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Politische Partizipation

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Bei Wahlen können die Bürger Einfluss auf die Politik nehmen. Doch auch zwischen den Wahlen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um sich politisch zu engagieren und einzumischen.

Politische Partizipation: Beispiele für Beteiligungsmöglichkeiten Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Die Bürger und Bürgerinnen der Bundesrepublik haben in der Regel alle vier Jahre die Möglichkeit, die Abgeordneten des Bundestages neu zu wählen. Auch auf der Ebene der Länder und der Kommunen stellen Wahlen die am meisten genutzte Möglichkeit zur Beteiligung dar. Die Mehrheit der Länderparlamente werden alle fünf Jahre neu gewählt, in einigen wenigen Bundesländern dauert die Legislaturperiode nur vier Jahre.

Eng mit der Möglichkeit des Wählens ist die Mitarbeit und Mitgliedschaft in einer Partei verbunden. Zwar können auch unabhängige Kandidaten auf allen Ebenen des politischen Prozesses kandidieren, den Parteien aber wird durch das Grundgesetz (GG) eine besondere Rolle bei der politischen Willensbildung zugewiesen (Art. 21 GG). Sie dienen als wichtigstes Instrument zur Bündelung und Vermittlung der politischen Ziele von Einzelpersonen und Gruppen. Jedem Bürger steht es frei, mit weiteren Mitstreitern eine eigene Partei zu gründen, solange diese ihren Zielen nach die freiheitlich demokratische Grundordnung respektiert. Mittels der Mitarbeit in einer Partei und der Kandidatur für Parteiämter können Bürger gestaltenden politischen Einfluss gewinnen.

Ein Mittel der Beteiligung aus dem Instrumentarium der direkten Demokratie ist der Bürgerentscheid. Dieser ist eine Abstimmung über einen spezifischen Politikgegenstand – zum Beispiel den Ausbau eines Flughafens oder die Sanierung eines Hallenbades. Der Bürgerentscheid wird entweder durch ein Bürgerbegehren oder durch eine Vorlage der kommunalen Volksvertretung zur Abstimmung gebracht. Ein sogenanntes Bürgerbegehren wird nach der Sammlung einer Mindestanzahl von Unterstützungsunterschriften wahlberechtigter Bürger durch die Gemeinde als Bürgerentscheid zur Abstimmung gestellt. Volksentscheide bilden in gewisser Weise das Gegenstück von Bürgerentscheiden auf Bundesebene. Sie sind in der Bundesrepublik allerdings nur bei einer Neugliederung des Bundesgebietes vorgesehen und werden auch nur in den betroffenen Ländern abgehalten. Dagegen ist in einigen Länderverfassungen bzw. gesonderten Landesgesetzen die Möglichkeit der Volksentscheide fest verankert.

Bürgerinitiativen behandeln, ähnlich wie Bürgerentscheide, konkrete politische Problemstellungen, meistens auf kommunaler Ebene. Es handelt sich in der Regel bei diesen Initiativen um parteiunabhängige Interessenvertretungen. Deren Hauptziel ist es sehr häufig, Aufmerksamkeit für ihre Position oder Forderung zu erzeugen. Oft sind Bürgerinitiativen auch die Initiatoren von weiteren basisdemokratischen Referenden wie Volksinitiativen, Volksbegehren oder Volksentscheide.

Laut Artikel 8 GG haben alle Deutschen das "Recht sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln." Dieses Grundrecht soll garantieren, dass sich die Bürger treffen und über politische Fragen austauschen können. Zwar legt das Versammlungsrecht Bedingungen dafür fest, grundsätzlich können Bürger aber nach einer polizeilichen Anmeldung ihre Forderungen mittels öffentlicher Demonstrationen ausdrücken.

Ferner haben die Bürger das Recht, eine Petition, also eine Eingabe oder eine Bittschrift, an die zuständigen Stellen oder sogar den Bundestag zu richten. Im deutschen Parlament ist dazu extra ein Petitionsausschuss eingerichtet, der die Eingaben prüft und gegebenenfalls Informationen von Behörden einfordert. Er kann abschließend den Bundestag auffordern, sich der Petition anzuschließen. Ein solcher Entschluss kann helfen, dem vom Bittsteller geäußerten Missstand zu beseitigen.