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Große Koalition und Außerparlamentarische Opposition | Zeiten des Wandels | bpb.de

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Große Koalition und Außerparlamentarische Opposition

Peter Borowsky

/ 29 Minuten zu lesen

Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger (CDU, 3. von rechts) und sein Außenminister Willy Brandt (SPD, ganz rechts) treffen den US-Präsidenten Richard Nixon und seinen Außenminister William P. Rogers 1969 in Bonn. (© AP)

Einleitung

Ludwig Erhard trat am 30. November 1966 zurück. Einen Tag später wählte der Deutsche Bundestag Kurt Georg Kiesinger mit 356 gegen 112 Stimmen bei 26 Enthaltungen zum Bundeskanzler einer Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD. Das Ergebnis verriet, daß außer den Abgeordneten der FDP auch Mitglieder der neuen Regierungskoalition gegen Kiesinger gestimmt bzw. sich der Stimme enthalten hatten. Denn die neue Regierungskoalition konnte sich im Bundestag auf die überwältigende Mehrheit von 447 Abgeordneten stützen. Ihnen standen als parlamentarische Opposition die 49 Abgeordneten der FDP gegenüber. Eine intensive Auseinandersetzung mit der Regierungspolitik war angesichts dieser Mehrheitsverhältnisse auf parlamentarischer Ebene kaum möglich.

Umsätze der Industrie

Im Kabinett Kiesinger saßen die führenden Politiker beider Parteien: darunter der CSU-Vorsitzende Franz Josef Strauß als Finanzminister, der Hamburger Senator Karl Schiller (SPD) als Wirtschaftsminister und als Justizminister Gustav Heinemann, der einst aus Protest gegen Adenauers Aufrüstungspolitik die CDU verlassen hatte und 1957 zur SPD übergewechselt war, schließlich auch der "Vater" der Großen Koalition, Herbert Wehner, als Minister für Gesamtdeutsche Fragen. Vizekanzler und Außenminister wurde Willy Brandt. Für die Koordinierung der Koalitionspartner hatten im übrigen die beiden Fraktionsvorsitzenden Helmut Schmidt (SPD) und Rainer Barzel (CDU) große Bedeutung.

Überwindung der Wirtschaftskrise

Konjunkturwellen

Hauptaufgabe und wichtigstes Ziel der Großen Koalition war die Überwindung der wirtschaftlichen Krise. Der neue Wirtschaftsminister orientierte sich an der in den dreißiger Jahren von dem englischen Wirtschaftswissenschaftler John Maynard Keynes entwickelten Theorie einer aktiven staatlichen Konjunkturpolitik: Danach sollte der Staat in wirtschaftlichen Krisenzeiten eine "antizyklische" Politik betreiben, also gerade nicht sparen, sondern durch gezielte Staatsausgaben die wirtschaftliche Aktivität wieder ankurbeln. Die dabei entstehenden Defizite sollten durch Kredite überbrückt werden, denn nach Überwindung der Krise würden höhere Steuereinnahmen die Tilgung der Kredite und der Kreditzinsen ermöglichen und so zu einem Ausgleich des Haushalts führen. Diese von Karl Schiller verfolgte Politik wurde vom CSU-Finanzminister Franz Josef Strauß und auch von der Bundesbank unterstützt.

Konjunkturprogramme

Lohngeschichte

Neben dem normalen Haushalt verabschiedeten Bundesregierung und Bundestag im Frühjahr 1967 einen sogenannten Eventualhaushalt in Höhe von 2,5 Milliarden DM, der ein reiner Investitionshaushalt für "vordringliche Maßnahmen bei der Bundesbahn, der Bundespost, im Verkehrswesen sowie im Bereich Wissenschaft und Forschung" sein sollte. Im Sommer 1967 folgte ein zweites Konjunkturprogramm, das ein Volumen von 5,3 Milliarden DM hatte und Investitionen des Bundes, der Länder und der Gemeinden in Wissenschaft und Forschung, im Gesundheitswesen, beim Bau von Jugendbildungsstätten und Studentenwohnheimen, im Verkehrs- und Nachrichtenwesen, in der Wasserwirtschaft usw. vorsah. Dabei sollten strukturschwache Wirtschaftsregionen wie die Steinkohlenreviere, das "Zonenrandgebiet" an der Grenze zur DDR und West-Berlin bevorzugt berücksichtigt werden.

Diese Konjunkturprogramme waren als staatliche Sofortmaßnahmen gedacht, die den Konjunktureinbruch möglichst schnell beheben und einen neuen Konjunkturaufschwung einleiten sollten. Darüber hinaus verfolgte die Wirtschafts- und Finanzpolitik der Großen Koalition das Ziel, grundsätzlich die Möglichkeiten des Staates zur Steuerung des Konjunkturverlaufs und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu erweitern und dabei auch die Kompetenzen des Bundes (und der Bundesregierung) gegenüber den Ländern zu stärken.

Anders als Ludwig Erhard vertraute der neue Wirtschaftsminister nicht auf die Selbstregulierung des Marktes allein, sondern entwickelte das Konzept der "Globalsteuerung". Wirtschaftsminister Schiller und Finanzminister Strauß waren davon überzeugt, daß staatliche Wirtschaftspolitik das konjunkturelle Auf und Ab der Wirtschaftsentwicklung dämpfen und ausgleichen könne und müsse. Gesetzgeberischen Ausdruck fand diese Zielsetzung im "Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums in der Wirtschaft", das der Bundestag am 10. Mai 1967 - ohne Gegenstimmen und bei nur einer Enthaltung - verabschiedete.

In § 1 des Gesetzes heißt es: "Bund und Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Die Maßnahmen sind so zu treffen, daß sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen."

Damit war das "magische Viereck" aus Preisstabilität, hohem Beschäftigungsstand, außenwirtschaftlichem Gleichgewicht und Wirtschaftswachstum als Zielvorstellung staatlicher Wirtschaftspolitik umschrieben. Das Gesetz verpflichtete die Bundesregierung (und die Bundesländer) zu einer jährlich fortzuschreibenden fünfjährigen Finanzplanung. Sollte eines der im § 1 benannten Ziele gefährdet sein, so mußte die Bundesregierung "Orientierungsdaten für ein gleichzeitiges aufeinander abgestimmtes Verhalten (Konzertierte Aktion) der Gebietskörperschaften, der Gewerkschaften und Unternehmerverbände zur Verfügung" stellen (§ 3).

Das Gesetz ging ausführlich darauf ein, welche Maßnahmen zur Konjunkturbeeinflussung die öffentliche Hand, also Länder und Gemeinden, ergreifen und wie sie ihre Haushaltspolitik und Finanzplanung gestalten sollten. Gewerkschaften und Unternehmern konnte das Gesetz jedoch keine Vorschriften machen, welche Konsequenzen sie aus den Orientierungsdaten bei Lohnabschlüssen und Preisgestaltung zogen. Hier war die Bundesregierung auf die freiwillige Zusammenarbeit der Tarifpartner im Rahmen der "Konzertierten Aktion" angewiesen.

QuellentextRegierungserklärung

von Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger am 13. Dezember 1966

[...] Zum erstenmal haben sich die Christlich-Demokratische und Christlich-Soziale Union und die Sozialdemokratische Partei auf der Ebene des Bundes zur Bildung einer gemeinsamen Regierung entschlossen. Das ist ohne Zweifel ein Markstein in der Geschichte der Bundesrepublik, ein Ereignis, an das sich viele Hoffnungen und Sorgen unseres Volkes knüpfen.

Die Hoffnungen richten sich darauf, daß es der Großen Koalition, die über eine so große, zwei Drittel weit übersteigende Mehrheit im Bundestag verfügt, gelingen werde, die ihr gestellten schweren Aufgaben zu lösen, darunter vor allem die Ordnung der öffentlichen Haushalte, eine ökonomische, sparsame Verwaltung, die Sorge für das Wachstum unserer Wirtschaft und die Stabilität der Währung.

Dies alles sind Voraussetzungen des privaten und öffentlichen Wohles in unserem wie in jedem anderen Lande. Sie verbürgen der Regierung und dem Parlament die nötige Kraft zum Handeln in allen Bereichen der Innen- und der auswärtigen Politik. Die Sorgen vieler gelten den möglichen Gefahren einer Großen Koalition, der nur eine verhältnismäßig kleine Opposition gegenübersteht.

Wir sind entschlossen, soviel an uns liegt, die auf uns gesetzten Hoffnungen zu erfüllen und die befürchteten Gefahren abzuwehren. In dieser Koalition werden keine Macht und Pfründen zwischen Partnern geteilt, keine Mißstände vertuscht und die Kräfte des parlamentarischen Lebens nicht durch Absprachen hinter den Kulissen gelähmt werden, wie es ihr mit dem Schlagwort "Proporzdemokratie" unterstellt wird. Die Opposition wird alle parlamentarischen Möglichkeiten haben, ihre Auffassung zur Darstellung und Geltung zu bringen. Die stärkste Absicherung gegen einen möglichen Mißbrauch der Macht ist der feste Wille der Partner der Großen Koalition, diese nur auf Zeit, also bis zum Ende dieser Legislaturperiode, fortzuführen. [...]

Dies ist nicht die Geburtsstunde eines neuen Nationalismus in Deutschland, nicht in dieser Regierung, nicht in diesem Hohen Hause, nicht in unserem Volk! Auch bei den letzten Landtagswahlen hat sich die überwältigende Mehrheit der Wähler - in Hessen 92 Prozent, in Bayern 92,6 Prozent - zu den demokratischen Parteien bekannt, die während der beiden letzten Jahrzehnte den Aufbau eines demokratischen Staates und die Eingliederung der Bundesrepublik Deutschland in die europäische, die westliche Völkerfamilie vollzogen haben.

Verhandlungen des Deutschen Bundestages 1966/67, Bd. 63, S. 3656ff.

Konzertierte Aktion

Die "Konzertierte Aktion" war bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes in die Wege geleitet worden. Am 14. Februar 1967 hatte die Bundesregierung erstmals ihre Orientierungsdaten über die wirtschaftliche Entwicklung (zum Beispiel Angaben über das Bruttosozialprodukt, die Arbeitslosenzahlen, die Außenhandelsbilanz, Preis- und Lohnentwicklung usw.) einem Gesprächskreis bekanntgegeben, der aus etwa 50 Vertretern der Unternehmerverbände, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Deutschen Angestelltengewerkschaft, des Wirtschaftsministeriums, des Finanzministeriums, der Bundesbank und des Sachverständigenrats bestand. Bundeswirtschaftsminister Schiller sah in der Konzertierten Aktion - deren Vertreter sich anfangs vierteljährlich, dann immer seltener an den "Tisch der gesellschaftlichen Vernunft" (Schiller) bringen ließen - eine notwendige Ergänzung zu der im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz geregelten staatlichen Steuerung der Wirtschaft. Insbesondere die beiden Tarifparteien sollten anhand der Orientierungsdaten Tarifvereinbarungen rational und im Sinne des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts aushandeln können.

Anfangs erfüllte die Konzertierte Aktion die in sie gesetzten Erwartungen, weil alle Beteiligten ein Interesse daran hatten, die Rezession möglichst schnell zu überwinden. Je deutlicher sich aber der erneute Konjunkturaufschwung abzeichnete, desto schärfer brachen auch die Interessengegensätze zwischen Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften wieder auf: Die Unternehmerverbände erwarteten von der Konzertierten Aktion eine Begrenzung der gewerkschaftlichen Lohnforderungen, die Gewerkschaften waren dagegen auf Dauer nicht bereit, ihre Lohnforderungen an die mehr oder weniger zuverlässigen Orientierungsdaten des Bundeswirtschaftsministers anzupassen - zumal sie zunehmend unter den Druck ihrer Mitglieder gerieten.

Das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz wurde im In- und Ausland stark beachtet, denn zum ersten Mal schien mit ihm die Voraussetzung für eine wirksame Steuerung des Wirtschaftsprozesses bei grundsätzlicher Beibehaltung der Marktwirtschaft gegeben zu sein. Entsprechend hoch waren die Erwartungen an die Auswirkungen der auf dieser Gesetzesgrundlage ergriffenen konjunkturpolitischen Maßnahmen. Tatsächlich hat die wirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik nach 1967 sehr schnell wieder einen Aufschwung genommen; die Rezession ging in einen Boom über, wie ihn so plötzlich und so intensiv kaum jemand erwartet hatte: Das Bruttosozialprodukt stieg 1968 um 7,1 Prozent und 1969 noch einmal um 8,2 Prozent. Die Arbeitslosenquote, die 1967 2,2 Prozent betragen hatte, ging 1968 auf 1,5 Prozent und 1969 auf 0,8 Prozent zurück. Auch die Löhne stiegen nominal und real, also nach Abzug der Steuern, der Sozialabgaben und der Geldentwertung: 1968 betrug die Steigerung der Bruttolöhne gegenüber 1967 durchschnittlich 6,2 Prozent, 1969 sogar 9,2 Prozent gegenüber 1968. Real waren das 3,5 Prozent bzw. 5,3 Prozent. Die höchsten Lohnsteigerungen überhaupt in der deutschen Nachkriegsgeschichte erfolgten 1970, nämlich 14,7 Prozent bei den Bruttolöhnen und 8,7 Prozent bei den Reallöhnen gegenüber 1969.

Wieweit diese Entwicklung tatsächlich ein Ergebnis der skizzierten staatlichen Wirtschaftspolitik oder ob der Boom vielmehr die übliche zyklische Folge der vorausgegangenen Krise war, war damals umstritten. In der Rezession waren zahlreiche kleine und mittlere Betriebe bankrott gegangen oder hatten sich mit größeren zusammenschließen müssen, um sich im Wettbewerb behaupten zu können. Dieser Konzentrationsprozeß trug zum Konjunkturaufschwung bei. Die Gewerkschaften hatten sich mit niedrigen Tarifabschlüssen begnügt. Die Bundesbank hatte Schritt für Schritt die Zinsen gesenkt. Die Auslandsnachfrage nach deutschen Waren blieb anhaltend hoch, da die DM im Vergleich zum Dollar unterbewertet war. All diese Faktoren trugen zur schnellen Überwindung der Krise bei. Die befristete Zusammenarbeit zwischen Unternehmerverbänden und Gewerkschaften in der Konzertierten Aktion sowie vor allem die Konjunkturprogramme des Bundes und der Länder haben den Aufschwung beschleunigt und verstärkt. Heute wird davon ausgegangen, daß die hohe Dosierung dieser Investitionsprogramme wesentlich zum Überschäumen des Booms beigetragen hat.

Der politisch bedeutsamste Effekt des erneuten wirtschaftlichen Aufschwungs war ein Gewinn an Vertrauen und ein Legitimationszuwachs für das politische System der Bundesrepublik und für die Regierungsparteien - wie er sich zum Beispiel im Niedergang der NPD ausdrückte. Von diesem Vertrauensgewinn profitierte vor allem die SPD, die erstmals an einer Bundesregierung beteiligt war und mit Karl Schiller ihre wirtschaftspolitische Kompetenz unter Beweis gestellt hatte. Die Verpflichtung der Gewerkschaften auf gesamtwirtschaftliches Wohlverhalten führte freilich bald zu Konflikten in den eigenen Reihen und zu einem angespannten Verhältnis zwischen Gewerkschaften und SPD (vgl. auch Seite 20ff.).

Parteienfinanzierung

Artikel 21 des Grundgesetzes, der erstmals die politischen Parteien in einer deutschen Verfassung verankerte, forderte im zweiten Absatz der damals gültigen Fassung: "Sie (die Parteien) müssen über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft geben." Mit dieser Vorschrift sollte verhindert werden, daß politische Parteien von finanzstarken Interessengruppen abhängig wurden bzw. daß diese Interessenten demokratiefeindliche, radikale Parteien unterstützten - wie vor 1933 Teile der deutschen Großindustrie Hitler und die NSDAP.

In der Regierungszeit Adenauers geschah jedoch lange nichts, um diese Forderung des Grundgesetzes praktisch einzulösen. CDU/CSU und FDP waren nicht daran interessiert, ihre Geldquellen offenzulegen. Beide finanzierten sich damals weniger aus Mitgliederbeiträgen als aus Spenden von Unternehmen, Berufsverbänden und Einzelpersonen. Diese Spenden waren steuerlich absetzbar. Für die SPD fielen Spenden weniger ins Gewicht; sie finanzierte sich in hohem Grade aus Mitgliederbeiträgen und konnte es sich daher leisten, auf eine Verwirklichung des Verfassungsgebotes zu drängen.

1958 erklärte das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der SPD-geführten hessischen Landesregierung die steuerliche Absetzbarkeit von Parteispenden für verfassungswidrig. Da nunmehr der steuerliche Anreiz wegfiel, gingen die Spenden an Parteien auffällig zurück. Andererseits hatte das Bundesverfassungsgericht staatliche Zuschüsse an die bei den Wahlen beteiligten Parteien zugelassen; und so einigten sich die Bundestagsparteien auf eine direkte Parteienfinanzierung aus dem Bundeshaushalt. Nutznießer waren allein die im Bundestag vertretenen Parteien, denen außerdem noch erhebliche Beträge aus den Länderhaushalten, in deren Parlamenten sie vertreten waren, zuflossen.

1965 erhielt die SPD insgesamt 19,7 Millionen DM aus öffentlichen Kassen, die CDU 18,1 Millionen DM, die CSU 5,8 Millionen DM und die FDP 7,4 Millionen DM. Die Parteien verwandten diese Mittel für Wahlkämpfe, die politische Bildungsarbeit und nicht zuletzt zur Deckung der laufenden Kosten für hauptamtliche Mitarbeiter, Büromieten und dergleichen.

Am 19. Juli 1966 entschied das - wiederum vom Land Hessen angerufene - Bundesverfassungsgericht, daß solche nichtspezifizierten staatlichen Zuschüsse für die politische Meinungs- und Willensbildung der Parteien mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren seien. Zulässig sei lediglich, den Parteien "aus Haushaltsmitteln die notwendigen Kosten eines angemessenen Wahlkampfes zu erstatten".

Auf Antrag der Gesamtdeutschen Partei, der Bayernpartei und der NPD stellte das Bundesverfassungsgericht außerdem fest, daß eine Bewilligung von Haushaltsmitteln ausschließlich für die im Bundestag vertretenen Parteien den Grundsatz der Chancengleichheit verletze. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, grundsätzlich alle Parteien, die sich an Wahlen beteiligt hatten, bei der Erstattung der Wahlkampfkosten zu berücksichtigen.

Dieses Urteil verlangte eine baldige Einigung: Am 28. Juni 1967 verabschiedeten die Parteien der Großen Koalition und die FDP fast einstimmig ein Gesetz über die politischen Parteien, das am 24. Juli 1967 in Kraft trat. Das Gesetz

  • definierte die verfassungsrechtliche Stellung und die Aufgaben der Parteien,

  • regelte die Rechte der Mitglieder und den Prozeß der demokratischen Willensbildung innerhalb der Parteien,

  • machte Vorschriften über die Kandidatenaufstellung und

  • legte die Finanzierung und öffentliche Rechenschaftslegung fest.

Nach diesem Gesetz sollten alle Parteien, die sich an der Bundestagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen beteiligt hatten, ihre Wahlkampfkosten erstattet erhalten. Die Wahlkampfkostenpauschale sollte allerdings nur denjenigen Parteien zugute kommen, die nach dem endgültigen Wahlergebnis entweder 2,5 Prozent aller im Bundesgebiet abgegebenen Zweitstimmen oder zehn Prozent der in einem Wahlkreis abgegebenen Erststimmen erreicht hatten. Parteien, die diese Voraussetzungen bei der jeweils vorangegangenen Bundestagswahl erfüllt hatten, konnten bereits vor der nächsten Bundestagswahl Abschlagszahlungen erhalten. Die Wahlkampfkosten für die Bundestagswahlen vom 19. September 1965 sollten rückwirkend erstattet werden.

Unzufrieden mit dieser Regelung waren begreiflicherweise die nicht im Bundestag vertretenen Parteien, die erneut das Bundesverfassungsgericht anriefen. Das Gericht stellte in seinem Urteil vom 3. Dezember 1968 fest, daß die 2,5-Prozent-Klausel gegen das Prinzip der Chancengleichheit verstoße. Die Richter hielten zum Nachweis der "Ernsthaftigkeit der Wahlkampfbemühungen" einen Stimmenanteil von 0,5 Prozent für ausreichend; im übrigen erklärten sie die nachträgliche Erstattung der Wahlkampfkosten für die Bundestagswahl 1965 für verfassungswidrig und monierten, daß das Parteiengesetz bei der Offenlegung von Parteispenden einen Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen (Personenvereinigungen) machte.

Eine Folge dieses Urteils war, daß die im Bundestag vertretenen Parteien rund 6,5 Millionen DM, die sie als Wahlkampfkostenerstattung für die Bundestagswahl 1965 bereits erhalten hatten, zurückerstatten bzw. mit zukünftigen Erstattungen verrechnen mußten. Der Bundestag änderte am 13. Juni 1969 das Parteiengesetz: Die 2,5-Prozent-Klausel wurde durch eine 0,5-Prozent-Klausel ersetzt, der Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen bei der Offenlegung von Parteispenden wurde beseitigt, für beide galt jetzt die 20000-DM-Grenze.

Da die Erstattungsbeträge aus dem Bundeshaushalt zwischen 25 und 40 Prozent ihrer jährlichen Gesamteinnahmen ausmachten, wurden die Parteien einerseits immer abhängiger von der staatlichen Finanzierung, andererseits hörten sie keineswegs auf, sich um Spenden zu bemühen. Die Pflicht zur Offenlegung größerer Spenden wurde gelegentlich umgangen, indem Spenden nicht mehr als solche deklariert, sondern als Honorare für Gutachten, als Sach- und Dienstleistungen oder über Strohmänner und Fördergesellschaften gezahlt wurden.

Auch nach der Novellierung des Parteiengesetzes 1969 blieben die im Bundestag vertretenen Parteien begünstigt; kleine Parteien und Neugründungen hatten es schwer, mit ihnen zu konkurrieren. Auch auf die innere Struktur der politischen Parteien wirkte sich die staatliche Parteienfinanzierung aus: Da die Parteiführungen und -bürokratien finanziell nicht mehr in erster Linie auf die Beiträge der Mitglieder angewiesen waren, verstärkte sich die Neigung, abgelöst und unabhängig von der Mitgliederbasis Entscheidungen zu treffen. Diese Tendenz trug mit zur Entstehung der außerparlamentarischen Opposition bei und führte Ende der sechziger und Anfang der siebziger Jahre zur Gründung von Bürgerinitiativen und "autonomen" Basisgruppen außerhalb der "etablierten" Parteien.

Studentenbewegung

Die Große Koalition war gebildet worden mit der Absicht, die wirtschaftliche Rezession zu überwinden. Doch das Einvernehmen zwischen den beiden großen Volksparteien, die relative Bedeutungslosigkeit der parlamentarischen Opposition und der damit verbundene Funktionsverlust des Parlaments nährten vor allem bei einem großen Teil der akademischen Jugend ein bereits vorher gespürtes und artikuliertes Unbehagen am politischen und gesellschaftlichen System der Bundesrepublik. Es entstand eine Bewegung, die sich selbst als "Außerparlamentarische Opposition" (APO) bezeichnete und Forderungen an das parlamentarische System und die "etablierten" Parteien richtete. Wichtigste Antriebskräfte der Außerparlamentarischen Opposition waren

  • die Forderung nach einer Reform der Hochschulen,

  • die Schwäche der parlamentarischen Opposition gegenüber der Regierung der Großen Koalition,

  • die geplanten Notstandsgesetze, die - so die Sichtweise der APO - den demokratischen Rechtsstaat gefährdeten,

  • und nicht zuletzt die Kriegsführung der USA in Vietnam sowie die Bürgerrechtsbewegung in den USA, die gleiche Rechte für die schwarze Bevölkerung forderte.

QuellentextProtestbewegung und ihre Folgen

Das größte Verdienst der Bewegung von '68 ist vielleicht - auch wenn wir das damals nicht so sahen - die Zersetzung der herrschenden Alltagskultur. Wir können noch immer offener sprechen, freier denken und ungezwungener leben als vor der Revolte; die soziale Kontrolle über den einzelnen ist weniger allmächtig. Was in den sechziger Jahren als Emanzipationsprozeß begann, lebt bis heute fort. [...]

Aus der Forderung nach Revolutionierung des Alltags und des Subjekts entstand ein neuer, bis heute fortlebender Politikbegriff: Politik von unten, verstanden als Gegensatz zur traditionellen Parteipolitik. An die Stelle von Funktionären sollten die um ihre Emanzipation kämpfenden Individuen treten. Mögen viele Initiativen jener Zeit auch längst Geschichte sein, so sind doch andere an ihre Stelle getreten. Veränderte Lebens- und Denkformen sind alltäglich geworden, werden nur noch selten auf ihren Ursprung hin befragt. [...]

Wir haben erfahren, daß man nur etwas bekommt, wenn man bereit ist, auch die Spielregeln zu durchbrechen. Wir haben aber auch erfahren, daß es für einen Erfolg auf diesem Weg keine Garantie gibt und man sich blutige Nasen holen kann. Doch die Spielregeln nicht zu durchbrechen, wo es erforderlich ist, bringt erst recht nichts.

Aber es bleibt noch mehr an Nachwirkungen der Revolte von '68. Auch die Institutionen veränderten sich unter dem Einfluß der Bewegung, die sich auf ihrem Höhepunkt noch gleichgültig oder ablehnend ihnen gegenüber gezeigt hatte. Auswirkungen sind auch hier bis heute spürbar. Mag auch der aufrührerische Geist von '68 vergangen sein - die erstickende Normalität von einst ist nur selten wieder in die Institutionen zurückgekehrt.

Die Kultur des Landes bleibt von dem Umwälzungsprozeß jener Jahre beeinflußt. Viele leben in ihrem Alltag heute verhältnismäßig ungestört das, was einst härtesten Kampf erforderte. Und so manches davon ist - wenn auch in abgeschwächter Form - in breitere Bevölkerungskreise eingedrungen: die Auflockerung der Institution Ehe und die Alltäglichkeit nichtehelicher Beziehungen, die Idee der Wohngemeinschaft, eine freiere Kindererziehung nicht nur in Krabbelstuben, Kinderläden oder freien Schulen sondern auch in Kindergärten und Regelschulen, offenere Umgangsformen der Menschen untereinander, die Etablierung einer alternativen Kultur - von Straßenfesten bis zu selbstorganisierten Kulturzentren.

Volkhard Brandes, Wie der Stein ins Rollen kam. Vom Aufbruch in die Revolte der 60er Jahre, Frankfurt/Main 1988, S. 194 f.

Etwa mit der Auflösung des SDS Anfang 1970 näherte sich auch die Protestbewegung ihrem Ende. Diese Bewegung, wie sie sich bis zu diesem Zeitpunkt dargestellt hatte, war in erster Linie eine moralische Empörung gegen bestimmte Verhältnisse und Bedingungen einer modernen Industriegesellschaft - eine Bewegung jedoch, die über kein klar definiertes politisches Programm verfügte, ja deren Kennzeichen in erster Linie darin bestand, daß sich ihre Anhänger zwar in einer Ablehnung der bestehenden Verhältnisse einig wußten, nicht jedoch in einer gemeinsamen politischen Perspektive, welche Ziele mit welchen Methoden erreicht werden sollten. [...]

Die Herausforderung durch die "außerparlamentarische Opposition" hat ein tiefes normatives Defizit der westlichen Demokratien und speziell der Bundesrepublik nachgewiesen, die eine in weiten Teilen der jungen Generation zu findende Sehnsucht nach Werten nicht befriedigen konnten. Die führenden Repräsentanten der Bundesrepublik - worunter nicht nur die Vertreter der im Bundestag vertretenen Parteien zu rechnen sind - waren auf eine solche Auseinandersetzung nicht vorbereitet. Sie verfügten häufig auch nicht über ein entschiedenes demokratisches Selbstbewußtsein, das von einer Bereitschaft zu differenzierender Auseinandersetzung gerade gegenüber Kritikern der politischen Situation in der Bundesrepublik geprägt gewesen wäre. [...]

Es wurden zwar immer wieder Versuche unternommen, eine Solidarisierung mit und in der Arbeiterschaft herbeizuführen - was jedoch nicht gelang. Die Protestbewegung stand eindeutig unter der Führung von Studenten und Intellektuellen, die eine solche Solidarisierung nicht hatten herbeiführen können. [...]

Währenddessen die antiautoritäre Protestrevolte geprägt war durch eine starke Realitätsferne ihrer führenden Funktionäre - die von Vorstellungen einer Machbarkeit politischer Ziele, wie sie den eigenen, voluntaristischen Vorstellungen entsprachen, geprägt waren - , setzte sich nun die nüchterne Erkenntnis durch, daß der Revolutionierungsprozeß langwieriger und umständlicher vonstatten geht, als dies in den sehr spontaneistischen Vorstellungen der Neuen Linken zum Ausdruck kam. [...]

Der daraus resultierende "lange Marsch durch die Institutionen" war auch von der Erkenntnis begleitet, daß dem Kampf der politischen Parteien innerhalb des politischen Entscheidungsprozesses in der Bundesrepublik wichtigste Bedeutung zukommt.

Gerd Langguth, Die Protestbewegung in der Bundesrepublik Deutschland 1968 bis 1976, Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1976, S. 323 ff.

Ursachen und Vorbilder

Eine Wurzel der APO war die "Ostermarsch"-Bewegung der Atomwaffengegner. Diese von christlichen, pazifistischen und sozialistischen Gruppen gebildete und nur locker organisierte Protestbewegung hatte 1960 mit 1000 Marsch- und Kundgebungsteilnehmern begonnen und in den folgenden Jahren immer mehr Menschen mobilisieren können. Ihre Aufrufe zum "Kampf gegen den Atomtod" wurden von Intellektuellen, Geistlichen, Gewerkschaftsfunktionären, Betriebsräten und Vertretern von Jugend- und Studentenorganisationen unterzeichnet. Die Bewegung wandte sich bald nicht allein gegen Atomwaffen, sondern gegen Rüstung überhaupt und nannte sich daher seit September 1963 "Kampagne für Abrüstung - Ostermarsch der Atomwaffengegner". 1964 folgten ihren Osterdemonstrationen 100000, 1965 130000 Menschen. Die Vorstände von SPD und DGB lehnten - ebenso wie die damaligen Regierungsparteien CDU/CSU und FDP - die Ostermarsch-Bewegung als kommunistisch gesteuert oder unterwandert ab.

Zum Kern der APO wurde Mitte der sechziger Jahre die ehemalige Studentenorganisation der SPD, der Sozialistische Deutsche Studentenbund (SDS). Die SPD hatte sich im Juli 1960 vom SDS getrennt und ihm die finanzielle Unterstützung gestrichen, weil der SDS nicht bereit gewesen war, sich auf den Boden des Godesberger Programms (verabschiedet 1959) zu stellen. Im Mai 1961 wurde der SPD-treue Sozialdemokratische Hochschulbund (SHB) gegründet, im November 1961 erklärte die Parteiführung die Mitgliedschaft im SDS für unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der SPD. Der SDS entwickelte sich zu einer straff organisierten politischen Studentengruppe, die in intensiven Theoriedebatten die wirtschaftlichen und politischen Problemfelder der sechziger Jahre insgesamt in den Blick nahm und ihre Aktionen nicht nur - wie die Atomwaffengegner - auf einen Krisen- oder Kritikpunkt konzentrierte.

Ausgangspunkt der SDS-Aktivität war die Lage an den Hochschulen. Unter dem Schlagwort "Demokratisierung der Hochschule" forderten der Verband Deutscher Studentenschaften (VDS) und der SDS die Abschaffung der alten akademischen Selbstverwaltung, in der allein die ordentlichen Professoren (Inhaber eines planmäßigen Lehrstuhls) das Sagen hatten (Ordinarien-Universität). Stattdessen forderten sie die Einführung der Drittelparität zwischen Professoren, Assistenten und Studierenden in den Entscheidungsgremien der Hochschulen, das Recht der verfaßten Studentenschaften, allgemeinpolitische Stellungnahmen abzugeben (politisches Mandat), und eine grundsätzliche Reform der Studiengänge und Prüfungsordnungen.

Um die Öffentlichkeit auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen, bedienten sich die Studierenden provokativer Verweigerungs- und Protestformen, wie go-in, sit-in und teach-in, die erstmals in den USA erprobt worden waren. Lehrveranstaltungen und Sitzungen akademischer Gremien wurden "blockiert", "gesprengt" oder zu Protestversammlungen "umfunktioniert". Daraus entwickelte sich seit 1965 eine Studentenrevolte, die bald über den akademischen Bereich hinausging und nicht nur die Reform der Universität, sondern auch die Umgestaltung der gesamten Gesellschaft forderte.

Grundlage der Gesellschaftskritik des SDS war die Wiederentdeckung des Marxismus und seine Verknüpfung mit Elementen der Tiefenpsychologie Sigmund Freuds. Richtungsweisend war hier vor allem der in Kalifornien lehrende Philosoph Herbert Marcuse, der schon die amerikanische Studentenbewegung beeinflußt hatte. Sein 1967 auf deutsch erschienenes Buch "Der eindimensionale Mensch" kritisierte die "Überflußgesellschaft" und den "Konsumterror", dem sich die Menschen widerstandslos unterwürfen, obwohl er ihre natürlichen Bedürfnisse unbefriedigt lasse und sie an der Entfaltung ihrer Fähigkeiten hindere. Der in Wissenschaft und Technik erreichte Fortschritt, so Marcuse, sollte vielmehr zur Entwicklung einer von Not und Zwang entlasteten Kultur, in der Vernunft und Sinnlichkeit versöhnt sein könnten, genutzt werden.

Einflußreich war des weiteren die "Frankfurter Schule" der Sozialwissenschaftler Theodor W. Adorno und Max Horkheimer, die in ihrer Theorie von der "autoritären Persönlichkeit" psychoanalytische, soziologische und philosophische Ansätze zu einer kritischen Analyse des Faschismus und der bürgerlichen Gesellschaft verbunden hatten.

Marxistische Sichtweise

Die studentische Rezeption des Marxismus war von Anfang an durchdrungen von der Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Verhältnissen in der Bundesrepublik, deren politisches System als "verkrustet" und "reaktionär" be- und verurteilt wurde: Die durch das Dritte Reich und den Zweiten Weltkrieg kompromittierte Generation der Väter habe sich ausschließlich auf den wirtschaftlichen Wiederaufbau konzentriert, ohne die gesellschaftlichen Bedingungen, die das Dritte Reich möglich gemacht hatten, kritisch zu reflektieren geschweige denn zu ändern. Das Ergebnis sei eine selbstzufriedene Wohlstandsgesellschaft, fest im Griff der Interessen der Großunternehmer und ihrer publizistischen Helfer, unfähig zur Einsicht in gesellschaftliche Mängel und unwillig zur Reform. Die APO kritisierte die unvollkommene Verwirklichung der rechts- wie sozialstaatlichen Normen des Grundgesetzes und forderte die Demokratisierung aller Gesellschaftsbereiche und der Wirtschaft.

Einen weiteren Ansatzpunkt für fundamentale Kritik an der Realität der westlichen Demokratie bot der Vietnamkrieg: Zu offenkundig war der Gegensatz zwischen dem Anspruch der US-Regierung, Freiheit und demokratische Werte des Westens gegen den totalitären Kommunismus zu verteidigen, und der Wirklichkeit eines brutal geführten Krieges, über den das Fernsehen tagtäglich berichtete. Die gegen den Vietnamkrieg gerichteten Protestaktionen der Studenten wandten sich zugleich auch gegen die angebliche oder tatsächliche Unterdrückung antikolonialer Befreiungsbewegungen durch die USA und gegen die Unterstützung, die die USA und die Bundesrepublik autoritären Regimen in Südamerika, Asien und Afrika gewährten.

Der erste große gewaltsame Zusammenstoß zwischen Studentenbewegung und Staatsgewalt ist vor diesem Hintergrund zu sehen. Anläßlich des Staatsbesuchs des Schahs von Persien Reza Pahlewi kam es am 2. Juni 1967 in Berlin zu Zusammenstößen von Demonstrierenden mit der Polizei, in deren Verlauf der 26jährige Student Benno Ohnesorg von einem Polizeibeamten erschossen wurde. Der Tod Ohnesorgs löste Studentenunruhen in vielen Städten des Bundesgebiets aus. Die Konfrontation zwischen Studentenbewegung und Polizei versetzte Berlin monatelang in eine Art Ausnahmezustand und führte nach längeren Auseinandersetzungen zum Rücktritt des Polizeipräsidenten, des Innensenators und schließlich des Regierenden Bürgermeisters und evangelischen Theologen Heinrich Albertz im September desselben Jahres.

Seit Ende 1967 richteten sich studentische Aktionen verstärkt gegen den Springer-Konzern, in dem Tageszeitungen wie "Die Welt" und "Bild" erschienen. Der Springer-Presse wurde vorgeworfen, eine Hetzkampagne gegen Studenten und "Linke" zu führen, indem sie verfälscht oder verkürzt über die Studentenbewegung berichtete und Wortführer des SDS wie den Berliner Soziologie-Studenten Rudi Dutschke geradezu als Staatsfeinde verteufelte. Mit dem Schlachtruf "Enteignet Springer!" versuchten studentische Gruppen, die Auslieferung von Springer-Zeitungen zu verhindern.

Anschlag auf Rudi Dutschke

Am Gründonnerstag, dem 11. April 1968, verübte der 23jährige Anstreicher Josef Bachmann einen Mordanschlag auf Rudi Dutschke, der schwer verletzt wurde (und 1979 den Spätfolgen dieses Anschlags erlag). Bachmann erklärte nach seiner Festnahme, er sei durch die Lektüre der "Nationalzeitung" und der "Bild-Zeitung" zu seiner Tat angeregt worden.

Das Attentat auf Dutschke löste die schwersten Straßenunruhen in der Geschichte der Bundesrepublik aus: Während der Osterfeiertage demonstrierten in West-Berlin und in zahlreichen Städten des Bundesgebiets Hunderttausende von Menschen. Versuche, Redaktionen und Druckereien des Springer-Verlages zu stürmen, führten zu teilweise blutigen Konfrontationen mit der Polizei und zu regelrechten Barrikadenkämpfen. Bei einer solchen gewaltsamen Auseinandersetzung wurden in München ein Fotoreporter und ein Student tödlich verletzt.

Bundesregierung und Sprecher der Koalitionsparteien machten den SDS für die "Osterunruhen" verantwortlich. Innenminister Ernst Benda (CDU) sah im SDS eine verfassungsfeindliche Organisation, die "die revolutionäre Transformation der bestehenden Ordnung" anstrebe.

Selbstkritisch fragte hingegen Justizminister Gustav Heinemann (SPD), "was wir selber in der Vergangenheit dazu beigetragen haben könnten, daß ein Antikommunismus sich bis zum Mordanschlag steigerte und daß Demonstranten sich in Gewalttaten der Verwüstung bis zur Brandstiftung verloren haben. Sowohl der Attentäter, der Rudi Dutschke nach dem Leben trachtete, als auch die 11000 Studenten, die sich an den Demonstrationen vor Zeitungshäusern beteiligten, sind junge Menschen. Heißt das nicht, daß wir Älteren den Kontakt mit Teilen der Jugend verloren haben oder ihnen unglaubwürdig wurden?"

QuellentextNotstandsgesetze

[...] R. Lenz (CDU/CSU): Namens des Rechtsausschusses dieses Hauses darf ich Ihnen den Bericht über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes und über den von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der rechtsstaatlichen Ordnung im Verteidigungsfall vorlegen. [...]

Es ist nicht wahr, daß dieser Entwurf den Weg zur Diktatur bereitet. Der vorliegende Entwurf hält unter parlamentarischen und rechtsstaatlichen Gesichtspunkten jeden Vergleich mit jeder Vorsorgeregelung für den Notfall aus, die es auf der Welt gibt.

Es ist nicht wahr, daß durch diesen Entwurf den gewerkschaftlichen Rechten der Boden entzogen wird. Im Gegenteil, der Entwurf verankert das bestehende Arbeitskampfrecht ausdrücklich in der Verfassung.

Es ist nicht wahr, daß durch diesen Entwurf die staatsbürgerlichen Freiheiten beseitigt werden. Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Vereins- und Versammlungsfreiheit werden durch den Entwurf nicht berührt. [...]

Es ist nicht wahr, daß durch diese Vorlage der Bürgerkrieg vorbereitet wird. Sowohl bei der Formulierung des staatsbürgerlichen Widerstandsrechts als auch bei der Möglichkeit der Bundesregierung, im äußersten Notfall Truppen gegen militärisch bewaffnete Aufständische einzusetzen, hat der Rechtsausschuß sich bemüht, klarzustellen, daß dies nur die Ultima ratio, das letzte Mittel sein dürfe, wenn alle anderen Mittel versagt haben.

Es ist auch nicht wahr - und ich habe aktuellen Anlaß, das zu sagen - , daß diese Vorlage eine Waffe im Kalten Krieg ist oder dazu dient, die internationalen Spannungen zu verschärfen. Ihre Verabschiedung demonstriert den Willen des deutschen Volkes zur Selbstverteidigung, aber auch nicht mehr. [...]

Dieses Gesetz ist notwendig, um die alliierten Vorbehaltsrechte zum Erlöschen zu bringen, auf Grund derer die Drei Mächte noch heute die oberste Staatsgewalt in der Bundesrepublik übernehmen können.

Dieses Gesetz ist notwendig, um die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung und der Streitkräfte und den Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall sicherzustellen, soweit dies [...] überhaupt möglich ist.

Dieses Gesetz ist notwendig, um der Zusammenfassung der Hilfsmittel von Bund und Ländern bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen die Rechtsgrundlage zu geben.

Bundestagsdebatte am 15./16. Mai 1968, in: Irmgard Wilharm (Hg.), Deutsche Geschichte 1962 - 1983, Bd. 1, Frankfurt/ Main 1985, S. 149 f.

Notstandsgesetze

Ein konkretes und zentrales Ziel der Agitation und Aktionen der Studentenbewegung war die Verhinderung der von der Großen Koalition geplanten Notstandsgesetze. Zum Verständnis der parlamentarischen und außerparlamentarischen Diskussion über die Notstandsgesetze ist eine Rückbesinnung auf die Verfassung der Weimarer Republik notwendig: Der berühmt gewordene Artikel 48 der Weimarer Verfassung hatte für den Fall des Notstandes, der nicht näher definiert war, alle Vollmacht zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung dem Reichspräsidenten anvertraut. Die auf Artikel 48 beruhenden Notverordnungen des Reichspräsidenten von Hindenburg, kombiniert mit dem Recht, den Reichstag aufzulösen und Neuwahlen auszuschreiben, trugen in erheblichem Maße zur Zerstörung der Weimarer Republik und zur Machtübernahme der Nationalsozialisten bei. Deshalb verzichtete der Parlamentari- sche Rat darauf, in das Grundgesetz Vorschriften für den Fall des Notstandes aufzunehmen.

Gesetzesentwürfe

Erst im Januar 1960 legte der damalige Innenminister Gerhard Schröder (CDU) den ersten Entwurf für eine Notstandsgesetzgebung vor. Er begründete die Vorlage zum einen damit, daß die Regierung die Möglichkeit erhalten müsse, Gefahren für die Existenz und für die freiheitliche Ordnung der Bundesrepublik entgegentreten zu können. Zum anderen begründete er sie damit, daß nur durch eine entsprechende Grundgesetzergänzung die alliierten Vorbehaltsklauseln im Artikel 5 des Deutschlandvertrages von 1952 in der Fassung vom 23. Oktober 1954 abgelöst werden könnten. Dieser Artikel bestimmte, daß die von den drei Mächten in bezug auf die Sicherheit ihrer in der Bundesrepublik stationierten Streitkräfte ausgeübten Rechte erst dann erlöschen, wenn die deutschen Behörden Vollmachten erhalten haben, die sie in den Stand versetzen, wirksame Maßnahmen zum Schutz dieser Streitkräfte zu treffen, "einschließlich der Fähigkeit, einer ernstlichen Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu begegnen".

Der Schrödersche Entwurf scheiterte jedoch am Widerstand der SPD, ohne deren Stimmen die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht zu erreichen war. Die SPD war nicht grundsätzlich gegen Notstandsgesetze. Sie wollte sie jedoch zum einen auf den äußeren Notstand - also auf den "Verteidigungsfall" - begrenzt wissen und zum anderen ihre Handhabung nicht der Regierung allein überlassen, wie es der Schröder-Entwurf vorsah, sondern der Kontrolle von Bundestag und Bundesrat unterstellen. Prinzipiell gegen jede Art von Notstandsgesetzgebung wandten sich aber von Anfang an die Gewerkschaften. Sie sahen die Gefahr, daß im "Notfall" die Exekutive das Streik- und Koalitionsrecht einschränken und mit polizeilichen oder gar militärischen Mitteln gegen streikende Arbeiter vorgehen könnte.

Neue Initiative

Am Widerstand von DGB und SPD scheiterte im Sommer 1965 auch ein vom Innenminister Hermann Höcherl (CSU) vorgelegter neuer Entwurf. Differenzen zwischen Regierung und Opposition gab es vor allem wegen der geplanten Pressezensur, der Überwachung des Brief- und Telefonverkehrs, der arbeitsrechtlichen Stellung von Dienstverpflichteten und der Weisungsbefugnis der Bundesregierung gegenüber den Bundesländern im Falle des Notstandes. Diese Differenzen waren nicht so gravierend, daß sie eine Einigung zwischen SPD und Regierungsparteien unmöglich gemacht hätten. Die SPD-Führung wich aber vor den gewerkschaftlichen Protesten, der innerparteilichen Kritik und der Opposition der SPD- Jugendorganisationen zurück, um die Chancen der Partei bei den bevorstehenden Bundestagswahlen 1965 nicht zu verschlechtern.

Die Beratungen über Notstandsgesetze wurden nach den Bundestagswahlen unter Höcherls Nachfolger Paul Lücke (CDU) fortgeführt und nach Bildung der Großen Koalition beschleunigt. Eventuelle noch vorhandene Differenzen zwischen den nunmehrigen Koalitionspartnern ließen sich relativ schnell beseitigen, da sich beide Seiten über das Grundprinzip, wonach auch im Falle des Notstands die parlamentarische Kontrolle der Exekutive gewahrt bleiben sollte, einig waren. Bereits am 10. März 1967 einigte sich die Bundesregierung auf einen Entwurf zur Ergänzung des Grundgesetzes. Am 29. Juni 1967 fand die erste Lesung der nunmehr von der SPD unterstützten Notstandsgesetze im Bundestag statt.

Widerstände

Inzwischen hatte sich aber auch der außerparlamentarische Widerstand gegen die Notstandsgesetze formiert: Am 14. Mai 1966 lehnte der 7. Ordentliche Bundeskongreß des DGB erneut jede Notstandsgesetzgebung ab, "welche die demokratischen Grundrechte einschränkt und besonders das Versammlungs-, das Koalitions- und das Streikrecht der Arbeitnehmer und ihrer gewerkschaftlichen Organisationen bedroht".

Wenig später wurde auf Initiative des SDS und der "Kampagne für Abrüstung" das Kuratorium "Notstand der Demokratie" gebildet. Dem Kuratorium gehörten neben Wissenschaftlern, Schriftstellern und Geistlichen auch Spitzenfunktionäre verschiedener Einzelgewerkschaften, jedoch nicht des DGB, an. Im Oktober 1966 organisierte das Kuratorium in Frankfurt den Kongreß "Notstand der Demokratie", der unter anderem von der IG Metall, der IG Chemie, der Gewerkschaft Holz und der Gewerkschaft Leder getragen wurde. An der Abschlußkundgebung auf dem Frankfurter Römerberg am 30. Oktober nahmen mehr als 20000 Menschen teil.

Der Kampf gegen die Notstandsgesetze wurde im Frühjahr 1968 zum einigenden Band zwischen Studentenbewegung und Gewerkschaften. Das Kuratorium "Notstand der Demokratie" und die "Kampagne für Demokratie und Abrüstung" organisierten einen Sternmarsch nach Bonn, um gegen die zweite und dritte Lesung der Notstandsgesetze zu protestieren. Der DGB unterstützte den Sternmarsch nicht offiziell, sondern hatte zu einer eigenen Großkundgebung gegen die Notstandsgesetze ebenfalls am 11. Mai 1968 nach Dortmund aufgerufen. Parallel zu diesen beiden Großkundgebungen fanden Protestdemonstrationen in Frankfurt, München, Göttingen, Hamburg, Berlin und Freiburg statt. Dennoch passierten die Notstandsgesetze am 15. und 16. Mai 1968 den Bundestag in zweiter Lesung mit großer Mehrheit.

Am 19. Mai 1968 meldete der DGB-Bundesvorstand seine "schwerwiegenden Bedenken" gegen die Notstandsgesetze an, erklärte aber ausdrücklich: "Der Bundesvorstand des DGB lehnt einen allgemeinen Streik (Generalstreik) zur Verhinderung der Notstandsgesetze ausdrücklich ab, denn er hält es für einen Verstoß gegen die Grundsätze der parlamentarischen Demokratie, gegen einen mit großer Mehrheit gefaßten Beschluß des Bundestages zum Streik aufzurufen."

Am 27. Mai 1968 erklärten die drei Westmächte ihre Bereitschaft, nach Inkrafttreten der Notstandsgesetze auf ihr bisheriges Vorbehaltsrecht zum Schutz ihrer Streitkräfte zu verzichten, und am 30. Mai 1968 verabschiedete der Bundestag in dritter Lesung die Notstandsverfassung, die sogenannten einfachen Notstandsgesetze sowie das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 des Grundgesetzes).

Gesetzesbestimmungen

Die Notstandsgesetze, die am 28. Juni 1968 in Kraft traten, ergänzten das Grundgesetz für den Fall des inneren und äußeren Notstandes sowie für den Fall von Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Unfällen. Neu eingefügt wurden zwei neue Abschnitte mit den Artikeln 53a über den "Gemeinsamen Ausschuß" und den Artikel 115a bis l über den "Verteidigungsfall".

Die Feststellung des Verteidigungsfalls wird auf Antrag der Bundesregierung vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates getroffen.

Der Gemeinsame Ausschuß, das sogenannte Notparlament, fungiert als Ersatz für Bundestag und Bundesrat, wenn diese wegen unüberwindlicher Hindernisse nicht zusammentreten können. Er besteht aus 22 Bundestagsabgeordneten (aufgeschlüsselt nach der Fraktionsstärke im Bundestag) und elf Mitgliedern des Bundesrats (die in diesem Gremium nicht weisungsgebunden sind). Der Ausschuß muß auch in Normalzeiten über alle zivilen und militärischen Pläne der Bundesregierung für den Verteidigungsfall unterrichtet werden.

Zu den Einschränkungen von Grundrechten im Verteidigungsfall gehört Artikel 12a, nach dem Gesetze möglich sind, die zum Beispiel Wehrpflichtige zu "zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse" verpflichten (Absatz 3) oder Frauen zwischen 18 und 55 Jahren zu Dienstleistungen "im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in ortsfesten Militärlazaretten" heranziehen können, wenn im Verteidigungsfall nicht genügend Freiwillige zu finden sind (Absatz 4). In diesem Fall kann auch "die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden." Damit diese Bestimmung nicht gegen Arbeitskämpfe angewendet werden kann, wie es die Gewerkschaften befürchteten, wurde Artikel 9, der das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit sichert, um eine entsprechende Klausel ergänzt.

Durch die Notstandsgesetzgebung konnte die Bundesregierung im Krisenfall unter bestimmten Bedingungen den Weg für den Einsatz der Bundeswehr im Innern öffnen: "Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Absatz 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes zum Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder Bundesrat es verlangen" (Artikel 87a Absatz 4). Der hier erwähnte Artikel 91 Absatz 2 lautet in seinem ersten Satz: "Ist das Land, in dem die Gefahr (für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, Anm. d. Red.) droht, nicht selbst zur Bekämpfung bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Lande und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen."

Am umstrittensten unter den durch die Notstandsgesetzgebung ermöglichten Einschränkungen der Grundrechte war die Beschränkung des in Artikel 10 des Grundgesetzes garantierten Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses: Das Gesetz zu Artikel 10 des Grundgesetzes vom 13. August 1968 löste das entsprechende Kontrollrecht der Alliierten ab und berechtigt die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, das Amt für Sicherheit der Bundeswehr und den Bundesnachrichtendienst, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis zu verletzen, wenn dies "zur Abwehr von drohenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes einschließlich der Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen" der Nato-Verbündeten erforderlich sein sollte.

In dem Bemühen, die Bedenken der Gewerkschaften hinsichtlich einer mißbräuchlichen Anwendung dieser Gesetze gegen die demokratische Ordnung des Staates auszuräumen, wurde im Zuge der Notstandsgesetzgebung in Artikel 20 Absatz 4 ausdrücklich ein Widerstandsrecht eingeführt: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Zerfall der Studentenbewegung

Die Auseinandersetzungen um die Notstandsgesetze und die Folgen ihrer Verabschiedung markierten den Höhepunkt der Außerparlamentarischen Opposition. Sie deuteten aber auch schon ihren Zerfall an: Das ohnehin spannungsvolle Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Studentenbewegung zerbrach, nachdem die Gewerkschaftsführungen Streiks gegen die Verabschiedung der Notstandsgesetze abgelehnt hatten.

Ehemalige Funktionäre der verbotenen KPD versuchten, den Zerfall der APO für den Wiederaufbau einer marxistisch-leninistischen Partei in der Bundesrepublik zu nutzen: Die offiziell auf dem Essener Parteitag im April 1969 gegründete Deutsche Kommunistische Partei (DKP) blieb in Landtags- und Bundestagswahlen bedeutungslos. Ihre Studentenorganisation dagegen, der Marxistische Studentenbund Spartakus (MSB), entfaltete an den Hochschulen eine rege Aktivität.

Die "antiautoritäre" Studentenbewegung spaltete sich in eine Vielzahl politisch unterschiedlicher Kleingruppen auf, deren radikalste sich zu terroristischen Kadern wandelten. Teilweise organisierte sich die "neue Linke" an den Hochschulen in maoistischen Gruppen, die sich untereinander heftig befehdeten, oder in antiautoritären und spontaneistischen "Basisgruppen", die bald wieder zerfielen. Vom langsamen Zerfall des SDS profitierten der SHB, der bald mit der Mutterpartei in Konflikte geriet, und die Jungsozialisten (Jusos), die den stärksten Mitgliederzuwachs in ihrer Geschichte erlebten.

Viele Aktivisten und Sympathisanten der APO aber machten sich auf den "langen Marsch durch die Institutionen", wie Rudi Dutschke den Versuch bezeichnet hatte, Gesellschaftsveränderung nicht in einem einzigen revolutionären Akt, sondern durch fortwährende Aufklärung der Bevölkerung und allmähliche Veränderung der Institutionen und Verbände von innen heraus zu bewirken. Vor allem auf dem linken Flügel der SPD, bei den Jungsozialisten, im SHB und in manchen Gewerkschaften gaben bald die ehemaligen "68er" den Ton an. Ideologische Elemente, Organisationsformen und Aktionsmethoden der APO lebten in den Bürgerinitiativen, in der Frauenbewegung und in den ökologischen und pazifistischen Gruppierungen der siebziger Jahre fort.

Streikbewegungen

Die außerparlamentarische Opposition war ein wichtiges Indiz für den Wandel der politischen Kultur in der Bundesrepublik am Ende der sechziger Jahre. Das Verhältnis zwischen Bürgern und politischen Institutionen im weitesten Sinne veränderte sich: Parlamente, Regierungen, Verwaltungen, Partei- und Gewerkschaftsführungen verloren an Autorität. Das Interesse der Bürger, Partei- und Gewerkschaftsmitglieder an Politik und ihre Bereitschaft zur politischen Auseinandersetzung wuchsen. Statt auf den Staat und andere Institutionen zu setzen, forderte eine wachsende Anzahl von Bürgern und Bürgerinnen "mehr Demokratie". Diese Erfahrungen machten auch die Gewerkschaftsführungen, als im September 1969 in der westdeutschen Metallindustrie spontane Streiks ausbrachen.

Diese Streiks überraschten die Gewerkschaftsleitungen nicht weniger als die Unternehmer. Ursachen und Verlauf dieser Streikbewegung lassen erkennen, daß die Verbindung zwischen Gewerkschaftsmitgliedern und Gewerkschaftsführungen gestört war: Die Arbeiter waren nicht mehr ohne weiteres bereit, den Entscheidungen der hauptamtlichen Gewerkschaftsfunktionäre zu folgen, sondern versuchten, ihre Interessen auch ohne die Gewerkschaftsleitungen durchzusetzen.

Diese hatten sich in der Zeit des wirtschaftlichen Wiederaufbaus kooperativ verhalten und ihre tarifpolitischen Forderungen meist an der Entwicklung der wirtschaftlichen Konjunktur orientiert. Das Ergebnis dieser Tarifpolitik war eine eindeutige Verbesserung der Einkommenslage und der Lebensbedingungen der Arbeitnehmer durch Erhöhung der Reallöhne, Verkürzung der Arbeitszeit und Verlängerung des Urlaubs. Diese Erfolge sicherten den Gewerkschaftsführern eine breite Vertrauensbasis bei den Mitgliedern, die in ihrer Mehrheit bis dahin mit den Entscheidungen der Vorstände einverstanden waren. Das aber änderte sich unter den Bedingungen der wirtschaftlichen Rezession 1966/67.

Für die Gewerkschaftsführungen war die Beteiligung an der Konzertierten Aktion eine gleichsam natürliche Fortsetzung der bisher praktizierten kooperativen Interessenpolitik. Auch sie waren an einer schnellen Überwindung der Wirtschaftskrise interessiert und konnten vom sozialdemokratischen Wirtschaftsminister eine Berücksichtigung ihrer Interessen erwarten, zumal Karl Schiller (SPD) die Notwendigkeit begrenzter Lohnerhöhungen ausdrücklich anerkannt hatte. Das lohnpolitische Wohlverhalten der Gewerkschaften trug zum schnellen wirtschaftlichen Aufschwung bei, brachte aber keine greifbaren Erfolge für die Arbeitnehmer. Die Unternehmensgewinne stiegen schneller und höher als Löhne und Gehälter.

Noch am 1. Juni bzw. 1. Juli 1968 schlossen IG Metall und IG Bergbau Tarifverträge ab, deren Laufzeit 18 Monate betrug und die durchschnittliche Lohnerhöhungen von 5,5 Prozent (Bergbau) bzw. sechs Prozent (Metall) vorsahen. Bereits in diesem Jahr aber lag die Wachstumsrate des realen Sozialproduktes höher als sieben Prozent und 1969 stieg sie auf acht Prozent. Zwischen Unternehmensgewinnen und Arbeitnehmereinkommen klaffte eine Diskrepanz, die sich durch Preissteigerungen noch vergrößerte: 1968 nahm das Nettoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen um 22 Prozent zu, die Einkommen der Arbeitnehmer aber stiegen nur um fünf Prozent.

Die Führungen der IG Metall und der IG Bergbau waren sich dieser Diskrepanz und der wachsenden Unzufriedenheit der Arbeiter durchaus bewußt. Doch sie fühlten sich an die Friedenspflicht und an die geltenden Tarifverträge, die erst im November bzw. Dezember 1969 ausliefen, gebunden und scheuten auch aus Rücksicht auf die SPD davor zurück, ausgerechnet vor den Bundestagswahlen einen heftigen Tarifkonflikt in Gang zu setzen. Die IG Metall schloß zwar Anfang August 1969 einen vorgezogenen Tarifvertrag für die metallverarbeitende Industrie ab, der eine achtprozentige Lohn- und Gehaltserhöhung brachte. Dieser Abschluß förderte aber die innerbetrieblichen Lohndifferenzen und steigerte daher die Unzufriedenheit der Arbeiter mit der Lohnpolitik der IG Metall. Außerdem gab es spürbare regionale Lohndifferenzen: Die Löhne in der Metallindustrie des Saargebiets beispielsweise lagen niedriger als im Ruhrgebiet, die Löhne auf den Werften in Hamburg über denen in Schleswig-Holstein.

Erste Erfolge

Die Streiks begannen, als am 2. September 1969 3000 Stahlwerker der Dortmunder Hoesch-Werke die Arbeit niederlegten. Sie hatten eine Erhöhung der Stundenlöhne um 20 Pfennig gefordert, die Betriebsleitung hatte nur 15 Pfennig zahlen wollen. Nun zogen die Streikenden vor das Verwaltungsgebäude und forderten eine Erhöhung des Stundenlohns um 30 Pfennig. Am nächsten Tag waren bereits über 24000 Stahlarbeiter der Hoesch-Werke im Ausstand. Die Betriebsleitung gab nach und bewilligte 20 Pfennig mehr pro Stunde.

Dieser Erfolg der Hoesch-Arbeiter löste eine spontane Streikbewegung aus, die zunächst die Eisen- und Stahlindustrie erfaßte, dann auf den Bergbau übergriff und schließlich die metallverarbeitende Industrie und sogar Bereiche des öffentlichen Dienstes (Nahverkehr und Müllabfuhr) sowie der Textilindustrie erreichte. Beendet wurden diese Streiks erst durch Zugeständnisse der Werksleitungen und durch neue Tarifverträge nach dem 10. September, die beispielsweise im Bergbau und in der Metallindustrie rückwirkende Lohnerhöhungen um zehn bis zwölf Prozent brachten sowie eine stufenweise Verlängerung des Mindesturlaubs und Treueprämien nach dem Vermögensbildungsgesetz.

Die September-Streiks waren spontane Arbeitsniederlegungen, die organisatorisch und finanziell von den Gewerkschaften nicht unterstützt wurden. Die Streikenden wählten oder bestimmten ihre Sprecher und Verhandlungsleiter selbst. In den meisten Fällen waren dies allerdings gewerkschaftliche Vertrauensleute oder Betriebsratsmitglieder.

Die Forderungen der Streikenden konzentrierten sich auf Lohnerhöhungen, politische Forderungen wurden nicht erhoben. Die Streikenden wehrten sich vielmehr gegen alle Versuche, den Streik politisch zu nutzen. So wurden SDS-Studenten, die die Arbeiter "agitieren" wollten, verjagt und DDR-Kamerateams am Drehen gehindert. In manchen Betrieben kam es zu Konflikten mit DKP-Betriebsgruppen, in anderen gehörten DKP-Mitglieder zu den aktiven Organisatoren des Streiks, weil sie Betriebsratsmitglieder waren oder sich aktiv für die Forderungen ihrer Kollegen eingesetzt hatten.

Trotzdem stellte die Führung der IG Bergbau die spontanen Streiks als das Werk kommunistischer und studentischer Agitatoren dar und bemühte sich von Anfang an, den Streik einzudämmen. Der Vorsitzende der IG Metall, Otto Brenner, lehnte es zwar entschieden ab, die Streikbewegung auf kommunistische Umtriebe zurückzuführen. Aber auch die Führung der IG Metall versuchte, die Streiks so schnell wie möglich zu beenden. Es gelang den Gewerkschaftsführungen relativ schnell, sich durch Anbahnung von Tarifverhandlungen gleichsam an die Spitze der Streikbewegung zu setzen. Da vor allem die Gewerkschaftsmitglieder auf Betriebsratsebene als Organisatoren der spontanen Streiks weiterhin das besondere Vertrauen der Gewerkschaftsmitglieder genossen, hielt sich der Vertrauensverlust der Gewerkschaften insgesamt in Grenzen. Die Gewerkschaftsführungen sahen sich daher nicht genötigt, ihre bisherige Tarifpolitik zu revidieren und ihre - von den Mitgliedern kritisierte - Mitarbeit in der Konzertierten Aktion aufzugeben.

Neues Selbstbewußtsein

Das gewachsenen Selbstbewußtsein der Mitglieder gegenüber den Gewerkschaftsführungen zeigte sich 1973, als erneut spontane Streiks ausbrachen. Die auslösenden Faktoren waren denen von 1969 ähnlich: Um im Rahmen der Konzertierten Aktion ihren Beitrag zur Dämpfung des Preisauftriebs zu leisten, hatte sich die IG Metall bei Eröffnung der Lohnrunde Anfang 1973 mit einer Lohnerhöhung von 8,5 Prozent begnügt. Ihr folgten die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Auch andere Gewerkschaften (so die IG Bergbau und Energie und die IG Bau, Steine, Erden) begnügten sich mit Abschlüssen unter zehn Prozent. Doch bereits Anfang 1973 zeichnete sich ab, daß die Preissteigerungen mehr als acht Prozent betragen würden. Im Februar, also unmittelbar nach dem Tarifabschluß der IG Metall, begannen daher spontane Streiks mit der Forderung nach Teuerungszulagen. Hatten sich die September-Streiks 1969 auf zweieinhalb Wochen konzentriert, so verteilten sich die "wilden Streiks" (wie sie jetzt von den Gewerkschaftsleitungen genannt wurden) 1973 in mehreren Wellen über das ganze Jahr: Im Frühjahr streikten die Arbeiter in der nordrhein-westfälischen Stahlindustrie, im Sommer Arbeiter der Automobilindustrie, im Herbst die Bergarbeiter im Saarland. Da die Streiks jeweils nach den Tarifabschlüssen begannen, konnten die Gewerkschaftsleitungen anders als 1969 keine vorgezogenen Tarifverhandlungen vorschlagen. Dennoch konnten die Streikenden in den meisten Fällen Lohnerhöhungen durchsetzen.

Noch deutlicher als die September-Streiks 1969 dokumentierten die Streikwellen von 1973 die Unzufriedenheit der Gewerkschaftsmitglieder mit den Ergebnissen gewerkschaftlicher Interessenpolitik und die Mängel der innergewerkschaftlichen Willensbildung. Die Mitglieder waren nicht länger bereit, der Politik der Vorstände zu folgen und Lohnforderungen den Konjunkturerfordernissen anzupassen.

Die Gewerkschaftsführungen reagierten auf die 1969 und 1973 offenkundig gewordene Legitimationskrise, indem sie bisher vernachlässigte Mitgliederinteressen aufgriffen und in den Tarifauseinandersetzungen energischer vorgingen. Bei der IG Metall gewannen die Bezirke ab 1970 eine größere Autonomie in der Tarifpolitik. Neben Lohnerhöhungen spielten nunmehr auch Fragen des Arbeitstempos und der Arbeitszeit eine zunehmende Rolle in Tarifverhandlungen. Die Gewerkschaftsführungen waren auch eher bereit, Forderungen ihrer Mitglieder durch einen Streik Nachdruck zu verleihen. So unterstützte die IG Metall 1970 einen Warnstreik von 300000 Metallarbeitern. 1971 streikten die Metallarbeiter Baden-Württembergs drei Wochen lang und setzten damit die Lohnforderungen der Gewerkschaft durch. Ihren Höhepunkt erreichte die Streikbereitschaft im Februar 1974 mit einem Streik des öffentlichen Dienstes, der vor allem von der ÖTV (unter ihrem Vorsitzenden Heinz Kluncker) mit großer Energie und Härte geführt wurde, obwohl die Konjunktur als Folge der "Ölkrise" bereits im Abschwung war. Das Ergebnis war eine elfprozentige Lohn- und Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst.