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Weltwassertag 2018: "Nature for Water" | Hintergrund aktuell | bpb.de

Weltwassertag 2018: "Nature for Water"

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Zum 25. Mal rufen die Vereinten Nationen den Weltwassertag aus. Das diesjährige Motto „Nature for Water“ ist ein Appell, Wassermangel, Wasserverschmutzung und Überschwemmungen mit natürlichen Lösungen zu begegnen.

Die UN setzt auf natürliche Lösungen für Wasserprobleme wie z.B. Uferbepflanzungen, die als natürliche Puffer das Überschwemmungsrisiko senken. (© dpa)

Seit einem Vierteljahrhundert rufen die Vereinten Nationen den Weltwassertag aus. Der Aktionstag am 22. März soll daran erinnern, welch lebenswichtiges und gefährdetes Gut Wasser ist. 2,1 Milliarden Menschen haben heute keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Angesichts des rasanten Bevölkerungswachstums könnte sich die Situation bis zum Jahr 2050 laut UN-Prognosen dramatisch verschlimmern. Die UN-Kampagne zum Weltwassertag will Verantwortliche in Politik und Öffentlichkeit auch dazu ermahnen, Missstände zu beseitigen.

Dieses Jahr steht der Tag unter dem Motto "Nature for Water". Die UN-Koordinierungsstelle für Wasserthemen setzt damit auf natürliche Lösungen für Wasserprobleme, etwa ursprüngliche und dichte Uferbepflanzungen, die wie natürliche Filter funktionieren und Bäche und Seen vor schädlichen Einflüssen aus Landwirtschaft und Industrie schützen können. Solch ein natürlicher Puffer könne außerdem das Risiko von Interner Link: Überschwemmungen senken.

Ein Fünftel des Grundwassers in Deutschland ist mit Nitrat belastet

Der Aufruf der Vereinten Nationen, naturbasierte Lösungen gegen Wasserverunreinigung zu finden, gilt auch für Deutschland. Das Grundwasser ist hier seit Jahren an vielen Orten mit einem hohen Anteil an Nitrat belastet – laut Bundesumweltministerium eine Folge von industrieller Landwirtschaft und Überdüngung.

Nitrat wird vor allem durch Regen ins Grundwasser gespült. Seit über zehn Jahren sind die Grenzwerte für Nitrat, das in hoher Konzentration gesundheitsschädlich sein kann, an mehr als einem Fünftel der Messstellen in Deutschland zu hoch. Der zulässige Grenzwert liegt nach Externer Link: europäischer Grundwasserrichtlinie bei 50 Milligramm pro Liter. Landwirtschaftliche Nutzflächen sind besonders stark betroffen, Nitrat gefährdet nicht nur die Ökosysteme von Seen und Flüssen, sondern auch die Qualität des Trinkwassers, das zu rund drei Vierteln aus Grundwasser gewonnen wird. Die Aufbereitungsanlagen schaffen es bisher nicht, das Nitrat komplett aus dem Trinkwasser zu entfernen, die nötigen Prozesse sind aufwändig und teuer.

Nitrat als Gesundheitsrisiko

Nitrat ist nicht per se schlecht, Pflanzen regt es etwa zu Wachstum an und wird daher oft als Düngemittel eingesetzt. Das wasserlösliche Salz aus Stickstoff kommt auch natürlich im Boden vor, außerdem in vielen Gemüsesorten. Unter Einfluss bestimmter Darmbakterien kann sich Nitrat allerdings im Körper zu Nitrit entwickeln, ein Stoff, der zu Durchblutungsstörungen führen kann und der zudem unter Verdacht steht, krebserregend zu sein.

EU-Kommission verklagt Deutschland

Wegen der anhaltenden Nitrat-Belastungen und unzureichender Gegenmaßnahmen in Deutschland hat die EU-Kommission Deutschland 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet und die Bundesrepublik im April 2016 vor dem Interner Link: Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt.

Bereits 1991 hat die Europäische Union eine sogenannte Externer Link: Nitratrichtlinie erlassen. Die EU schreibt darin eine „gute fachliche Praxis“ in der Landwirtschaft vor. Die EU-Mitgliedstaaten werden außerdem verpflichtet, ihre Gewässer regelmäßig zu kontrollieren und Maßnahmen zu ergreifen, um sie sauber zu halten. Im Jahr 1998 verabschiedete die EU zusätzlich die Externer Link: Trinkwasserrichtlinie, die einen Nitratgrenzwert von 50 Milligramm pro Liter im Trinkwasser vorschreibt. Deutschland hat diesen Grenzwert 2001 in der Externer Link: deutschen Trinkwasserverordnung übernommen.

Keine effektiven Gegenmaßnahmen

Ein wichtiges Instrument, um die Verunreinigung mit Nitrat zu verringern, ist die Externer Link: deutsche Düngeverordnung. Diese wurde im Mai 2017 verschärft. So wurden etwa die Zeiträume ausgeweitet, in denen kein Düngemittel auf die Felder ausgebracht werden darf. Außerdem wurden Länder mit Regionen, die besonders hohe Nitratbelastungen aufweisen, verpflichtet, zusätzliche Maßnahmen zur Verringerung des Nitratgehaltes zu ergreifen. Daraus resultierende Effekte werden erst in ein paar Jahren messbar.

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