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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 46/2008)

Der UN-Menschenrechtsrat: Neue Kraft für den Menschenrechtsschutz?


Sven Bernhard Gareis
Inhalt

Einleitung

Von der Kommission zum Rat

Aufgaben und Zusammensetzung

Arbeitsweisen, Verfahren und Instrumente

Der Universal Periodic Review-Prozess

Eine vorläufige Bilanz

Fazit und Perspektiven

Einleitung
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 drohten die Menschenrechte durch den Vorrang staatlicher Sicherheits- und Verteidigungsmaßnahmen marginalisiert zu werden. Doch seit dem Reformgipfel zum 60-jährigen Bestehen der Vereinten Nationen (UN) im Jahr 2005 können durchaus wieder substanzielle Fortschritte und Verbesserungen im Bereich des internationalen Menschenrechtsschutzes festgehalten werden. So beschlossen die Staats- und Regierungschefs im Abschlussdokument ihres Weltgipfels eine deutliche Stärkung der UN-internen Institutionen und Verfahren des Menschenrechtsschutzes, insbesondere des Hochkommissariats für die Menschenrechte (OHCHR).[1] Die Menschenrechtsthematik erhielt damit vielleicht keinen zentralen, aber doch wieder einen prominenteren Platz auf der Agenda der internationalen Politik.

Zur Person
Sven Bernhard Gareis
Dr. phil., geb. 1962; Honorarprofessor am Institut für Politikwissenschaft der Universität Münster; stellvertretender Leiter des Fachbereichs Sozialwissenschaften an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg, Blomkamp 61, 22549 Hamburg.
E-Mail: drsvengareis@web.de

Das sichtbarste Reformergebnis stellt in diesem Kontext zweifellos die Schaffung des UN-Menschenrechtsrates dar. Von solch einem neuen Gremium versprachen sich gerade die demokratisch geprägten Staaten eine institutionelle Aufwertung des Menschenrechtsschutzes, vor allem aber dessen substanzielle Verbesserung im Vergleich zu der immer stärker politisierten Menschenrechtskommission (MRK). Mit der raschen Gründung und Konstituierung im Frühjahr 2006, der nachfolgenden Ausarbeitung von Instrumenten und Verfahren sowie der umgehenden Arbeitsaufnahme im Jahr 2007 unterstrichen die Mitgliedstaaten, wie ernst es ihnen mit der Schaffung dieses neuen Organs war.

Wie hat sich der Menschenrechtsrat seither entwickelt? Kann er sich energischer und zuverlässiger für einen effektiven Menschenrechtsschutz einsetzen als die MRK, oder knüpft er an deren problematische Tendenzen an? Im dritten Jahr nach seiner Gründung erscheint es zulässig, die Strukturen, Arbeitsweisen und Verfahren des Rates im Lichte dieser Fragen zu untersuchen und eine vorläufige Bilanz seiner Tätigkeit zu ziehen.
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09. Februar 2012
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Inhalt
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UN und Menschenrechte
Editorial
Idee und Anspruch der Menschenrechte im Völkerrecht
Gibt es eine "Responsibility to Protect"?
Der UN-Menschenrechtsrat: Neue Kraft für den Menschenrechtsschutz?
Migration und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
Menschenrechts-NGOs im UN-System
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Das Heft beleuchtet Geschichte und Gegenwart der Menschenrechte, stellt Akteure vor und benennt Probleme.
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