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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 13-14/2005)

Editorial


Ludwig Watzal

Der Föderalismus gehört zu den wichtigsten Strukturelementen des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Die Eigenstaatlichkeit der Länder besitzt eine im Grundgesetz verankerte "Ewigkeitsgarantie"; sie kann weder durch eine Grundgesetzänderung noch durch Volksabstimmung abgeschafft werden. Dies impliziert eine Absage an einen Zentralstaat.

Die Entscheidung für das föderale System wurde unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges durch die alliierten Besatzungsmächte getroffen. Ihnen ging es um die Dezentralisierung der politischen Strukturen und die Stärkung regionaler und lokaler Verantwortung. Auf dieser Grundlage hat sich in den letzten Jahrzehnten ein Macht- und Regelgeflecht zwischen Bund und Ländern entwickelt, das sich zunehmend als Belastung für die gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Entwicklung des Landes erweist. Die Reformbedürftigkeit des politischen Systems war auch das erkenntnisleitende Interesse der Bundesstaatskommission, die eine Reform des Föderalismus vorbereiten sollte. Doch im Dezember 2004 mussten die beiden Vorsitzenden das Scheitern der Kommission bekannt geben.

Nach der Reform ist vor der Reform. Allen politisch Verantwortlichen ist bewusst, dass das Scheitern nicht das Ende der Modernisierungs- und Erneuerungsbemühungen sein darf, wenn die Bundesrepublik nicht noch weiter im internationalen Wettbewerb zurückfallen will. Hoch komplexe und undurchschaubare Entscheidungsstrukturen tragen zu immer größerer Entfremdung zwischen dem Staat und seinen Bürgerinnen und Bürgern bei. Um der Politikverdrossenheit das Wasser abzugraben, sollte eine zukünftige Reform einen bürgernahen Staat zum Ziel haben.
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10. Februar 2012
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Föderalismus
Editorial
Föderalismusreform - Laufen oder Stolpern? Essay
Reformbedürftigkeit des deutschen Föderalismus
Die Föderalismusreform zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Ein bürgerfernes Machtspiel ohne Gewinner
Wie europafähig ist der deutsche Föderalismus?
Reform der Finanzverfassung - eine vertane Chance?
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