkreise (2005: 3), - Bündnis 90/Die Grünen: 68 Sitze (2005: 51),
darunter 1 Wahlkreis (2005: 1).
Datenquelle
»Der Bundeswahlleiter«;
»Bundeswahlgesetz.«
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