Wahlen
Ohne freie Wahlen ist Demokratie nicht denkbar. Sie sind die wichtigste Form demokratischer Kontrolle: Bei Wahlen überträgt das Volk die Macht für eine festgelegte Zeit an seine Vertreter.Wahlen sind die einfachste Form politischer Beteiligung. Für die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger sind sie die einzige Form der direkten Teilnahme am politischen Prozess. Alle anderen Arten von Partizipation sind mit einem deutlich höheren Aufwand verbunden.
Wahlen sind die wichtigste Form politischer Beteiligung in der Demokratie. Ohne Wahlen ist Demokratie nicht denkbar. Durch Wahlen wird die politische Führung bestimmt und der politische Kurs der nächsten Legislaturperiode festgelegt.
Wahlen sind das wirksamste Instrument demokratischer Kontrolle: Wenn die Wähler mit der Politik der Regierenden unzufrieden sind, können sie diese abwählen und einen Machtwechsel herbeiführen.
Wahlgrundsätze und Wahlsysteme
Artikel 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. (2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
Die Grundsätze für die Wahl zum Deutschen Bundestag, zu den Landtagen und zu den Gemeindevertretungen sind im Grundgesetz in Art. 38 und Art. 28 und im Bundeswahlgesetz festgelegt. Sie gelten ebenso für die Wahl der deutschen Abgeordneten ins Europäische Parlament.
Die Wahlen sind:
- allgemein: Alle Staatsbürger ab einem bestimmten Alter (in Deutschland 18 Jahre) können wählen und gewählt werden;
- unmittelbar: Die Wähler wählen direkt einen oder mehrere Abgeordnete über eine Liste, nicht wie bei einer indirekten Wahl zunächst Wahlmänner, die dann die Abgeordneten wählen (wie bei der Wahl des Präsidenten der USA);
- frei: Auf die Wähler darf keinerlei Druck ausgeübt werden, ihre Stimme für einen Kandidaten oder für eine Partei abzugeben; die Bürger sind auch frei, nicht zu wählen, es gibt keine Wahlpflicht;
- gleich: Jede Stimme zählt gleich viel;
- geheim: Es bleibt geheim, wie der Wähler abstimmt; Wahlkabine, Stimmzettel im Umschlag, Wahlurne oder Wahlgeräte dienen diesem Zweck.
Bei Wahlen nach dem Prinzip der Mehrheitswahl (auch Persönlichkeitswahl) wird das Wahlgebiet in Wahlkreise eingeteilt, aus denen je ein Abgeordneter zu entsenden ist. Gewählt ist der Kandidat, der die einfache Mehrheit der Stimmen im Wahlkreis auf sich vereinigt.
Bei der reinen Verhältniswahl entscheiden sich die Wähler nicht für einzelne Kandidaten, sondern für die Liste einer Partei. Wer als Volksvertreter ins Parlament ziehen kann, entscheidet die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste, die von den Parteien selbst festgelegt wird. Jede Partei schickt so viele Abgeordnete ins Parlament, wie es ihrem Anteil an abgegebenen Stimmen im gesamten Wahlgebiet entspricht.
Das Mehrheitswahlsystem begünstigt ein Zweiparteiensystem mit regierungsfähigen Mehrheiten. Das Verhältniswahlsystem führt dazu, dass alle Parteien gemäß ihrem Anteil an den Wählerstimmen im Parlament vertreten sind, soweit sie eine Sperrklausel überwinden.
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