APUZ Dossier Bild
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 Pfeil rechts

Vom Umgang mit Mehrsprachigkeiten


16.2.2010
Mehrsprachigkeit in Deutschland ist ein Politikum. Zu der Frage, ob Mehrsprachigkeit von Migranten ihre Integration fördert oder erschwert, gibt es auch in der Forschung unterschiedliche Ansichten.

Einleitung



Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist deutsch." Dieser Satz steht nicht in der Verfassung. Er ist nirgendwo festgeschrieben. Hingegen findet sich im Grundgesetz (Art. 3) einzig die Aussage "Niemand darf wegen (...) seiner Sprache (...) benachteiligt oder bevorzugt werden." Sprachenrechte sind zum Teil in Abkommen zu anerkannten autochthonen (alteingesessenen) Minderheiten geregelt, etwa in den Bonn-Kopenhagener Erklärungen vom 29. März 1955.[1] Auch im deutsch-deutschen Einigungsvertrag von 1990 wird in einer Protokollnotiz das Recht auf den Gebrauch der sorbischen Sprache (der Niederlausitzer Sorben) anerkannt.[2] Erwähnenswert - weil umstritten - ist noch der Paragraph 23 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, in dem es heißt: "Die Amtssprache ist deutsch."[3] Es gibt also nur wenige rechtliche Festlegungen zum Status von Deutsch im Verhältnis zu anderen Sprachen und den damit verbundenen Rechten und Pflichten ihrer Sprecherinnen und Sprecher.






Die Bundesrepublik Deutschland ist allerdings in mehrfacher Hinsicht mit dem Problem der Mehrsprachigkeit konfrontiert. Das führt zu großen Unsicherheiten über das Verhältnis des Deutschen als Mehrheitssprache gegenüber Menschen mit anderer Muttersprache. Auch wenn es keine gesicherten Zahlen gibt - rund neun Prozent der Bevölkerung haben einen ausländischen Pass -, so ist der Anteil derjenigen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, beträchtlich. Der Großteil davon geht auf die Einwanderung seit der Anwerbung sogenannter Gastarbeiter seit Mitte der 1950er Jahre zurück. Mit etwa zwei Millionen Muttersprachlern ist Türkisch dabei am stärksten vertreten.

Anders- und Mehrsprachigkeit ist in einem Land, dem die Erziehungswissenschaftlerin Ingrid Gogolin einen "monolingualen Habitus"[4] vorhält, in vielerlei Weise problematisch. Von daher gab und gibt es immer wieder den Vorschlag, die deutsche Sprache im Grundgesetz festzuschreiben. Aufgrund der tatsächlichen Vielsprachigkeit in Deutschland könnte aber verfassungsmäßig genauso gut die Mehrsprachigkeit verankert werden. Was das jeweils für die sprachenrechtliche und sprachenpolitische Praxis bedeuten würde, muss ungeklärt bleiben. Aber die Probleme liegen auf der Hand: So sind zum Beispiel die meisten Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund immer noch Bildungsbenachteiligte. Für diese Tatsache sind viele Faktoren verantwortlich - aber Defizite im Deutschen sind wohl der meistgenannte.

1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 Pfeil rechts
Alles auf einer Seite lesen

Fußnoten

  1. So heißt es in der Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter II, 2: "Angehörige der dänischen Minderheit und ihre Organisationen dürfen am Gebrauch der gewünschten Sprache in Wort und Schrift nicht behindert werden." Online: www. wahlrecht.de/doku/doku/19550329.htm (15. 1. 2010).
  2. Vgl. Einigungsvertrag, Anlage I, Kap. III, Sachgebiet A, Abschnitt III, Nr. 1.
  3. Online: www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__23.ht ml (15. 1. 2010).
  4. Ingrid Gogolin, Der monolinguale Habitus der multilingualen Schule, Münster-New York 20082.
 

Joachim Scharloth

30. Januar 1968: Rudi Dutschke und der FDP-Politiker Ralf Dahrendorf diskutieren die Frage, ob Veränderungen in der Bundesrepublik nur auf revolutionärem oder aber auch auf parlamentarischem Wege erreichbar seien. Foto: AP

Revolution der Sprache?

"Unordentliche" Kleidung, lange Haare und offene Verstöße gegen Benimmformen: Die 68er-Bewegung war eine Rebellion gegen die herrschende Ordnung. Auch in der Sprache und Kommunikationsritualen sorgten die 68er für reichlich Unordnung. Weiter...