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Bundespräsidentenwahl in Österreich

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Die Österreicherinnen und Österreicher haben gewählt: Der den Grünen nahestehende Alexander Van der Bellen wird Österreichs neuer Bundespräsident.

Die Präsidentschaftskandidaten Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer bei einem TV-Einstieg in der Hofburg im Rahmen der Bundespräsidentenwahl am Sonntag, 24. April 2016, in Wien. (© picture-alliance/dpa)

Der neue österreichische Bundespräsident heißt Alexander Van der Bellen. Mit dem Externer Link: amtlichen Endergebnis vom 15.12.2016 erhielt Van der Bellen 53,8 Prozent der Stimmen. Sein Konkurrent Norbert Hofer kam hingegen auf 46,2 Prozent der Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 74,2 Prozent.

Es war bereits der dritte Anlauf zur Wahl des Bundespräsidenten: Eine erste Stichwahl im Mai wurde für ungültig erklärt und der für Oktober geplante Wahltermin musste wegen fehlerhafter Briefwahlunterlagen verschoben werden.

Stichwahl zwischen zwei Kandidaten

Bei der Stichwahl traten die beiden Kandidaten Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer an. Sie hatten bei der ersten Runde der Bundespräsidentschaftswahl am 24. April 2016 die meisten Stimmen bekommen.

Van der Bellen trat als unabhängiger Kandidat an. Von 1997 bis 2008 war er jedoch Bundessprecher der Grünen Österreichs und gilt daher als der Partei nahestehend. Hofer stand als Kandidat der rechtspopulistischen FPÖ zur Wahl. Die Prognosen hatten Hofer mit 51 Prozent leicht vor Van der Bellen mit rund 49 Prozent gesehen.

Stichwahl im Mai für ungültig erklärt

Am 22. Mai 2016 fand die erste Stichwahl um das österreichische Bundespräsidentenamt statt. Damals erhielt Van der Bellen 50,3 Prozent der Stimmen. Auf Hofer entfielen 49,7 Prozent.

Wenige Tage später focht der Vorsitzende der FPÖ, Heinz-Christian Strache, das Ergebnis vor dem Interner Link: österreichischen Verfassungsgerichtshof an: Die Auszählung der Briefwahlzettel habe nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprochen.

Am 1. Juli urteilte das Gericht, dass in einer Reihe von Bezirken die Regeln für die Durchführung der Briefwahl nicht eingehalten wurden und gab der Anfechtung statt. Die Wahl wurde für ungültig erklärt. Laut dem Gericht seien insgesamt 77.926 Briefwahlstimmen von Rechtswidrigkeiten betroffen gewesen. Der Stimmenunterschied zwischen Van der Bellen und Hofer betrug 30.863 Stimmen.

Wegen der Unregelmäßigkeiten beim Stimmenauszählen laufen aktuell gegen rund 250 Wahlleiter und Beisitzer bei Gemeinde- und Bezirkswahlbehörden polizeiliche Ermittlungen. Ob es zu einer Anzeige gegen sie kommt, ist offen.

Der Wahlkampf

Die FPÖ hatte ihren Wahlkampf unter dem europakritischen und gegen Immigration gerichteten Slogan "Österreich zuerst" geführt. Norbert Hofer sprach sich für eine restriktivere Interner Link: Flüchtlingspolitik aus. Er forderte, Flüchtlingen keine Jobs über den Arbeitsmarktservice zu vermitteln, zudem sollten sie, so Hofer, eine eigene Sozialversicherung bekommen, die keine Arbeitslosenversicherung einschließt. Der 72-jährige Wirtschaftsprofessor Van der Bellen vertrat im Wahlkampf hingegen die Auffassung, dass Österreich Zuwanderung als Chance begreifen und die Flüchtlinge in den österreichischen Arbeitsmarkt integrieren sollte.

Das Wahlsystem

Der österreichische Bundespräsident wird direkt vom Volk gewählt. Wählen darf jede Person mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die am Wahltag über 16 Jahre alt ist. Die diesjährige Wahl war die 13. Direktwahl eines österreichischen Staatsoberhauptes seit der ersten Bundespräsidentenwahl 1951. Die Amtszeit des Präsidenten beträgt sechs Jahre, eine Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Der bisherige Amtsinhaber Heinz Fischer von der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) konnte nicht wiedergewählt werden. Er schied im Juli nach zwei Amtsperioden aus. Bis zur Wiederholung der Stichwahl übernahm das Präsidialkollegium des Nationalrates, das aus Doris Bures (SPÖ), Karlheinz Kopf (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) besteht, vorläufig die Amtsgeschäfte des Bundespräsidenten.

Schwere Niederlage für die Volksparteien SPÖ und ÖVP

Nach dem Ergebnis des ersten Wahlgangs stand zum ersten Mal bei einer Stichwahl um das Bundespräsidentenamt kein Kandidat von SPÖ oder der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) zur Wahl. Bei fast 6,4 Millionen österreichischen Wahlberechtigten und einer Wahlbeteiligung von 68,5 Prozent hatte FPÖ-Kandidat Hofer mit 35,05 Prozent die meisten Stimmen geholt, gefolgt von Alexander Van der Bellen mit 21,34 Prozent. Für die FPÖ war es bislang das beste Ergebnis auf Bundesebene.

Sozialdemokrat Rudolf Hundstorfer (SPÖ) hatte 11,28 Prozent erreicht, Andreas Khol (ÖVP) 11,12 Prozent. Beide schnitten schlechter ab als die unabhängige Kandidatin Irmgard Griss, die auf 18,94 Prozent kam. Nur Richard Lugner, der ebenfalls als unabhängiger Kandidat antrat, hatte mit 2,26 Prozent noch weniger Stimmen geholt.

Die letzten drei Präsidentschaftswahlen hatten die Kandidaten von SPÖ beziehungsweise ÖVP noch im ersten Wahlgang für sich entschieden, so etwa Amtsinhaber Heinz Fischer im Jahr 2010 mit 79,33 Prozent der Stimmen.

Damit hatte sich bei der Präsidentenwahl ein Trend fortgesetzt, der sich schon bei den letzten Nationalratswahlen gezeigt hatte: Die Volksparteien verlieren in Österreich massiv an Zustimmung. So erreichten SPÖ und ÖVP bei den letzten Nationalratswahlen 2013 nur noch etwas mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen.

Befugnisse des Bundespräsidenten

Anders als in der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundespräsident der Republik Österreich befugt, den Bundeskanzler zu ernennen und zu entlassen, die Bundesregierung zu entlassen und den Interner Link: Nationalrat aufzulösen. Dabei darf der Nationalrat nur ein einziges Mal aus dem gleichen Grund aufgelöst werden.

Darüber hinaus hat der österreichische Bundespräsident weitere Befugnisse, welche das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht vorsieht: So ist der österreichische Bundespräsident der Oberbefehlshaber des Bundesheeres. Zudem sieht die österreichische Verfassung Notbestimmungsrechte für das Staatsoberhaupt vor. Der Bundespräsident kann, wenn der Nationalrat nicht versammelt ist, auf Vorschlag der Bundesregierung vorläufige gesetzesändernde Maßnahmen "zur Abwehr eines offenkundigen nicht wieder gutzumachenden Schadens für die Allgemeinheit" erlassen.

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