Glossar
Äquivalenzeinkommen
Das Äquivalenzeinkommen ist kein rentenrechtlicher Fachbegriff, sondern eine statistisch ermittelte Größe aus der Verteilungsanalyse bzw. dem Sozialhilferecht. Nettoäquivalenzeinkommen werden errechnet, indem das gesamte Einkommen eines Haushalts durch die Zahl der Personen dividiert wird; dabei wird berücksichtigt, dass Mehrpersonenhaushalte gegenüber Einpersonenhaushalten Kostenvorteile realisieren können. Dazu wird z. B. nach der so genannten "Neuen OECD-Skala" der ersten Person ein Bedarfsgewicht von 1, jeder weiteren Person im Haushalt ab 14 Jahren ein Gewicht von 0,5 und allen unter 14-Jährigen ein Gewicht von 0,3 zugerechnet.29.04.2016
Publikation zum Thema
Die Zukunft des Generationenvertrags
Wie können langfristig ein angemessenes Rentenniveau, eine tragbare Beitragsbelastung der Arbeitseinkommen und ein Schutz vor Altersarmut gesichert werden? Ebert fordert eine Reform des Rentensystems, bei der die Finanzierungsbasis verbreitert und die solidarische Umverteilung gestärkt wird.Weiter...
Mediathek
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In diesem Film erfahren Sie, wie Sie sich auf der Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung zurecht finden. Alle Inhalte des Films sind in Deutscher Gebärdensprache (DGS) übersetzt.
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