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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 13-14/2005)

Reform der Finanzverfassung - eine vertane Chance?


Gisela Färber / Nils Otter
Inhalt

Einleitung

Die Verhandlungen der Kommission

Beurteilung der Verhandlungsergebnisse aus normativer Sicht

Eine Chance für einen Neustart?

Einleitung
Die Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung hatte u.a. auch die Aufgabe, "... die Finanzbeziehungen (insbesondere Gemeinschaftsaufgaben und Mischfinanzierungen) zwischen Bund und Ländern (zu) überprüfen"[1]. Auch für die Finanzverfassung ging es darum, einen Abbauder finanziellen Verflechtungen zu erreichen.

Zur Person
Gisela Färber
Dr. rer. pol., geb. 1955; Inhaberin des Lehrstuhls für Wirtschaftliche Staatswissenschaften an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften (DHV). Postfach 1409, 67324 Speyer.
E-Mail: faerber@dhv-speyer.de

Wenngleich die Vorsitzenden am 17. Dezember das Scheitern der Kommission erklären mussten, können die zuvor ausgehandelten Kompromisse im Bereich der Finanzverfassung bewertet werden.

Zum Reformbedarf: Handlungsbedarf bestand in vielfältiger Weise: beim Konnexitätsprinzip des Art. 104 a Abs. 1 GG eine stärker veranlassungsbezogene Kostenenlastung; eine Entflechtung der Mischfinanzierungen[2] bezüglich Aufgabenverantwortung und Finanzierung; Einrichtung von Steuerautonomie zur Stärkung eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung; Neujustierung des Länderfinanzausgleichs auf vereinbarte Veränderungen der vorgelagerten Stufen; Aufteilung des maximalen Verschuldungspotenzials in Höhe von drei Prozent des BIP auf Bund und Länder sowieder Strafen bei Überschreiten der Grenze.

Zur Person
Nils Otter
Dr. rer. pol., geb. 1971; Sektionsreferent am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) bei der DHV. Postfach 1409, 67324 Speyer.
E-Mail: otter@foev-speyer.de

Unter den einzelnen Punkten gibt es Interdependenzen im Hinblick auf die konkreten Gestaltungsoptionen. In der Finanzverfassung werden durch die Ausgaben- und die Einnahmenverteilung sowie den Finanzausgleich nicht nur eigenständige Sachverhalte geregelt, sondern auch Defizite der vorgelagerten Stufen "geheilt". Insoweit hängt der konkrete Reformbedarf jeder dieser funktionalen Stufen immer davon ab, welche Optionen für die vorgelagerten Stufen wahrgenommen wurden.
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10. Februar 2012
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Föderalismus
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Die Föderalismusreform zwischen Anspruch und Wirklichkeit
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