Pressekonferenz Wahl-O-Mat
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Aufarbeitung von Diktaturen in Argentinien und in Deutschland

Vergleichende Überlegungen und Schlussfolgerungen für die politische Bildung

30.8.2006
Die Politische Bildung gehört zum Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland. Nach dem Zweiten Weltkrieg haben sich die Zentralen der Politischen Bildung in Bund und Ländern gebildet.

Aufarbeitung der Vergangenheit in Argentinien und Deutschland



Meine sehr verehrten Damen und Herren,

zunächst darf ich mich sehr herzlich für die Einladung nach Buenos Aires bedanken. Wenn ich heute zu Ihnen über Vergangenheitsbewältigung in Deutschland und Argentinien spreche, so meine ich nicht das spannende Fußballspiel während der WM in Berlin mit seinem Elfmeterschießen und den anschließenden Aufregungen. Das ist ein anderes, sicherlich ebenfalls spannendes Kapitel.

Ich möchte heute über politische Bildung sprechen, eine Disziplin, die zumindest in Deutschland in den letzten Jahrzehnten eine Bedeutung für das gesellschaftspolitische Selbstverständnis eines Landes hatte, das großes Unheil und Leid über die Menschheit gebracht hat. Politische Bildung in der schulischen, wie auch in der Erwachsenenbildung hat sicherlich einen wesentlichen Beitrag zur Demokratisierung der Deutschen geleistet. Damit Sie am Ende dieses Tages nicht nur meinen Worten angestrengt folgen müssen, haben wir ein paar screen shots vorbereitet, die auf den Text Bezug nehmen oder Angebote der politischen Bildung zeigen. Einen ausführlicheren Überblick über unser Angebot bietet Ihnen im Anschluss unser Büchertisch. Die Angebote werden dann auch in der Bibliothek verfügbar sein.

1. Chancen und Risiken des Vergleichs von Diktaturen

Ein Vergleich der Aufarbeitung der Vergangenheit in Argentinien und Deutschland ist nicht einfach. Es ist ein Vergleich unterschiedlicher Kontinente und Zeitepochen. Schon ein Vergleich der Aufarbeitung der Nazivergangenheit und des DDR-Regimes in Deutschland stößt auf beträchtliche Schwierigkeiten. Zu unterschiedlich waren die Regimes und die Form wie auch das Ausmaß der Repression, erst recht die Art und Weise, wie man sich nach den Diktaturen um die Täter und Opfer kümmerte. Umso mehr Schwierigkeiten ergeben sich, wenn wir bei unserem Vergleich den Atlantik überqueren. Aber es macht durchaus Sinn, sich auf dieses Vorhaben einzulassen. Im Zeitalter der Globalisierung, die selbstverständlich auch die Globalisierung der Menschenrechtsstandards einschließt, gibt es vielfache Vernetzungen zwischen den Kontinenten.

Erinnert sei an die Auswirkungen der Verhaftung des chilenischen Ex-Diktators Pinochet in London. Die Strafverfolgung im europäischen Raum läuft längst koordiniert und länderübergreifend. Gegen argentinische Militärs wurde bis in die Gegenwart auch vor europäischen Gerichten Anklage wegen ihrer Verbrechen während der Militärdiktatur erhoben– nicht nur in Spanien, sondern auch in Deutschland. Vordergründig war es häufig die Ermordung von Staatsangehörigen in Argentinien, im Kern ging es aber um die universelle Durchsetzung von Menschenrechstandards und die Bestrafung der Mörder.

Zu den deutschstämmigen Opfern der Militärdiktatur gehörten häufig Familien, die aus politischen Gründen während der Nazizeit nach Argentinien emigrieren mussten, aber auch politisch engagierte junge Deutsche, die sich in Argentinien für eine bessere Gesellschaft einsetzten. Auch deshalb waren während der Militärdiktaturen die Menschrechtsverletzungen im südlichen Lateinamerika der politischen Öffentlichkeit in Deutschland sehr präsent.

Und sie sind es noch heute: Im März diesen Jahres fand in Berlin eine Tagung zum Thema "30 Jahre Militärputsch in Argentinien" statt. In der deutschen Presse und in wissenschaftlichen Abhandlungen wurde dieses Datum umfassend behandelt. Darum ist es nicht verwunderlich, dass auch über die wechselseitigen Erfahrungen bei der Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen ein zunehmend grenzüberschreitender Austausch zwischen Europa und Lateinamerika stattfindet. Gerade Deutschland, dass an seiner historischen Last trägt und die Erfahrung der zweifachen Aufarbeitung der Verbrechen von Unrechtsregimes besitzt, bietet sich bei diesem Thema für einen Erfahrungsaustausch an. In den vergangenen Jahren haben mehrfach wissenschaftliche Veranstaltungen in Deutschland stattgefunden, auf denen der doppelte Aufarbeitungsprozess in unserem Land explizit mit lateinamerikanischen Erfahrungen verglichen wurde.

Zuletzt wurde im vergangenen Jahr (2005) in Berlin unter der Schirmherrschaft der Bürgermeister beider Städte eine internationale Tagung zum Thema "Urbane Erinnerungskulturen. Berlin und Buenos Aires" abgehalten. In der Wissenschaft hat sich schon seit einiger Zeit unter dem Oberbegriff der Transitional Justice ein eigenes Forschungsfeld konstituiert, in dem verschiedene Arten der Aufarbeitung von Menschenrechtsverbrechen in nachdiktatorischen Gesellschaften analysiert werden. Deutschland und Argentinien sind dabei, genauso wie andere lateinamerikanische Staaten, etwa Chile, prominente Beispiele. Der in Chile geborene Sozialwissenschaftler J. Samuel Valenzuela hatte kürzlich dem Modell von Nürnberg das Modell von Santiago (de Chile) bei der Aufarbeitung gegenübergestellt, wobei sich die Aufarbeitung des DDR-Regimes eher dem Modell von Santiago annähert und Buenos Aires sich vom Nürnberger Modell in den letzten Jahren unter der Präsidentschaft von Nestor Kirchner auf das Modell von Santiago zu bewegt.

Im so genannten Nürnberger Modell konzentriert sich die juristische Aufarbeitung auf die Spitzen des Unrechtsregimes, die relativ schnell – teilweise von Sondergerichten und unter Einführung neuer Rechtsnormen – in öffentlichkeitswirksamen Prozessen abgeurteilt werden. Häufig wird die Justiz grundlegend erneuert (wenn nicht wie im Falle der Nürnberger Prozesse sogar internationale Tribunale eingesetzt werden). Die strafrechtliche Aufarbeitung ist eng mit der politischen Umgestaltung der Strukturen des Unrechtsregimes verknüpft.

Das Modell von Santiago setzt, im Rahmen des Möglichen, mit der strafrechtlichen Verfolgung auf allen Hierarchieebenen an (vom Oberbefehlshaber bis zum einfachen Befehlsempfänger), respektiert streng die geltenden Rechtsnormen (Rückwirkungsverbot), arbeitet weitestgehend mit der überkommenen Justizstruktur und ist zunächst eher langsam. Das Strafmaß variiert, nimmt im Zeitverlauf eher zu und ist nicht revidierbar. Es dominieren eindeutig die rechtlichen gegenüber den politischen Kriterien bei der Anklageerhebung und Verurteilung.

2. Wie verlief die Militärdiktatur in Argentinien? Lassen sich Parallelen zu den Diktaturen in Deutschland ziehen?

Betrachtet man die Diktaturen, deren Unrecht aufgearbeitet werden soll, so gibt es im Grunde genommen wenig Gemeinsamkeiten zwischen dem Naziregime, dem DDR-Regime und der argentinischen Militärdiktatur. Ich möchte dann aber doch auf erstaunliche Parallelen verweisen:

2.1.Die Militärs, die sich 1976 an die Macht putschten, taten dies, wie auch die Nazis mit einem beachtlichen Rückhalt in der Bevölkerung. Dies wird im nachhinein häufig vergessen. In der Sowjetischen Besatzungszone, bzw. Der späteren DDR, kann von einem breiten Rückhalt eher nicht die Rede sein. Die Kommunisten sind in der damaligen Zeit in ein Vakuum vorgestoßen und haben schnell Fakten geschaffen. Allen drei Diktaturen gemeinsam ist aber das Phänomen, dass die auf die Diktaturen folgenden Protagonisten über Nacht entdecken, dass sie schon immer entschiedene Diktaturgegner waren. Die Transparenz der Stasiakten, die bis heute von etwa 2500 öffentlich Bediensteten sichergestellt wird, hat dem aber nach Ende der DDR ein wirksames Instrument entgegengestellt.

2.2. Das argentinische Militärregime von 1976 bis 1983 war nicht die erste, aber die bei weitem brutalste Diktatur, die Argentinien im 20. Jahrhundert durchleiden musste. Mit ihrem selbsterklärten und dann auch mit dem mit erschreckender Konsequenz und Systematik umgesetzten Ziel, ihre Gegner vernichten zu wollen, ähnelte sie autoritären und totalitären Regimes in Europa. In ihrer Brutalität standen die argentinischen Militärs den deutschen Regimes nur wenig nach. Auch ein unterschwelliger Antisemitismus gegenüber jüdischen Gefangenen war in Argentinien zu verzeichnen.

2.3. Am Ende scheiterten die argentinischen Militärs an ihrem eigenen Größenwahn, als sie mit Großbritannien in einen Krieg um die Malwinen eintraten. Die Niederlage und ihre beschämenden Begleitumstände waren der Anfang vom Ende des Militärregimes. Die Militärs konnten der nachfolgenden Zivilregierung, im Unterschied z.B. zu Chile, keine Bedingungen für den Übergang zur Demokratie diktieren. Gleichwohl war eine hohe Kontinuität bei den Funktionseliten in der staatlichen Verwaltung, einschließlich der Polizei und der Streitkräfte zu verzeichnen. Das Ende der Militärdiktatur in Argentinien weist hierbei erstaunliche Parallelen zum Ende der Nazidiktatur auf. Die Kommunisten in der DDR dagegen konnten zwar auch keine Bedingungen beim Übergang zur Demokratie und dem Prozess der Deutschen Einheit diktieren, waren aber 1989 militärisch nicht aktiv. Die Funktionseliten kamen zwar in der Breite, nicht in den Behördenspitzen wieder zum Zug. Sie wurden aber im Zuge der Deutschen Einheit in die Kontinuität des demokratischen westdeutschen Verwaltungshandelns integriert.

2.4. Mit Blick auf den nach dem Regimewechsel einsetzenden argentinischen Aufarbeitungsprozess fällt die mangelnde Kontinuität, das Auf und Ab und die wechselnde Zielsetzung auf. Im Gegensatz zu den lateinamerikanischen Nachbarländern fand der Übergangsprozess ohne Verhandlungen mit den Militärs statt. Die Mehrzahl der Zivilpersonen, die das Militärregime in der staatlichen Verwaltung tatkräftig unterstützt hatte, konnte ihre Karriere fortsetzen. Auch der Polizeiapparat blieb ungesäubert. Hier zeigt sich ein deutlicher Unterschied zur Aufarbeitung des DDR-Regimes, Parallelen ergeben sich hingegen zur Aufarbeitung des Nazi-Regimes. Mit dem Amtsantritt von Präsident Nestor Kirchner im August 2003 hat der Prozess der Aufarbeitung der Vergangenheit in Argentinien zweifellos an Dynamik gewonnen. Bereits kurz nach seiner Wahl überraschte der peronistische Präsident die Öffentlichkeit, indem er unter anderem einen Teil der Militärführung und später auch die Spitze der Polizei auswechselte, ein Gesetzesdekret aufhob, das über Jahre hinweg die Auslieferung argentinischer Militärs verhindert hatte, und die Mechanikerschule der Marine ESMA, das größte Folterzentrum der Diktatur, offiziell als Gedenkstätte deklarierte.

2.5. Die Entwicklungen in Argentinien zeigen, wie auch die Aufarbeitung des Naziregimes in Deutschland, dass sich die juristische Aufarbeitung über viele Jahrzehnte hinziehen kann. Veränderungen in der Rechtsgrundlage (z.B. die Aufhebung der Verjährung für bestimmte Verbrechen),im Justizapparat (Wechsel des Personals, Aufkommen neuer Rechtsinterpretationen etc.) und im politischen Umfeld sind dabei die entscheidenden Faktoren. Auch die Frage der Entschädigungsleistungen für die Opfer wirkt lange Zeit nach.

3. Herausforderungen an die Erinnerungskultur

Bei der Frage nach dem Wie des Erinnerns an die Verbrechen der Vergangenheit gibt es ebenfalls Gemeinsamkeiten auf beiden Seiten des Atlantiks.

3.1. Welche Bedeutung kommt den öffentlichen Gedenk- und Feiertagen zu? Stellen sie nur weitere sinnentleerte Feiertage unter vielen dar oder werden sie mit Leben gefüllt? Diese Diskussion wurde in Argentinien anlässlich der Einrichtung des 24. März als Gedenktag sehr intensiv geführt. Die Diskussion kennen wir in Deutschland bezogen auf den 3.Oktober, der als Tag der Deutschen Einheit z.B. den 17.Juni verdrängte, der an den Volksaufstand in der DDR 1953 anknüpfte, sich aber auch gegen den 9.November durchsetzte, der mit seinen beiden Bezügen auf den Fall der Mauer und die Reichskristallnacht historisches Potential aufweist.

3.2. Wie sind Denkmäler und Erinnerungsstätten eigentlich zu gestalten? Die Diskussion um das Holocaustdenkmal in Berlin wurde ähnlich intensiv geführt wie die Debatte in Argentinien um die Gestaltung eines "Park des Erinnerns" am Ufer des Rio de la Plata in Buenos Aires. In beiden Ländern gibt es auch eine Archäologie des Terrors, geheime Gefängnisse und Folterzentren, die zerstört oder umgewidmet wurden und die erst langsam wieder als Gedenkstätten und Lernorte zurückgewonnen werden müssen. Es ist darauf hinzuweisen, dass den Erinnerungsorten oft ein zivilgesellschaftliches Engagement vorausgeht, dass erst Jahre später in öffentliches und staatliches Handeln mündet.

3.3. Wie gehen die Schulen, die Einrichtungen der Erwachsenenbildung und vor allem, wie gehen die Medien mit diesem Thema ? Die Antwort darauf fällt heterogen und vielschichtig aus. Vor allem die Medien mit ihren ständig neuen Formaten haben hier viel bewirkt. Die Erschließung und Kommentierung von audiovisuellem Material aus den Archiven erschließt Möglichkeiten sowohl für den Bildungssektor als auch für die individuelle Rezeption. Bemerkenswert aber ist, dass das Fernsehen als Leitmedium mit den Umwälzungen 1989 und 1990 sein Alleinstellungsmerkmal aufgegeben hat. Die westlich-demokratischen Länder gingen als Sieger aus dem Kalten Krieg hervor. Gleichwohl stehen der Homogenität und Hegemonie dieser Wertegemeinschaft massive neue Herausforderungen gegenüber, die auch zu einer dramatischen Entwicklung in der globalen Medienordnung geführt haben. Die historisch bedingte Geringschätzung von Eigentum, gerade auch geistigem Eigentum z.B. hat zu Strukturveränderungen geführt, die vor allem im Internet zu beobachten sind. Man nutzt, was einem gerade nützt, ohne Rücksicht auf Verluste. Für die Erinnerungskulturen hat das natürlich Auswirkungen. Der globalen community entgeht nichts mehr und in der weltweiten Vernetzung werden Wissen und Aktionen ungeheuer beschleunigt. Ein gutes Gefühl, dass Diktatoren es vor diesem Hintergrund immer schwerer haben werden, unterzutauchen und ihre Taten vergessen zu machen.

Die Diskussion um die methodisch-didaktische Vermittlung von Zeitgeschichte weist auf der anderen Seite auf die Relevanz im schulischen Sektor hin. Die Rezeptionsgewohnheiten junger Menschen haben sich verändert. Dies sind übrigens Bereiche, die Raum für einen intensiven Erfahrungsaustausch zwischen Argentinien und Deutschland bieten könnten, der bisher allerdings kaum oder noch nicht genutzt wurde.

Zusammengefasst: Die Erfahrungen in Deutschland, noch deutlicher aber in Argentinien zeigen, dass die Aufarbeitung der Vergangenheit und die Pflege der Erinnerungskultur maßgeblich vom Engagement der jeweiligen Zivilgesellschaft abhängt. Der Staat allein kann die Aufarbeitung der Vergangenheit nicht tragen, muss aber seiner Verantwortung in allen Bereichen von der juristischen Aufarbeitung über die Opferentschädigung bis hin zur Gedenkkultur und der politischen Bildung gerecht werden. Dies gilt in Deutschland sowohl für die Aufarbeitung des Naziregimes als auch für die DDR-Vergangenheit.


 
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