Europa
Der Europarat und die Europäische Union verbinden Deutschland mit den anderen europäischen Ländern. Während die Europäische Union 27 Mitgliedsstaaten hat, gehören dem Europarat 47 Staaten an.
Am Wochenende gibt es in Berlin eine große Europa-Feier zum 50. Jahrestag der Römischen Verträge. (© AP)Das Grundgesetz verkündet schon in der Präambel von 1949 den Verfassungsauftrag, "als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen". In Art. 24 bekennt sich das Grundgesetz zu einer "friedliche(n) und dauerhafte(n) Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt" und ermächtigt den Bund, "Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen (zu) übertragen" und sich einem "System gegenseitiger kollektiver Sicherheit ein-(zu)ordnen".
Heute ist Deutschland Mitglied zahlreicher internationaler Organisationen, es ist weltweit vielfältige Verpflichtungen eingegangen.
Europarat
Als erster europäischer Zusammenschluss auf freiheitlich-demokratischer Grundlage wurde 1949 der Europarat gegründet. Die Bundesrepublik Deutschland trat 1951 bei. 2009 gehörten dem Europarat 47 Staaten an, darunter 22 aus dem Bereich des ehemaligen Ostblocks.
Der Europarat ist eine beratende Körperschaft, deren Beschlüsse der Zustimmung der nationalen Regierungen bedürfen. Zahlreiche Vereinbarungen (Konventionen) verpflichten die Mitglieder zur Angleichung ihres Rechtswesens, ihrer Sozial-, Wirtschafts- und Kulturpolitik. Besonders bedeutsam ist die 1950 verabschiedete "Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten". Weitere wichtige Abkommen sind die Europäische Sozialcharta (1961) sowie verschiedene Rechtshilfeabkommen, darunter das Europäische Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus (1977).
Die wichtigsten Organe des Europarats sind die Beratende Versammlung (auch Parlamentarische Versammlung), deren Mitglieder von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten bestimmt werden, und das Ministerkomitee, dem die Außenminister der Mitgliedsstaaten angehören. Sitz des Europarats ist Straßburg.
Europäische Union
Geschichte
Unterzeichnung des Vertrages über die Einrichtung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) in Paris am 18. April 1951. (© AP)Als erste Stufe schuf die EWG schrittweise eine Zollunion, in der die Zölle im gegenseitigen Warenverkehr abgebaut wurden. Ziel war die Schaffung eines "Gemeinsamen Marktes" mit Freizügigkeit der Arbeitnehmer und freiem Dienstleistungs- und Kapitalverkehr. Die EURATOM sollte die Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie fördern. Die Organe der drei Gemeinschaften EGKS, EWG und EURATOM wurden 1967 zusammengelegt, seither ist die Bezeichnung Europäische Gemeinschaft (EG) üblich.
25. März 1957 in Rom. Die Verträge zur Gründung von EWG und EURATOM werden unterzeichnet (Bundeskanzler Adenauer in der 1. Reihe, 5. v. l.). (© AP)Im Mai 2004 sind der EU weitere zehn Mitglieder beigetreten: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern. 2007 folgten Bulgarien und Rumänien. Mit Kroatien und der Türkei wurden 2005 Beitrittsverhandlungen aufgenommen.
Aus: Pötzsch, Horst: Die Deutsche Demokratie. 5. überarbeitete und aktualisierte Auflage, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2009, S. 151-153.
weitere Inhalte:
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