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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 38/2009)
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Der Fraktionsreferent - ein politischer Akteur? |

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Michael Püschner
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Obwohl der Begriff "Parlament" von parlare (lat.: reden) abgeleitet ist, unterscheidet sich der Deutsche Bundestag deutlich vom klassischen Redeparlament, wie wir es heute noch in Großbritannien antreffen können. Durch die Teilung zwischen Rededebatten und Ausschussarbeit ist die Funktionsweise des Deutschen Bundestages eher als eine Mischung aus "Rede- und Arbeitsparlament" zu charakterisieren. Damit gehen zugleich besondere Anforderungen an die Mitglieder des Deutschen Bundestags (MdB) einher: Sie müssen als Abgeordnete einerseits die Rolle des Generalisten (Anforderung des Redeparlamentes) und andererseits die des Spezialisten (Anforderung des Arbeitsparlamentes) erfüllen, um sowohl die allgemeinen Zusammenhänge zwischen den einzelnen Politikbereichen überschauen als auch an den spezialisierten Beratungen der Ausschüsse fachkundig teilnehmen zu können.
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Um insbesondere die zweitgenannte Rolle zu erfüllen, können die MdBs auf verschiedene unterstützende Ressourcen innerhalb des Bundestages zurückgreifen, welche in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich ausgebaut worden sind. Dazu zählen zum Beispiel der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages, diverse Fraktionsassistenten und -referenten sowie persönliche Mitarbeiter in den Abgeordnetenbüros. Aufgrund ihrer Expertise, ihrer unmittelbaren Nähe zu den Entscheidungsprozessen innerhalb einer Fraktion und insbesondere wegen ihres konzeptionell-inhaltlich ausgerichteten Tätigkeitsprofils sind die wissenschaftlichen Fraktionsreferentinnen und -referenten für die Analyse parlamentarischer Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse von besonderem Interesse. So gilt auch aus der Sicht eines Abgeordneten: "Wenn der Referent gut ist, ist er auch der Dreh- und Angelpunkt der inhaltlichen Arbeit." Obwohl in der Politikwissenschaft schon mehrfach auf die Bedeutung der Fraktionsreferenten verwiesen wurde, ist ihre Rolle noch immer eine Lücke in der Parlamentarismusforschung. Vor diesem Hintergrund wird in dem vorliegenden Beitrag der Versuch unternommen, den Einfluss der Fraktionsreferenten auf die Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse der Fraktionen zu systematisieren. Grundlage der Untersuchung sind Leitfadeninterviews mit zwei MdBs, einem persönlichen Mitarbeiter eines MdBs sowie sechs wissenschaftlichen Fraktionsreferenten aller Fraktionen. Ausgehend von der Systematisierung sollen anschließend Reichweite und Umfang des Einflusses der Fraktionsreferenten abgeschätzt werden. Zugespitzt formuliert soll es also um die Frage gehen: Sind Fraktionsreferenten de facto politische Akteure? |
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10. Februar 2012
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Aus Politik und Zeitgeschichte |
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Parlamentarismus
Das Bundesverfassungs- gericht hat den Gesetzgeber dazu verpflichtet, bis Ende Juni 2011 eine verfassungsgemäße Neuregelung des Bundeswahlgesetzes vorzunehmen. |
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