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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 10-11)

Die Lokale Agenda 21


Herausforderung für die Kommunalpolitik
Klaus Hermanns
Inhalt

I. Hintergrund

II. Die Umsetzung der Lokalen Agenda 21 in Deutschland

III. Leitbildsuche und Standort- bestimmungen

IV. Kommunales Umwelt-Audit als ein Beitrag zur Lokalen Agenda 21

V. Kommunale Entwicklungszusammenarbeit und Lokale Agenda 21

VI. Die Lokale Agenda 21 braucht eine intensive Öffentlichkeitsarbeit

I. Hintergrund
Insbesondere die Weltkonferenzen der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 in Rio de Janeiro ("Erdgipfel von Rio") sowie die zweite Weltsiedlungskonferenz Habitat II im Juni 1996 in Istanbul haben das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung (Sustainable Development) geprägt [1] . Das Sustainability-Konzept u. a. geht zurück auf den sogenannten Brundtland-Bericht, der 1987 von der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung unter der Leitung der norwegischen Politikerin Gro Harlem Brundtland erstellt wurde [2] . Dort heißt es: "Nachhaltige Entwicklung ist Entwicklung, die die Bedürfnisse der gegenwärtigen Generation befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können." In der deutschen Übersetzung werden für "sustainable" neben nachhaltig auch die Adjektive dauerhaft, dauerhaft-umweltgerecht, zukunftsfähig, zukunftsverträglich, zukunftsbeständig usw. benutzt [3] .

Zur Person
Klaus Hermanns
Dr. rer. nat., geb. 1960; wissenschaftlicher Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Sankt Augustin.

Veröffentlichungen u. a.: Partnerschaftliche Stadtentwicklung: Privatisierung kommunaler Aufgaben und Leistungen, Köln 1995; The Implementation of Local Agenda 21 and of the Eco Management and Audit Scheme (EMAS) in Germany, Tunis 1998.

Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist seit rund 200 Jahren aus der Forstwirtschaft bekannt, wonach der Holzeinschlag nicht größer sein darf als die nachwachsende Holzmenge. Eine Übernutzung der Ressourcen muss zur Bewahrung des Gesamtsystems vermieden werden. Aufbauend auf den Ergebnissen der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Schutz des Menschen und der Umwelt" können vier Handlungsgrundsätze bzw. Managementregeln für eine nachhaltige Entwicklung abgeleitet werden [4] :

"1. Die Nutzung einer Ressource darf auf Dauer nicht größer sein als ihre Regenerationsrate oder die Rate der Substitution all ihrer Funktionen.

2. Die Freisetzung von Stoffen darf auf Dauer nicht größer sein als die Tragfähigkeit der Umweltmedien oder als deren Assimilationsfähigkeit.

3. Gefahren und unvertretbare Risiken für den Menschen und die Umwelt durch anthropogene Einwirkungen sind zu vermeiden.

4. Das Zeitmaß anthropogener Eingriffe in die Umwelt muss in einem ausgewogenen Verhältnis zu der Zeit stehen, die die Umwelt zur selbst stabilisierenden Reaktion benötigt." [5]

Eine Ausweitung des traditionellen Konzeptes der Nachhaltigkeit auf weitere Bereiche wurde allerdings schon einige Jahre vor der Brundtland-Kommission diskutiert [6] . Eine nachhaltige Entwicklung wird von der gemeinsamen Ausgewogenheit der drei Eckpunkte Ökonomie, Soziales und Ökologie getragen. In Kapitel 7.4 des in Rio de Janeiro von über 170 Ländern verabschiedeten Dokumentes der Vereinten Nationen "Agenda 21" [7] wird zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung u. a. ausgeführt: "Oberstes Ziel der Siedlungspolitik ist die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen und der Umweltqualität in städtischen und ländlichen Siedlungen sowie in der Lebens- und Arbeitswelt aller Menschen, insbesondere der städtischen und ländlichen Armutsgruppen." Das Nachhaltigkeits-Konzept hat 1998 auch Eingang in das deutsche Planungsrecht gefunden. In § 1 des Baugesetzbuches wird ausdrücklich eine "nachhaltige städtebauliche Entwicklung" angestrebt.

Das Dokument "Agenda 21" erläutert in der deutschen Fassung auf rund 300 Seiten ein Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert, um auf globaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen. "In der Agenda 21 werden die dringlichsten Fragen von heute angesprochen, während gleichzeitig versucht wird, die Welt auf die Herausforderungen des nächsten Jahrhunderts vorzubereiten" (Kap. 1, Präambel der Agenda 21). Man kann den nicht klar verständlichen Begriff "Agenda 21" auch mit der Formulierung "Tagesordnung für das 21. Jahrhundert" übersetzen. Die Begriffsverwirrung ist in den letzten Jahren beispielsweise durch die "Agenda 2000" der EU-Kommission und durch die "Habitat-Agenda" der Istanbul-Konferenz der Vereinten Nationen noch verstärkt worden.

In Kapitel 28: "Initiativen der Kommunen zur Unterstützung der Agenda 21" wird die Rolle der Kommunen ausdrücklich hervorgehoben und zu einem wesentlichen Träger für die Verwirklichung der Agenda 21 erklärt. Dort wird näher ausgeführt: "Jede Kommunalverwaltung soll in einen Dialog mit ihren Bürgern, örtlichen Organisationen und der Privatwirtschaft eintreten und eine ,kommunale Agenda 21' beschließen. Durch Konsultation und Herstellung eines Konsenses würden die Kommunen von ihren Bürgern und von örtlichen Organisationen, von Bürger-, Gemeinde-, Wirtschafts- und Gewerbeorganisationen lernen und für die Formulierung der am besten geeigneten Strategien die erforderlichen Informationen erlangen." (Vgl. Abb. 1). Ausdrücklich werden in diesem Kapitel Frauen und Kinder als wichtige Gruppen genannt, die in den Dialog einbezogen werden sollen.

Nach den Vorstellungen der Unterzeichner der Agenda 21 sollten weltweit die Kommunen bis zum Jahre 1996 jeweils eine Lokale Agenda 21 erarbeitet haben. Dieses Ziel wurde allerdings nicht erreicht. Vielmehr beginnt die Beschäftigung mit dem Thema mit einer deutlichen Zeitverzögerung. Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass die Agenda 21 kein Rechtsinstrument darstellt. Vielmehr handelt es sich um ein Dokument mit hoher politischer Verbindlichkeit, wobei die jeweiligen Regierungen für die Umsetzung verantwortlich sind. Fünf Jahre nach der Rio-Konferenz wurde im Sommer 1997 in einer Sondergeneralversammlung in New York (sogenannte Rio+5-Konferenz) ein erstes Resümee zur Umsetzung der Agenda 21 gezogen. Jede Nation sollte einen entsprechenden Bericht vorlegen. Damals hatten erst rund 100 deutsche Kommunen einen Ratsbeschluss zur Erarbeitung einer Lokalen Agenda 21 gefasst. Für die Bundesrepublik Deutschland hat das Bundesumweltministerium 1998 ein erstes Schwerpunktprogramm für eine nachhaltige Entwicklung vorgelegt [8] . Als einziges Bundesland hat der Freistaat Bayern eine Agenda 21 für Bayern im Jahre 1998 entwickelt [9] .
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30. Juli 2010
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