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25 Jahre Vertrag von Maastricht: Grundstein für die EU | Hintergrund aktuell | bpb.de

25 Jahre Vertrag von Maastricht: Grundstein für die EU

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Es war ein wichtiger Schritt für die europäische Integration: Mit dem am 7. Februar 1992 unterzeichneten Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht) wurde die EU in ihrer heutigen Form ins Leben gerufen. Die Europäische Gemeinschaft sollte zu einer politischen Union zusammenwachsen.

Vor dem Hauptsitz des Europäischen Parlaments in Straßburg wehen die europäischen Nationalflaggen. (© picture-alliance/dpa)

Am 7. Februar 1992 unterzeichneten die europäischen Staats- und Regierungschefs im niederländischen Maastricht den Vertrag über die Europäische Union. Am 1. November 1993 trat er in Kraft. 

Bis dato waren wirtschaftliche Interessen der zentrale Kern der Union. Mit dem EU-Vertrag entwickelte sich die europäische Gemeinschaft in eine neue Richtung. Die Staats- und Regierungschefs strichen das Wort "Wirtschaft" aus dem Vertragsnamen. Die EU sollte von einer Wirtschaftsgemeinschaft zu einer politischen Union werden. Die Mitglieder verpflichteten sich zu einer engen wirtschaftlichen und politischen Zusammenarbeit. 


Die drei Säulen der Europäischen Union

Als tragende Elemente der Union wurden drei Säulen definiert. Die erste Säule war die Europäische Gemeinschaft. Sie ging aus den EG-Gründungsverträgen von 1957 hervor, mit dem Maastricht-Vertrag wurde sie vertieft.

Als zweite Säule wurde der Einstieg in eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) definiert. Ziel der Staaten war es, dadurch ihre internationalen Interessen besser zu verfolgen und bei Krisen schneller reagieren zu können. 



Die dritte Säule bildete die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Sie umfasste die Kooperation der Justiz- und Innenminister in den Bereichen Asylpolitik, Grenzkontrollen, Einwanderungspolitik, Drogenbekämpfung, internationale Kriminalität und Terrorismusbekämpfung.

Freizügigkeit eingeführt

Hans-Dietrich Genscher und Theo Waigel unterzeichnen den Vertrag in Maastricht. (© picture-alliance/dpa)

Das Europäische Parlament, das einzige Organ der EU das direkt von den EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern gewählt wird, bekam mit dem Vertrag von Maastricht mehr Rechte. Dazu gehörte, dass Ministerrat und Parlament künftig Verordnungen beschlossen. Das Parlament konnte nun Verordnungen in den meisten Bereichen mit absoluter Mehrheit ablehnen oder abändern. Die Ernennung der Kommissionsmitglieder wurde künftig erst wirksam, wenn das Europäische Parlament sie bestätigt hatte.



Mehrere weitere Neuerungen dienten dem Ziel einer vertieften Integration. Ein Schritt war die Einführung der Unions-Bürgerschaft: Bislang hatten nur EU-Bürger und EU-Bürgerinnen, die in einem anderen Mitgliedsstaat eine Arbeit nachweisen konnten, hier auch ein Aufenthaltsrecht. Nun durften sie sich auch unabhängig von ihrer beruflichen Situation im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei bewegen und aufhalten (Freizügigkeit). Zusätzlich können Unionsbürgerinnen und -bürger seither in dem Land, in dem sie leben, an Kommunal- und Europawahlen teilnehmen.

Mit der internen Freizügigkeit ging auch eine verstärkte Abschottung der EU nach außen einher. Die Grundlage dafür lieferte das 1995 in Kraft getretene Schengener Abkommen, das die verstärkte Sicherung der EU-Außengrenzen festschrieb. Seit dem Frühjahr 2016 ist die Balkanroute geschlossen, über die Menschen zuvor auf dem Landweg Interner Link: nach Europa flüchteten. Auf dem Mittelmeer, das häufig als alternative Route genutzt wird, sind 2016 mehr als 5.000 Flüchtende ums Leben gekommen oder verschwunden. Das sind so viele wie nie zuvor.

Auftakt für die Wirtschafts- und Währungsunion

Mit dem Vertrag von Maastricht wurde ein Fahrplan für die Einführung einer Wirtschafts- und Währungsunion verabschiedet, die 1999 in Kraft trat. Seit dem 1. Januar 2002 sind die Interner Link: Euro-Banknoten und –Münzen im Euro-Raum gesetzliches Zahlungsmittel. Inzwischen gehören diesem 19 der 28 EU-Mitgliedstaaten an. Großbritannien und Dänemark haben bei den Verhandlungen zum Maastricht-Vertrag eine Ausnahme vereinbart und ihre nationale Währung behalten, weil sie fürchteten, ihre Wirtschaft könnte zu sehr auf europäischer Ebene beeinflusst werden.

Die Mehrheit der britischen Bevölkerung hat sich in einem Interner Link: Referendum am 23. Juni 2016 dafür entschieden, aus der EU auszutreten. Die Verhandlungen über den "Brexit", der auch einen Austritt aus dem europäischen Binnenmarkt vorsieht, sollen bis Oktober 2018 abgeschlossen sein. 


"Maastricht-Kriterien" für Euro-Staaten

Ein Teil des Vertrags von Maastricht sind auch die "Maastricht-Kriterien", die die Staaten erfüllen müssen, die dem Euro-Raum beigetreten sind oder beitreten wollen. Die Staaten legten unter anderem fest, dass die jährliche Neuverschuldung höchstens drei Prozent und die Gesamtverschuldung höchstens 60 Prozent des Bruttosozialprodukts betragen durfte.



Gegen Mitgliedstaaten, die sich nicht an diese Kriterien halten, wird ein Interner Link: Defizitverfahren eingeleitet, in dessen Folge Geldstrafen verhängt werden können. Zurzeit befinden sich sechs Länder im Defizitverfahren: Frankreich, Portugal, Spanien, Kroatien, das Vereinigte Königreich und Griechenland. Im Jahr 2012 waren es in Folge der Finanz- und Staatsverschuldungskrise noch 23 der damals 27 EU-Mitgliedsstaaten. Das zweite und bisher letzte Defizitverfahren gegen Deutschland wurde 2012 beendet.



Die Schuldenkrise vieler EU-Länder konnte auch durch den Interner Link: Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht verhindert werden. Deshalb wurde dieser weiterentwickelt und mündete in den Interner Link: Fiskalpakt. Das jährliche Defizit darf seitdem maximal 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen und die EU-Staaten müssen bis 2018 Gesetze für Interner Link: Schuldenbremsen schaffen.


Weitere Verträge

Nach dem Vertrag von Maastricht war der nächste Schritt hin zur europäischen Integration der Interner Link: Vertrag von Amsterdam, der 1999 in Kraft trat. Es folgten der Interner Link: Vertrag von Nizza (in Kraft getreten 2003), der die EU-Institutionen reformierte und die EU damit auf die Interner Link: Osterweiterung vorbereiten sollte, sowie der Vertrag von Lissabon (seit 2009 in Kraft), der die EU demokratischer und effektiver machen sollte. Der 2004 von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten unterzeichnete "Vertrag über eine Verfassung für Europa" (VVE) trat nie in Kraft, da in Referenden in Frankreich und den Niederlanden gegen ihn gestimmt wurde.

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