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25 Jahre Aussöhnung zwischen Deutschland und Polen | Hintergrund aktuell | bpb.de

25 Jahre Aussöhnung zwischen Deutschland und Polen

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Vor 25 Jahren unterzeichneten die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Polen den Nachbarschaftsvertrag, der vom Wunsch nach Frieden, Versöhnung und guter Zusammenarbeit geprägt ist. Der Vertrag bildet bis heute die Grundlage für die Beziehung zwischen den beiden Staaten.

Nach der Vertragsunterzeichnung am 17. Juni 1991 in Bonn schütteln sich Bundeskanzler Helmut Kohl (r) und der polnische Ministerpräsident Jan Krzysztof Bielecki die Hand. (© picture-alliance)

Mit der Interner Link: deutschen Wiedervereinigung 1990 wurden die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Polen neue Nachbarn. Beide Länder waren damals daran interessiert, nach dem Fall des Interner Link: Eisernen Vorhangs ein gutes Verhältnis zueinander aufzubauen und die gewaltgeprägte deutsch-polnische Geschichte des 20. Jahrhunderts hinter sich zu lassen. Diesen neuen Geist des Miteinanders wollten sie vertraglich regeln. Vor 25 Jahren, am 17. Juni 1991 unterzeichneten der polnische Ministerpräsident Jan Krzysztof Bielecki und der deutsche Bundeskanzler Interner Link: Helmut Kohl sowie die Außenminister Krzysztof Skubiszewski und Hans-Dietrich Genscher den Interner Link: "Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit". Der Vertrag ist die Grundlage für die deutsch-polnischen Beziehungen.

Der damalige deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl erklärte in einer Regierungserklärung im September 1991 vor dem Bundestag: "Mit diesen Verträgen liegt uns ein deutsch-polnisches Vertragswerk vor, das Marksteine in der Geschichte unserer beiden Länder und Völker setzt und das damit einen notwendigen Beitrag zu einer neuen Ordnung des Friedens, der Stabilität und der Zusammenarbeit in Europa leistet."

Vorausgegangen war der Interner Link: deutsch-polnische Grenzvertrag, im November 1990 hatten die beiden Länder die Oder-Neiße-Grenze als deutsch-polnische Grenze endgültig anerkannte. Während der Grenzvertrag einen Schlussstrich unter historische Konflikte setzte, war der Nachbarschaftsvertrag hingegen in die Zukunft gerichtet.

Was regelt der Vertrag?

In 38 Artikeln benennt der Nachbarschaftsvertrag politische, wirtschaftliche und kulturelle Ziele für die Zusammenarbeit. Gleichzeitig ordnet er das bilaterale Verhältnis zwischen Deutschland und Polen in den gesamteuropäischen Kontext ein.

Oberstes Ziel des Vertrages ist es, Frieden zu wahren und Kriege zu verhindern. Gleichzeitig werden Totalitarismus, Rassenhass, Antisemitismus, Fremdenhass und die Verfolgung von Menschen aus religiösen oder ideologischen Gründen verurteilt. Beide Staaten bekennen sich außerdem zu einer Europäischen Einheit auf der Grundlage der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Des Weiteren erkennen Polen und Deutschland das Recht ihrer deutschen bzw. polnischen Minderheiten an, ihre ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität frei auszuleben. Darüber hinaus verständigten sich die beiden Staaten darauf, ihre wirtschaftlichen Beziehungen auszubauen, beim Umweltschutz und in der Agrarpolitik zusammenzuarbeiten, sich für Rüstungskontrolle einzusetzen und ihren Kulturaustausch zu intensivieren. Auch auf regionaler und kommunaler Ebene, insbesondere in den Grenzregionen, vereinbarten Polen und Deutschland zusammenzuarbeiten.

Im Vertrag ist zudem vorgesehen, dass sich die Regierungen, aber auch Ministerinnen und Minister beider Länder regelmäßig beraten. Um den Austausch zwischen Jugendlichen beider Länder zu fördern, vereinbarten die Vertragsparteien ein Deutsch-Polnisches Jugendwerk zu gründen.

Entwicklungen nach 1991

Im Sinne des Vertrags entstanden seither enge Verflechtungen zwischen beiden Ländern, sowohl auf politischer als auch auf gesellschaftlicher Ebene. Wie vereinbart treffen sich die Regierungen bzw. die Ministerinnen und Minister regelmäßig zu gemeinsamen Beratungen. Seit 1991 kommt die deutsch-polnische Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit einmal jährlich zusammen. Ihre Aufgabe besteht darin, die Zusammenarbeit regionaler, kommunaler und sonstiger Institutionen, Vereinigungen und Einrichtungen zu fördern und Informationen auszutauschen.

Ebenfalls im Jahr 1991 wurde das Interner Link: Weimarer Dreieck – ein Gesprächs- und Konsultationsforum zwischen Deutschland, Frankreich und Polen – ins Leben gerufen und das Deutsch-Polnische Jugendwerk gegründet, das die Begegnung zwischen deutschen und polnischen Jugend- und Schülergruppen fördert. Seit der Gründung haben rund 2,5 Millionen Jugendliche an Projekten des Deutsch-Polnischen Jugendwerks teilgenommen.

Seit 2006 besteht zudem die Oder-Partnerschaft, ein informelles interregionales Netzwerk, in dessen Rahmen die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sowie die westpolnischen Wojewodschaften Wielkopolskie (Großpolen), Zachodniopomorskie (Westpommern), Dolnośląskie (Niederschlesien) und Lubuskie (Lebus) zusammenarbeiten. Zwischen polnischen und deutschen Kommunen gibt es heute mehr als 700 Städtepartnerschaften.

Die deutsch-polnischen Beziehungen intensivierten sich auch durch den NATO-Beitritt Polens 1999 und den Beitritt zur Europäischen Union 2004.

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