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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 39-40/2002)
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Electronic Government |

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Strategie zur Modernisierung von Staat und Verwaltung Hermann Hill
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Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages hat in einem Beschluss vom 5. Juni 2002 E-Government als Schlüssel zur modernen Verwaltung bezeichnet.
E-Government bedeute weit mehr als nur moderner Technikeinsatz in der Verwaltung. E-Government biete die große Chance, unsere Verwaltung von Grund auf einfacher, schneller, effizienter, wirksamer und damit bürgerfreundlicher zu gestalten. Und es biete die Chance, die Verwaltung transparenter, offener, partizipativer, beteiligungsfreundlicher zu gestalten.
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Zur Person |
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Hermann Hill Dr. jur., geb. 1951; Universitätsprofessor an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften, Speyer; Inhaber des Lehrstuhls für Verwaltungswissenschaft und Öffentliches Recht.
Anschrift: DHV Speyer, Postfach 1409, D-67324 Speyer.
E-Mail: hill@dhv-speyer.de
Veröffentlichungen u.a.: (Hrsg.) Modernisierung - Prozess oder Entwicklungsstrategie?, Frankfurt/M.; New York 2001; (Hrsg.) Staatskultur im Wandel, Berlin 2002.
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Ähnlich lauten andere Beschreibungen und Definitionen dieses Neuansatzes zur Modernisierung von Staat und Verwaltung. Nach der Speyerer Definition von Jörn von Lucke und Heinrich Reinermann wird unter Electronic Government "die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mithilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien" verstanden.
Einig ist man sich darin, dass E-Government mehr bieten soll als Formulare zum Herunterladen. Herbert Kubicek und Martin Wind charakterisieren E-Government zusammenfassend als "ein Schlagwort für einen neuen Anlauf, verwaltungsinterne und -externe Prozesse durch Technikunterstützung effektiver und nutzungsfreundlicher zu gestalten"
.
Im Leitfaden für Behördenleiter des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) heißt es, E-Government bezeichne "die Nutzung des Internets und anderer elektronischer Medien zur Einbindung der Bürger und Unternehmen in das Verwaltungshandeln sowie zur verwaltungsinternen Zusammenarbeit."
Betont wird, dass E-Government nur im Rahmen eines ganzheitlichen Lösungsansatzes realisiert werden könne. Es sei notwendig, im Zuge der Einführung von E-Government Prozesse und Strukturen zu reorganisieren.
In einem Punkt des Bereichs Public Management der OECD zum Electronic Government heißt es, der Begriff "E-Government" beziehe sich auf die Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechniken im gesamten Bereich der Regierungs- und Verwaltungsfunktionen, wie etwa der Verwaltungsdienstleistungen, der Politikgestaltung und Rechtsetzung, ferner der internen Bereiche wie administrative Strukturen, Prozesse und Managementfähigkeiten. Insbesondere das Netzwerkpotenzial des Internet sei geeignet, die Strukturen und Maßnahmen von Regierung und Verwaltung zu verändern. Weiterhin wird betont, Electronic Government habe das Potenzial, die Anwendung von Good-Governance-Praktiken hervorragend zu ermöglichen. Unter Good-Governance-Praktiken werden dabei verstanden: Legitimität, Rechtsstaatlichkeit, Transparenz, Integrität, Effizienz, Kohärenz, Anpassungsfähigkeit an neue Herausforderungen sowie Partizipation und Konsultation.
In einer Studie der Vereinten Nationen in Zusammenarbeit mit der American Society for Public Administration (ASPA) wird zwischen E-Government, E-Administration und E-Governance unterschieden.
E-Government soll dabei die inter-organisatorischen Beziehungen und E-Administration die intra-organisatorischen Beziehungen bezeichnen. Zum Ersten wird gezählt "Policy Coordination, Policy Implementation and Public Service Delivery", zum Zweiten "Policy Development, Organizational Activities and Knowledge Management". Unter E-Governance wird dagegen "Interaction between citizens, government organizations, public and elected officials" verstanden. Dazu zähle "Democratic Process, Open Government, Transparent Decision-Making".
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08. Februar 2012
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