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Die Würde des Menschen ist unantastbar | einfach POLITIK | bpb.de

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Die Würde des Menschen ist unantastbar

/ 2 Minuten zu lesen

Artikel 1 sagt: Jeder Mensch ist wertvoll. Artikel 1 schützt den Menschen in seiner Würde. Würde bedeutet: Alle Menschen haben einen Wert.

GrundgesetzArtikel 1

  1. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

  2. Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

  3. Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

In Artikel 1 geht es um Menschenwürde.
Menschenwürde bedeutet: Jeder Mensch ist wertvoll, weil er ein Mensch ist.

Wenn etwas immer einen Wert hat, hat es eine Würde.
Jeder Mensch hat eine Würde.

Artikel 1 schützt den Menschen in seiner Würde.

Menschenwürde. Die Krone, die die verschiedenen Menschen tragen, steht sinnbildlich für ihre Menschenwürde. (© bpb)

Immanuel Kant (© bpb)

So erklärt der Philosoph Immanuel Kant die Menschenwürde:

Dinge sind wertvoll, wenn wir sie brauchen können. Ein Schuh ist zum Beispiel wertvoll, wenn er passt und man mit ihm gut laufen kann. Der Schuh hat dann einen Wert. Wenn der Schuh kaputt ist, hat er keinen Wert mehr.

Bei Menschen ist das anders:
Der Mensch hat immer einen Wert. Auch wenn er krank ist. Auch wenn er nicht arbeiten kann.

Wenn etwas immer einen Wert hat, sagt man: Es hat eine Würde.
Jeder Mensch ist deshalb wertvoll, weil er ein Mensch ist.

Darum sagt Kant: Alles hat einen Wert, der Mensch aber hat eine Würde.

In Artikel 1 steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Die Würde darf auf keinen Fall verletzt werden.

Alle Menschen sind wertvoll und haben eine Würde,

  • egal, welche Religion sie haben,

  • egal, aus welchem Land sie kommen,

  • egal, ob sie Frauen oder Männer sind, oder

  • egal, wie alt sie sind.

Der Staat muss die Würde aller Menschen schützen.

Die Menschenwürde ist die erste Regel im deutschen Grundgesetz.
Sie ist die erste Regel, weil sie so wichtig ist.
Der Staat darf die Menschenwürde nicht verletzen.
Und der Staat muss Menschen schützen, wenn ihre Menschenwürde verletzt wird.

Die Nationalsozialisten missachteten die Menschenwürde.

Wenige Jahre bevor das Grundgesetz beschlossen wurde, herrschten in Deutschland die Nationalsozialisten.
Die Nationalsozialisten missachteten die Menschenwürde. Zum Beispiel wurden behinderte Menschen festgehalten, geschlagen, angeschrien, durch Hunger gequält und ermordet, weil sie eine Behinderung hatten.

Die Nationalsozialisten achteten nicht den Wert des Lebens aller Menschen. Sie nannten behinderte Menschen „unwertes Leben“. Das widerspricht der Menschenwürde.

Kein Mensch darf gequält, gefoltert oder getötet werden. Alle Menschen müssen mit Würde behandelt werden.

Auch Menschen, die Hilfe brauchen, müssen mit Würde behandelt werden. Das gilt zum Beispiel

  • für alle Menschen, die krank sind,

  • für alle Kinder, die ohne Eltern sind,

  • und für alle Menschen, die nach Deutschland geflohen sind.

Hoffnung und Menschenwürde

Auch die Würde von Menschen, die ein Gesetz gebrochen haben, muss beachtet werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gericht in Deutschland.

Es hat zum Beispiel entschieden:
Auch Menschen im Gefängnis müssen die Hoffnung haben, dass sie das Gefängnis irgendwann wieder verlassen dürfen. Das gilt auch für die Menschen, die jemanden ermordet haben.
Hoffnung gehört zu einem Leben mit Menschenwürde.
Ein Gericht muss deshalb nach 15 Jahren prüfen, ob ein Mensch das Gefängnis wieder verlassen kann.

Der Staat muss die Grundrechte beachten

Ein guter Staat schützt die Menschen davor, dass ihre Rechte verletzt werden.
Die Grundrechte sollen die Menschen auch vor dem Staat schützen.
Deshalb müssen alle, die für den Staat arbeiten, die Grundrechte beachten.

In Artikel 1 steht dazu:

  • Die Menschen, die Gesetze machen, müssen die Grundrechte beachten. Kein Gesetz darf die Grundrechte verletzen.
    Kein Gesetz darf etwas erlauben, was im Grundgesetz verboten ist.

  • Die Regierung und alle, die für sie arbeiten, müssen sich bei ihrer Arbeit an die Grundrechte halten.

  • Auch Richter und Richterinnen müssen sich an die Grundrechte halten.

Der Staat darf niemanden in seinen Grundrechten verletzen. Wenn eine Person denkt, dass der Staat die Grundrechte verletzt, kann die Person bei einem Gericht klagen.
Das Gericht muss dann prüfen, ob der Staat die Grundrechte verletzt hat.

Die Gerichte sind auch Teil des Staates. Aber kein anderer darf bestimmen, wie die Richter und Richterinnen entscheiden.
So können die Gerichte dafür sorgen, dass der Staat die Grundrechte der Menschen nicht verletzt.

Zeichnung: Rechtswegegarantie (© bpb)

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