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Internationaler und europäischer Tag gegen die Todesstrafe | Hintergrund aktuell | bpb.de

Internationaler und europäischer Tag gegen die Todesstrafe

/ 3 Minuten zu lesen

Am 10. Oktober 2016 wird der Internationale und Europäische Tag gegen die Todesstrafe begangen. Der Gedenktag wurde mit dem Ziel eingeführt, die Todesstrafe weltweit abzuschaffen.

Giftspritze (© picture-alliance/dpa)

Die World Coalition Against The Death Penalty (WCADP, deutsch: Weltkoalition gegen die Todesstrafe) mit Sitz in Frankreich etablierte den Internationalen Tag gegen die Todesstrafe, der seit 2003 jedes Jahr am 10. Oktober begangen wird. Die Europäische Union (EU) unterstrich die Bedeutung dieses Gedenkens mit der Einführung des Europäischen Tages gegen die Todesstrafe 2007.

Um das Ziel der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe zu erreichen, führt die internationale Dachorganisation WCADP – ein Zusammenschluss von derzeit 138 Organisationen weltweit – zahlreiche Aktivitäten wie Lobbyarbeit und Kampagnenarbeit durch. Der Internationale Tag gegen die Todesstrafe ist in diesem Kontext zu sehen. Finanziell wird die Dachorganisation von ihren Mitgliedern und der EU getragen.

Die Interner Link: EU bezeichnete im vergangenen Jahr anlässlich des Gedenktages die Todesstrafe als Externer Link: eine unmenschliche und entwürdigende Strafe ohne nachweislich abschreckende Wirkung, durch die Justizirrtümer auf fatale Weise unumkehrbar werden. In den Mitgliedstaaten der EU wurde seit 18 Jahren kein Todesurteil mehr vollstreckt. Die Vereinten Nationen haben seit 2007 – als die Interner Link: Generalversammlung das erste Mal eine Resolution annahm, die zur weltweiten Aussetzung der Todesstrafe aufrief – mehrere Resolutionen zur Aussetzung der Todesstrafe verabschiedet.

Mittlerweile haben weltweit 103 Staaten die Todesstrafe vollständig abgeschafft, sechs weitere Staaten sehen sie nur noch für schwerwiegende Straftaten wie Kriegsverbrechen oder Vergehen im Militärstrafrecht vor. 31 Staaten führen die Todesstrafe zwar nicht mehr aus, haben sie aber noch im Gesetz verankert. Damit wird momentan die Todesstrafe in 140 Ländern nicht angewendet (Stand: April 2016).

Exekutionen in 25 Staaten

Nach Informationen von WCADP wird derzeit in 58 Staaten der Welt die Todesstrafe angewandt. Interner Link: Belarus (Weißrussland) ist das einzige Land in Europa, in dem die Todesstrafe weiterhin existiert. 2015 wurden dort zwar keine Exekutionen ausgeführt, aber mindestens zwei Todesurteile verhängt.

Nach Amnesty International fanden im Jahr 2015 in 25 Staaten mindestens 1.634 Exekutionen statt. Demnach wurden im vergangenen Jahr die meisten Todesurteile seit 1989 vollstreckt. 2014 waren es 607– also weniger als die Hälfte als im Jahr 2015. 89 Prozent der bekanntgewordenen Hinrichtungen im Jahr 2015 wurden laut Amnesty International in Iran (mindestens 977), in Pakistan (mindestens 320) und Saudi-Arabien (mindestens 158) durchgeführt. In allen drei genannten Ländern hat die Ausführung der Todesstrafe im Vergleich zum Jahr 2014 stark zugenommen.

Auch in den Vereinigten Staaten von Amerika, als einziges Land des amerikanischen Kontinents, wurden im Jahr 2015 noch 28 Hinrichtungen ausgeführt. Seit 2007 wurde die Todesstrafe in sieben Bundesstaaten abgeschafft, in einigen Bundesstaaten ist sie jedoch nach wie vor in Kraft.

Hinrichtungen und Todesurteile nach Staaten, 2015 (© bpb)

Todesstrafe gegen Minderjährige

In diesen Zahlen enthalten sind allerdings nicht die Anzahl der Exekutionen in China: Menschenrechtsorganisationen verweisen darauf, dass Interner Link: China keine Zahlen zur Anwendung der Todesstrafe bekannt gibt. Diese gelten dort als Staatsgeheimnis. Es wird geschätzt, dass in China die meisten Hinrichtungen weltweit stattfinden, laut Amnesty International Deutschland wird von Tausenden hingerichteten Menschen ausgegangen.

Im Jahr 2015 wurden 1.998 Todesurteile gegen Menschen in 61 Staaten ausgesprochen. Am 31. Dezember 2015 waren weltweit mindestens 20.292 zum Tode verurteilte Menschen in Haft. Im selben Jahr wurden zudem auch Personen mit dem Tode bestraft für Taten, zu deren Zeitpunkt sie noch nicht 18 Jahre alt waren: In Interner Link: Pakistan wurden mindestens fünf und im Interner Link: Iran mindestens vier Todesurteile gegen Jugendliche vollstreckt. Damit verstoßen die beiden Staaten gegen von ihnen unterzeichnete internationale Abkommen wie den Externer Link: Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte oder die UN-Kinderrechtskonvention. Iran hat seit 2004 jedes Jahr Menschen für Taten exekutiert, zu deren Zeitpunkt die verurteilten Personen noch nicht volljährig waren.

Todesstrafe nach Staaten, 2015 (© bpb)

Jüngste Abschaffungen der Todesstrafe

In den vergangenen Jahren haben eine Reihe von Staaten die Todesstrafe abgeschafft. Seit 2015 verzichteten Fidschi, Kongo, Madagaskar und Suriname auf die Todesstrafe. Im Jahr 2016 wurde sie auch in Interner Link: Nauru und Interner Link: Guinea aufgehoben, zudem trat in der Interner Link: Mongolei in diesem Jahr ein schon 2010 verfügter Hinrichtungsstopp in Kraft.

Seit 1990 haben über 60 Staaten die Todesstrafe abgeschafft.

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