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25 Jahre Vertrag von Maastricht | Hintergrund aktuell | bpb.de

25 Jahre Vertrag von Maastricht Ein Meilenstein der europäischen Integration

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Am 2. Dezember 1992 ratifizierte der Deutsche Bundestag den Vertrag von Maastricht. Dieser begründete die Europäische Union (EU) und markiert damit einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem vereinten Europa. Begonnen hatte der europäische Integrationsprozess bereits viel früher – ein Überblick.

(© picture-alliance/AP)

Mit dem Vertrag von Maastricht, der offiziell Vertrag über die Europäische Union (EUV) heißt, wurde eine weitere Stufe der europäischen Integration erreicht. Aus der Europäischen Gemeinschaft wurde die Europäische Union. Die bisher hauptsächlich auf Wirtschaftsthemen konzentrierte Zusammenarbeit der 12 Mitglieder zählenden Gemeinschaft wurde auf eine deutlich breitere Basis gestellt.

Ziele der EU waren unter anderem eine Wirtschafts- und Währungsunion mit einer zukünftigen gemeinsamen Währung sowie die Abschaffung der Binnengrenzen. Durch die Einführung einer Unionsbürgerschaft erhielten EU-Bürger die Freizügigkeit innerhalb der EU und das kommunale Wahlrecht an ihrem EU-Wohnort. Außerdem wurde in Maastricht der Grundsatz der Interner Link: Subsidiarität festgeschrieben. Demnach sollte sich die EU nur um das kümmern, was von den Mitgliedstaaten nicht selbst geregelt werden kann. Doch bis zum Vertrag von Maastricht war es ein langer Weg der europäischen Integration.

Eine Art von Vereinigten Staaten von Europa

Nach dem Zweiten Weltkrieg lautete in Europa die Devise: Kooperation statt Konfrontation. Nie wieder sollten Länder dieses Kontinents untereinander Krieg führen. Bereits 1946 rief Großbritanniens Premier Winston Churchill zur Errichtung einer "Art von Vereinigten Staaten von Europa" auf. Angeschoben wurde der europäische Einigungsprozess 1950 durch den Schuman-Plan: Der französische Außenminister Robert Schuman schlug vor, die "ersten konkreten Grundlagen einer zur Erhaltung des Friedens notwendigen europäischen Föderation" zu schaffen.

Die kriegswichtigen nationalen Kohle- und Stahlindustrien sollten von einer gemeinsamen "neuen Hohen Behörde" kontrolliert werden. Das Ergebnis: 1951 wurde die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Interner Link: EGKS) gegründet. Die sogenannte Montanunion hatte sechs Mitglieder: die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien sowie die Benelux-Länder, Belgien, Niederlande und Luxemburg. Die "Gemeinsame Versammlung" der EGKS bestand aus Abgeordneten der nationalen Parlamente, die erstmals 1952 in Straßburg zusammentraten.

Römische Verträge: Zwei weitere Gemeinschaften

1957 gründeten die sechs EGKS-Staaten mit den sogenannten Römischen Verträgen zwei weitere Institutionen: die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (Interner Link: EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Interner Link: EURATOM). Die EWG sollte als Zollunion den freien Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr sichern. Die EURATOM hatte das Ziel, den Aufbau der Atomindustrie in den Mitgliedsstaaten zu fördern.

1958 wurde die Zuständigkeit der Parlamentarischen Versammlung auf alle drei Gemeinschaften – EGKS, EWG und EURATOM – ausgeweitet. Die Versammlung gab sich selbst den Namen "Europäisches Parlament". Offiziell wurde diese Bezeichnung aber erst 1986. 1979 wurde das Parlament zum ersten Mal direkt von der Bevölkerung der Mitgliedsstaaten gewählt.

Zusammenschluss zur EG

Am 1. Juli 1967 fusionierten die Organe von EGKS, EWG und EURATOM. Es entstand die Europäische Gemeinschaft (EG). Eigene Einnahmen hatte die Gemeinschaft ab 1970, zuvor war sie ausschließlich auf die Beiträge der Mitgliedstaaten angewiesen. Damit wurde eine Haushaltsgesetzgebung nötig. Das Parlament erhielt deshalb erstmals Gesetzgebungskompetenzen und ist seither an Aufstellung und Verabschiedung des Haushalts beteiligt.

Mit dem Beitritt von Dänemark, Großbritannien und Irland kommt es 1973 zur ersten Erweiterung der EG. 1986 stießen Spanien und Portugal dazu. Im selben Jahr wurden die Römischen Verträge erstmals durch die Einheitliche Europäische Akte (EEA) umfassend geändert. Darin wurde festgelegt, dass bis 1993 ein gemeinsamer Binnenmarkt geschaffen werden soll.

EU entsteht durch Maastricht-Vertrag

Die politischen Umwälzungen in Osteuropa und die Deutsche Wiedervereinigung schufen neue politische Rahmenbedingungen. Die EG reagiert auf die neue Situation: Der Interner Link: Vertrag von Maastricht, der 1991 beschlossen wird und 1993 in Kraft tritt. Mit dem Vertrag geht die bisher größte Veränderung im europäischen Einigungsprozess einher. Neben der Unionsbürgerschaft, wurde eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, eine Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik beschlossen und auch für die gemeinsame europäische Währung, den Euro, wurden die Grundlagen gelegt.

Schengen, Euro, gescheiterte Verfassung

1999 trat der Interner Link: Vertrag von Amsterdam in Kraft, der die Gemeinschaftsaufgaben erneut ausweitete. Aufgenommen wird zum Beispiel das 1985 zwischen Deutschland, Frankreich und den Benelux-Ländern geschlossene Schengener Abkommen, das 1995 in Kraft trat und unter anderem die Grenzkontrollen zwischen den Unterzeichnerstaaten aufhob.

2001 wurde der Interner Link: Vertrag von Nizza unterzeichnet. Dieser sollte die die Funktionsfähigkeit der Union nach ihrer Erweiterung auf 25 Mitgliedsstaaten gewährleisten. So muss der Europäische Rat nicht mehr in allen politischen Fragen einstimmig entscheiden.

2002 wurde, wie im Maastricht-Vertrag vorgesehen der Interner Link: Euro als Bargeld eingeführt, in 11 Mitgliedsstaaten können die Bürgerinnen und Bürger mit der neuen Währung zahlen. Nach der Aufnahme zehn neuer Mitglieder in die Europäische Union, darunter Polen, Tschechien, Slowakei, die baltischen Staaten, Ungarn und Rumänien, sollte der 2004 in Rom unterzeichnete Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) die Handlungsfähigkeit der EU sichern. Er scheiterte jedoch an ablehnenden Volksentscheiden in Frankreich und den Niederlanden.

Aufhebung der EU-Säulenstruktur

Die wesentlichen Inhalte des VVE wurden daraufhin in den 2007 unterzeichneten Vertrag von Lissabon übernommen.

Mit dem Vertrag wurde die EU institutionell reformiert. Zusätzlich wurde die Grundrechte-Charta der EU rechtsverbindlich. Das EU-Parlament erhielt mehr Macht und wurde gegenüber dem Ministerrat zum gleichberechtigten Akteur. Auch die Rechte der nationalen Parlamente wurden gestärkt: Ihnen wird ein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof eingeräumt.

Brexit und Griechenland-Krise

Erstmals formal geregelt wurde im Lissabon-Vertrag auch der freiwillige Austritt aus der EU. Diese Möglichkeit nimmt Großbritannien als erstes Land Ende März 2017 in Anspruch. Bei einem Referendum hatte im Juni 2016 eine knappe Mehrheit der Briten für den sogenannten "Brexit" gestimmt. Verhandlungen über das Austrittsabkommen müssen spätestens nach zwei Jahren abgeschlossen sein.

Eine weitere Herausforderung für die EU ist die Finanzkrise, die die südeuropäischen Staaten besonders hart getroffen hat, allen voran Griechenland. 2010 entschieden die Euroländer, Griechenland angesichts seines Haushaltsdefizits zu unterstützen. Um das Land vor dem Bankrott zu bewahren, wurden Rettungspakete geschnürt. Damit waren umstrittene Sparauflagen verbunden, die für viele Griechen bis heute spürbare Einschnitte bedeuten.

"Pesco": Grundstein für Verteidigungsunion

Im November 2017 legten 23 der 28-EU-Staaten, darunter Deutschland, Frankreich und Polen, den Grundstein für eine europäische Verteidigungsunion. Sie unterschrieben in Brüssel ein Dokument, in dem sie sich zu einer "ständigen Zusammenarbeit in Sicherheits- und Verteidigungsfragen" verpflichteten. Die sogenannte Permanent Structured Cooperation (Pesco) startet offiziell im Dezember 2017.

Die Möglichkeit einer solchen Zusammenarbeit war bereits mit dem 2009 in Kraft getretenen Lissabon-Vertrag geschaffen worden. Hintergrund war der Umstand, dass das Einstimmigkeitsprinzip in der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (Interner Link: GSVP) militärische Projekte immer wieder ausbremste.

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