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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 08/2003)

Behindertenrecht und Behindertenpolitik in der Europäischen Union


Bernd Schulte
Inhalt

I. Die Lage der Behinderten in Deutschland und in der EU[1]

II. Gemeinschaftsrechtliches Diskriminierungsverbot wegen der Staatsangehörigkeit

III. Rehabilitation/(Wieder-)Ein- gliederung von Menschen mit Behin- derung und Europäisches Sozialrecht

I. Die Lage der Behinderten in Deutschland und in der EU[1]
Mit dem am 1. Juli 2001 in seinen größten Teilen in Kraft getretenen Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - ist eine umfassende Reform in der deutschen Behindertenhilfe eingeleitet worden, die bei allen zu Recht kritisierten, fortbestehenden Unzulänglichkeiten und Ergänzungsbedürftigkeiten einen wichtigen Schritt nach vorn darstellt. Die mit dieser neuen Gesetzgebung vorgegebenen Weiter-Entwicklungslinien des Rehabilitationssystems beinhalten nämlich zahlreiche Ansatzpunkte dafür, die Angebote für behinderte Menschen und die Strukturen des geltenden Behindertenrechts zu verbessern[2] (wobei diese Ansätze allerdings bisher noch nicht in dem wünschenswerten Umfang in die Praxis umgesetzt worden sind).

Ein Überblick über die deutsche Reformgesetzgebung zeigt, dass sich die in der Neuregelung angelegten Reformstränge sowohl zugunsten behinderter Menschen als auch im Hinblick auf verbesserte Strukturen und Verfahren sowie kooperatives und koordinierendes Miteinander der Rehabilitationsträger keineswegs von selbst ergeben, sondern noch geschaffen werden müssen. Letztlich wird erst ein zu veränderndes Rollenverständnis aller Systemakteure und das einem solchen "reformorientiert-offenen" Verständnis verpflichtete tatsächliche Handeln der Rehabilitationsträger zeigen, ob die Impulse, die in der Neuregelung angelegt sind, aufgegriffen und konstruktiv umgesetzt werden. Schließlich wird ein Augenmerk darauf zu richten sein, ob Strukturentwicklung und Öffnung für ambulante und teilstationäre Leistungsoptionen ebenso stattfinden wie selbstbestimmte Leistungsgestaltungen über Geldleistungen, selbst beschaffte Hilfen und persönliche Budgets.

Zur Person
Bernd Schulte
Dr. jur.., geb. 1946; wiss. Referent des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Sozialrecht, München.
Anschrift: MPI für ausländisches und internationales Sozialrecht, Amalienstr. 33, 80799 München.
E-Mail: Schulte@mpisoc-muenchen.mpg.de

Veröffentlichungen u.a.: Altenhilfe in Europa, St. Augustin 2002; (Hrsg. zus. mit Rainder Pitschas und Bernd Maydell) Behinderung in Asien und Europa im Politik- und Rechtsvergleich. Mit einem Beitrag aus den USA, Baden-Baden 2003.


Die vorstehend skizzierte Situation der Menschen mit Behinderung in Deutschland schließt nicht nur inhaltlich an entsprechende Einrichtungen in anderen europäischen Ländern an, sondern sie ist auch eingebettet in einen rechtlichen, ökonomischen und politischen Rahmen, der in zunehmendem Maße vom Recht und von der Politik der Europäischen Union/Europäischen Gemeinschaft - des "Europäischen Systems" bzw. des "Europäischen Staatenverbundes" (in der Diktion des Bundesverfassungsgerichts) - geprägt wird. Etwa 38 Mio. Menschen aller Altersgruppen in der gesamten EU gelten als behindert, d.h. fast jeder zehnte Unionsbürger ist ein Mensch mit Behinderung.[3]

Zur Herstellung der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen ist eine breit angelegte Strategie erforderlich, die nicht nur die Bekämpfung der Diskriminierung i.e.S. umfasst, sondern darüber hinaus Menschen mit Behinderungen eine eigenständige Lebensführung erleichtert, welche stärkere soziale Eingliederung fördert, die Möglichkeiten für allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen sowie Beschäftigungsmöglichkeiten schafft und vorhandene Beschäftigungen verbessert sowie die Verfügbarkeit und die Qualität von Betreuung durch Dritte und durch unterstützende Technologien erhöht. Darüber hinaus besteht eine der größten Barrieren für Menschen mit Behinderung immer noch in der ablehnenden und entmündigenden Haltung ihrer Mitmenschen, ja der Gesellschaft insgesamt.

Am 20. Dezember 1996 ist eine Entschließung des Rates zur Chancengleichheit für behinderte Menschen verabschiedet worden, in der sich die Mitgliedstaaten zum Grundsatz der Chancengleichheit für Behinderte bekennen und zur Beseitigung aller Formen von Diskriminierungen verpflichten. Darin sind die Mitgliedstaaten zugleich aufgefordert worden, die Behindertenperspektive bei der Festlegung von Maßnahmen in allen einschlägigen Bereichen einzubeziehen, behinderten Menschen durch den Abbau von Hindernissen eine uneingeschränkte Mitwirkung am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und die öffentliche Meinung dahingehend zu beeinflussen, dass sie sowohl den Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung als auch Strategien, die auf Chancengleichheit für behinderte Menschen abzielen, aufgeschlossen gegenübersteht.

Die Europäische Sozialagenda, die auf der Tagung des Europäischen Rates vom 7. bis 9. Dezember 2000 in Nizza verabschiedet worden ist, fordert die "Weiterentwicklung, insbesondere im Rahmen des Europäischen Jahres der Behinderten (2003), sämtlicher Maßnahmen zugunsten einer besseren Eingliederung behinderter Personen in alle Bereiche des sozialen Lebens" durch die EU ein.

Die Europäische Kommission hat im Bereich Behinderung bereits einiges geleistet, auch in finanzieller Hinsicht. Derartige Hilfe kommt insbesondere einher in Gestalt von Maßnahmen des Europäischen Sozialfonds zur Unterstützung der Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Auch das Programm EQUAL (2000 - 2006) enthält spezielle Vorgaben für Aktivitäten, mit denen Diskriminierungen von Behinderten bekämpft werden sollen. Mit den für das Europäische Jahr der Behinderten vorgesehenen Mitteln will man ein umfassendes Engagement und Unternehmungen anregen wie z.B. Sensibilisierungsmaßnahmen, Events, Tagungen und Berichte. Ergänzend kommen sonstige Initiativen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene hinzu.

Nach Artikel 13 EG-Vertrag kann die EU im Wege der Gemeinschaftsrechtsetzung geeignete Vorkehrungen treffen, um Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, der Rasse, des Alters, der sexuellen Ausrichtung und eben auch einer Behinderung zu bekämpfen. Auf der Grundlage dieser Bestimmung des EG-Vertrages hat der Rat am 27. November 2000 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Diskriminierung verabschiedet, das unter anderem eine Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlungen in Beschäftigung und Beruf[4] sowie ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierungen (2001 - 2006)[5] beinhaltet. Durch die Richtlinie wird ein Rahmen für einklagbare Rechte im Bereich der Beschäftigung geschaffen in Gestalt von Bestimmungen, die sich auf wesentliche Fragen wie den Schutz vor Belästigungen, die Möglichkeit von Förderungsmaßnahmen, geeignete Rechtsbehelfe, Durchsetzungsmaßnahmen u.a. erstrecken. Von besonderem Belang ist, dass aufgrund dieser Richtlinie "angemessene Vorkehrungen" zu treffen sind und dementsprechend beispielsweise eine Verpflichtung begründet wird, den Arbeitsplatz an die Bedürfnisse behinderter Arbeitnehmer anzupassen.

Ziele des "Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen" 2003 sind:

- Sensibilisierung für das Recht der Menschen mit Behinderungen auf Schutz vor Diskriminierung und auf umfassende und gleichberechtigte Ausübung ihrer Rechte;

- Anstöße zu Reflexionen und Diskussionen über Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung in Europa;

- Förderung des Erfahrungsaustauschs über beispielhafte Verfahren und wirksame Strategien, die auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene entwickelt worden sind;

- Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung, wie sie u.a. in der Grundrechtscharta der Europäischen Union festgelegt sind;

- die Zusammenarbeit aller Beteiligten (staatliche Einrichtungen auf allen Ebenen, Privatsektor, Interessengemeinschaften, Sozialpartner, Wissenschaftler, gemeinnützige Organisationen, Menschen mit Behinderungen und ihre Familienangehörigen);

- Hervorhebung des positiven Beitrags, den Menschen mit Behinderungen zur gesamten Gesellschaft leisten, indem der Wert der menschlichen und gesellschaftlichen Vielfalt unterstrichen und ein positives und wohlwollendes Umfeld geschaffen wird;

- Werbung um Verständnis der Heterogenität der Bevölkerungsgruppe der Menschen mit Behinderung sowie der vielfältigen Formen der Diskriminierung, denen sie ausgesetzt sind.

Der angesetzte Haushaltsplan für das Europäische Jahr der Behinderten ist vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung der Haushaltsbehörde auf Europäischer Ebene für 2002 und 2003 auf insgesamt knapp 12 Mio. Euro festgesetzt.
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20. März 2010
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Inhalt
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Menschen mit Behinderungen
Editorial
Zwischen Anerkennung und Abwertung
Zum Bild behinderter Menschen in den Medien
Selbstbestimmung als behindertenpolitisches Paradigma - Perspektiven der Disability Studies
Zur schulischen und beruflichen Integration von Menschen mit geistiger Behinderung
Geschlecht und Behinderung
Eine UN-Menschenrechts-konvention für Behinderte als Beitrag zur ethischen Globalisierung
Behindertenrecht und Behindertenpolitik in der Europäischen Union
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