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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 7/2010)

Minoritäten im Strafvollzug


Joachim Walter
Inhalt

Einleitung

Gründe für die überproportionale Inhaftierung von Minoritäten

Ausblick

Einleitung
In den Gefängnissen Europas sind Angehörige von Minoritäten drastisch überrepräsentiert;[1] besonders diejenigen, deren rechtlicher und gesellschaftlicher Status unterprivilegiert ist: Algerier in Frankreich, Türken und Russlandaussiedler in Deutschland, Afrikaner und Roma in Italien, Menschen vom Balkan in der Schweiz. Die erhebliche Überrepräsentation von Ausländern im deutschen Strafvollzug lässt sich aus der Tabelle (vgl. Tabelle der PDF-Version) ablesen, die deren Anteil im Strafvollzug demjenigen in der Bevölkerung gegenüber stellt. Gemessen an ihrem Anteil an der Wohnbevölkerung sind Ausländer im Strafvollzug um etwa das Zweieinhalbfache überrepräsentiert.[2] Aussiedler, ebenfalls Einwanderer, die jedoch in der Regel die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Auch sie sind im Strafvollzug etwa um das Zweinhalb- bis Dreifache überrepräsentiert.[3] Nicht enthalten sind schließlich die eingebürgerten ehemaligen Ausländer und andere Menschen mit Migrationshintergrund.[4]

Zur Person
Joachim Walter
Dr. jur., geb. 1944; Leitender Regierungsdirektor a.D.; 1989 bis 2009 Leiter der Jugendstrafanstalt Adelsheim, Mitherausgeber der Zeitschrift "Neue Kriminalpolitik". Ziegelhütte 1, 74740 Adelsheim.
E-Mail: joachim.hans.walter@t-online.de

Nun könnte man die Überrepräsentation von Minoritäten im Strafvollzug damit erklären wollen, dass sie eben häufiger Straftaten oder noch schwerere Delikte als Einheimische begehen. Diese Hypothese wird aber von nahezu allen Forschern verworfen. Schon die Entwicklung in den 1980er und 1990er Jahren von eher gemäßigten zu inzwischen sehr hohen Inhaftierungsraten der Ausländer widerspricht dieser Annahme, ebenso internationale Befunde. In Deutschland (nur alte Bundesländer) hatte zwischen 1990 und 1999 die Zahl der deutschen Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten um 8,9 % zugenommen, die der Nichtdeutschen dagegen um 161,7 %.[5] Dieser enorme Zuwachs konnte nicht mit erhöhter polizeilicher Registrierung erklärt werden. Denn im Zeitraum von 1990 bis 1998 war ihre Tatverdächtigenbelastungsziffer (Häufigkeit polizeilicher Registrierung als Tatverdächtige pro 100 000 der Bezugsgruppe) um 2 % gefallen, aber ihre Verurteiltenziffer (Verurteilte auf 100 000 der Bezugsgruppe) um 22 % und die Gefangenenziffer (Strafgefangene pro 100 000 der Bezugsgruppe) gar um 73,6 % gestiegen. Umgekehrt war bei den Deutschen die Tatverdächtigenbelastungsziffer zwar deutlich um 13,8 % gestiegen, die Verurteiltenziffer dagegen nur um 9,8 %; die Gefangenenziffer war sogar um 0,2 % gefallen.[6]

Die vermutete Belastung mit schwereren Straftaten hätte sich nach der Logik der üblichen Strafzumessung an der Art und Zahl der Vorstrafen zeigen müssen. Eine in Niedersachsen und Schleswig-Holstein für die Jahre 1990/91 und 1997/98 durchgeführte Erhebung ergab jedoch das Gegenteil: Die Vorstrafenbelastung deutscher Angeklagter war durchweg erheblich höher als diejenige der Nichtdeutschen.[7] Obgleich also Nichtdeutsche mit geringfügig fallender Tendenz polizeilich registriert worden waren und obwohl sie eine geringere Vorstrafenbelastung aufwiesen als Deutsche, wurden sie deutlich häufiger sowie zu längeren Strafen verurteilt - und noch viel häufiger inhaftiert.

Aus noch zu erörternden Gründen spricht alles dafür, dass für Zuwanderer ein erhöhtes Kriminalisierungsrisiko besteht und dass sie strafrechtlich schärfer verfolgt werden als Deutsche.[8] In einer Untersuchung von Pfeiffer u. a. zeigte sich für Ausländer ein doppelt so hohes Risiko der Verurteilung zu unbedingter Freiheitsstrafe. Auch waren die auf 100 Verurteilte entfallenden Haftjahre bei Nichtdeutschen eineinhalbmal so hoch wie bei Deutschen.[9] Die referierten Daten spiegeln also keineswegs nur die Entwicklung der schweren (und deshalb sozusagen "gefängnispflichtigen") Kriminalität wider. Ein Anstieg oder Rückgang der Gefangenenzahlen steht meistens nicht in Zusammenhang mit steigender oder sinkender Kriminalität, sondern mit rechtlichen, justiziellen oder anderen gesellschaftlichen Veränderungen. Daher zeigen Vergleiche der Entwicklung der registrierten Kriminalität in zahlreichen Ländern auch keinen Zusammenhang mit den Gefangenenraten. Vielmehr demonstrieren die Daten in erster Linie, bei welchen Personengruppen und in welchem Umfang die Gerichte eine Reaktion mit der härtesten Sanktion, nämlich Freiheitsentzug, für erforderlich gehalten haben. Bezogen auf Minoritäten erinnert dies an Forschungsergebnisse der Chicago-Kriminologen in den USA, die schon in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts festgestellt hatten, dass die jeweils neueste Einwanderergruppe von den Kontrollinstanzen als das Hauptproblem betrachtet wurde und in die Wohnquartiere der inzwischen zum Teil abgewanderten vorherigen "Problemgruppe" und auch auf die Gefängnisplätze nachrückte. Mit Müller-Dietz[10] lassen sich die Befunde aber auch so interpretieren, dass die Verfeinerung der Kriminalitätskontrolle (im Sinne einer Liberalisierung und Differenzierung der Sanktionen und dem Vorrang diversiver Strategien) nur für einheimische Bürger Platz greift, während für die großen Ströme der Migranten, vor allem der Wirtschaftsflüchtlinge aus armen Ländern, der Freiheitsentzug an Bedeutung gewinnt.
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09. Februar 2012
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Auf der Flucht vor Zwangsheirat, hinter Gittern wegen der "falschen" Meinung, in der Textilfabrik von Kindesbeinen an: Auch sechzig Jahre nach Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte ist die Frage nach Freiheit und Würde des Menschen aktuell. Sind Menschenrechte universell? Wer verfolgt Verstöße gegen Menschenrechte? Und wie sieht die Situation in verschiedenen Regionen aus?
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