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Weltflüchtlingstag 2018 | Hintergrund aktuell | bpb.de

Weltflüchtlingstag 2018

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Im Jahr 2017 waren weltweit 68,5 Millionen Menschen auf der Flucht. Auf ihr Schicksal macht der alljährliche Weltflüchtlingstag am 20. Juni aufmerksam.

Aus Myanmar geflohene Rohingya bei einem Flüchtlingscamp in Maynar Guna in Bangladesh am 7. April 2018. (© picture-alliance, AA)

Weltweit waren Ende 2017 laut Angaben des Interner Link: UNHCR, dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, insgesamt 68,5 Millionen Menschen von Interner Link: Flucht und Vertreibung betroffen und damit fast drei Millionen mehr als im Jahr zuvor und so viel wie noch nie seit Gründung des UNHCR.

Zwei Drittel der Flüchtlinge kommen aus nur fünf Ländern: Interner Link: Somalia (986 000), Interner Link: Myanmar (1,2 Millionen), Interner Link: Südsudan (2,4 Millionen), Afghanistan (2,6 Millionen) sowie Interner Link: Syrien (6,3 Millionen).

Wie aus dem Externer Link: aktuellen Weltflüchtlingsbericht des UNHCR hervorgeht, waren 40 Millionen der Geflüchteten Binnenflüchtlinge – also Menschen, die innerhalb eines Landes auf der Flucht sind. Weitere 3,1 Millionen waren Asylsuchende. 19,9 Millionen fielen unter das Mandat des UNHCR – das Hilfswerk sieht sich als "Hüterin der Genfer Konvention" und stellt sicher, dass die Interner Link: Menschenrechte von Flüchtlingen im Ausland respektiert werden.

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Auftrag des UNHCR

Wörtlich bedeutet die Abkürzung UNHCR auf Englisch Interner Link: "United Nations High Commissioner for Refugees". Das Kommissariat hat seinen Sitz in Genf und ist seit dem Jahr 1951 aktiv. "Hoher Flüchtlingskommissar" ist seit 2016 der Italiener Filippo Grandi. Die Abkürzung UNHCR bezeichnet sowohl das persönliche Amt als auch die Behörde der Interner Link: Vereinten Nationen. Für die Organisation UNHCR, gemeinhin auch als UN-Flüchtlingshilfswerk bezeichnet, arbeiten weltweit etwa 11.600 Personen; es bietet Schutz und Hilfe für Flüchtlinge. Sein Budget betrug im Jahr 2017 nach eigenen Angaben 7,8 Milliarden US-Dollar (etwa 6,6 Milliarden Euro).

Der Kernauftrag des Externer Link: UNHCR-Mandats betrifft "Flüchtlinge", und meint damit "alle Personen außerhalb ihres Herkunftslandes", die sich dort "aus Gründen von befürchteter Verfolgung, Konflikten, allgemeiner Gewalt oder anderen Umständen, die nachhaltig die öffentliche Ordnung aus dem Gleichgewicht gebracht haben" aufhalten und "internationalen Schutz" brauchen.

Seit 2001 gibt es den Weltflüchtlingstag

Im Januar 2001 hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit der Externer Link: Resolution 55/76 den 20. Juni zum fortan jährlich begangenen Weltflüchtlingstag erklärt. Einerseits wollten die Vereinten Nationen damit an den 50. Jahrestag der Unterzeichnung des "Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge" (besser bekannt als "Externer Link: Genfer Flüchtlingskonvention") erinnern. Das Dokument gilt als wegweisend für die Arbeit des UNHCR. Andererseits fiel die Wahl auf den 20. Juni, weil die Organisation für Afrikanische Einheit, die Vorläuferorganisation der Afrikanischen Union, für dieses Datum bereits zuvor den "Afrikanischen Flüchtlingstag" ausgerufen hatte.

Genfer Flüchtlingskonvention und UNHCR

Die "Genfer Flüchtlingskonvention" steht in der Tradition internationaler Menschenrechtsdokumente, die nach dem Zweiten Weltkrieg den Schutz des Individuums zur universellen Aufgabe erklärten. Die Konvention wurde am 28. Juli 1951 in Genf auf einer UN-Sonderkonferenz verabschiedet und beinhaltet neben der Definition des Flüchtlingsbegriffs weitere Prinzipien, wie das Verbot der Ausweisung und Zurückweisung. Dies bedeutet, dass kein Flüchtling in eine Region abgeschoben werden darf, in der sein Leben oder seine Freiheit bedroht sind (Externer Link: Art. 33 Abs. 1).

Gleichzeitig werden Rechte von Flüchtlingen definiert, wie die Religionsfreiheit und das Recht auf Arbeit, und bestimmte Personengruppen vom Flüchtlingsstatus ausgeschlossen – etwa Kriegsverbrecher. Da die Genfer Flüchtlingskonvention vor allem auf den Schutz europäischer Flüchtlinge nach dem Zweiten Weltkrieg abzielte, wurde sie 1967 durch ein Protokoll erweitert, das Menschen weltweit Schutz und Unterstützung garantieren sollte. Die bis heute 147 Unterzeichnerstaaten von Konvention und/oder Protokoll sind unter anderem dazu verpflichtet, Flüchtlingen Zugang zu medizinischer Versorgung, Bildung und Sozialleistungen zu gewähren. Die Beachtung der Konvention ist im Vertrag von Lissabon (Artikel 78 und Protokoll Nr. 24) und in der "Externer Link: EU-Grundrechtecharta" (Artikel 18) festgeschrieben.

Die Genfer Konvention ist auch deswegen so wichtig für die Arbeit des UNHCR, weil sich das Mandat eng an den 1951 von der UN-Generalversammlung verabschiedeten Text anlehnt. Laut der dort enthaltenen Definition ist jene Person ein Flüchtling, die sich "aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will". (Externer Link: Art. 1A Abs. 2 der GFK von 1951) Wer seine Heimat aus anderen – zum Beispiel wirtschaftlichen – Gründen verlässt, wird im allgemeinen Sprachgebrauch hingegen als Migrant bezeichnet.

Für immer mehr Konflikte gibt es kaum Lösungen

Seit 2012 sind die Flüchtlingszahlen stetig angestiegen. Auslöser war bereits da der bis heute andauernde Syrienkonflikt – bis heute stammen die meisten Menschen auf der Flucht von dort (6,3 Millionen Flüchtlinge laut Definition des UNHCR-Mandats, Stand 2017). Es folgen Afghanistan (2,6 Millionen Flüchtlinge) und Südsudan (2,4 Millionen Flüchtlinge). Dort kam es bereits im Juli 2016 zu einer Massenflucht, als die Friedensbemühungen in dem dort seit 2013 andauernden Bürgerkrieg scheiterten.

Das UNHCR stellt fest, das insbesondere die schwächsten von Flucht und Vertreibung betroffen sind: Mehr als die Hälfte aller Menschen auf der Flucht sind Kinder und Jugendliche unter 18. Laut einem Externer Link: Bericht des Kinderhilfswerks UNICEF haben allein in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt 200.000 unbegleitete Kinder und Jugendliche Asylanträge gestellt, davon 170.000 in Europa.

Die meisten Flüchtlinge nahm laut Angaben des UNHCR im Jahr 2017 die Türkei mit 3,5 Millionen Menschen auf. Es folgen Pakistan und Uganda mit je 1,4 Millionen, der Libanon (998.000), Iran (979.400) und Deutschland (970.400). Von den 1,7 Millionen im Jahr 2017 neu gestellten Asylanträgen wurde 2017 die größte Zahl in den USA gestellt (331.700) gefolgt von Deutschland (198.300), Italien (126.500) und der Türkei (126.100).

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