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Deutschland in der EU

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Ob Europaparlament, Europäische Kommission oder Rat der EU: Die "Brüsseler Politik" spielt eine wichtige Rolle bei Gesetzen und Rechtsakten. An deren Entstehung wirken die Mitgliedsstaaten mit.

Deutschland in der EU: Beispiele für Mitwirkung an Rechtsakten der EU Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Die Bundesrepublik ist Mitglied in einer Vielzahl von internationalen Organisationen und Vertragspartner einer ganzen Reihe von Abkommen. Das vielleicht wichtigste außenpolitische Engagement der Bundesrepublik vollzieht sich aber im Rahmen einer ganz besonderen Organisation: der Europäischen Union (EU).

Sie ist eine Institution "sui generis", also ganz eigener Art und ohne historisches Vorbild. Die Bundesrepublik Deutschland war eines der sechs Gründungsmitglieder der EU. Zusammen mit Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden gründete sie 1951 die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, aus der sich später die Europäische Gemeinschaft und die Europäische Union entwickelten. Mittlerweile hat die EU 27 Mitgliedsstaaten.

In der EU haben die Mitgliedsstaaten eine Reihe ursprünglich nationalstaatlicher Entscheidungsbefugnisse freiwillig auf diese Organisation und ihre Organe übertragen. In einer wachsenden Zahl von Politikfeldern werden immer mehr Entscheidungen auf der Ebene der Europäischen Union getroffen. Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen von EU-Organen sind oft unmittelbar geltendes Recht in der Bundesrepublik oder werden durch die Parlamente auf Landes- und Bundesebene in nationales Recht umgesetzt. Um dieses zu ermöglichen, ist 1992 der Artikel 23 des Grundgesetzes (GG) dahingehend geändert worden, dass eine Übertragung von Hoheitsrechten unter Zustimmung von Bundestag und Bundesrat möglich ist. Um zu koordinieren und zu garantieren, dass die Bürger und deren gewählte Vertreter nicht übergangen werden, hat der Bundestag zum Beispiel einen Europaausschuss eingerichtet, der für diese Fragen zuständig ist. Ihm gehören neben Mitgliedern des Bundestages auch deutsche Abgeordnete des Europäischen Parlamentes an.

Es gilt, dass keine Entscheidung, die maßgeblich in das Leben der Bürger eines Mitgliedsstaates eingreift, ohne Beteiligung der Mitgliedsstaaten selbst getroffen wird. Die Bundesrepublik hat hier eine starke Vertretung in den verschiedenen EU-Gremien. So verfügt die Bundesrepublik über 29 Stimmen im Rat der Europäischen Union, in dem die Fachminister der Mitgliedsstaaten beraten. Damit hat die Bundesrepublik zusammen mit den größten Nachbarländern den relativ höchsten Stimmenanteil im Rat. Dieser ist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament entscheidend am Gesetzgebungsverfahren in der EU beteiligt.

Deutschland entsendet derzeit mit 99 von insgesamt 754 (Stand 2013) auch die höchste Anzahl an EU-Parlamentariern in das Europaparlament. Infolge der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon wird sich die Anzahl der deutschen Abgeordneten bei der nächsten Wahl zum Europaparlament 2014 auf 96 Mitglieder verringern. Weiterhin wird aber gewährleistet, dass die Bürger des bevölkerungsreichsten Landes der EU auch ein großes Maß an Mitbestimmung genießen – entweder über direkt gewählte Vertreter oder über die Vertreter des Bundestages und der Bundesregierung. Da viele der EU-Entscheidungen auf kommunaler Ebene und Landesebene wirksam werden, ist an der Übertragung von EU-Recht auch der Bundesrat maßgeblich beteiligt.

Es gibt neben den Befürwortern der europäischen Integration auch Kritiker. Manche befürchten zum Beispiel, dass die Teilnahme an einem gemeinsamen Binnenmarkt, Arbeitsplätze in Deutschland gefährden könne. Die Befürworter verweisen hingegen auf die Chancen, die ihrer Meinung nach in der Zollunion, dem Binnenmarkt, der gemeinsamen Währung und einer vereinheitlichten Beschäftigungspolitik liegen. Auch verweisen sie auf die Möglichkeiten, die eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit für die Sicherheit aller Unionsbürger bedeuten können.