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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 5-6/2004)

Die politischen Systeme der EU-Beitrittsländer im Vergleich


Wolfgang Ismayr
Inhalt

Einleitung

Hoher Rang der Verfassung

Stark ausgebaute Verfassungsgerichtsbarkeit

Verfassungsprinzipien rechtsstaatlicher Demokratie

Dominanz parlamentarischer Regierungssysteme

Gewichtige Rolle der Parlamente

Legitimation durch Wahlen und Volksabstimmungen

Parteiensysteme und Regierungskonstellationen

Demokratische Konsolidierung?

Legitimation durch Wahlen und Volksabstimmungen
Bei der Ausgestaltung des Wahlrechts hat man in allen Beitrittsländern versucht, den Kriterien der Proportionalität und der Regierbarkeit Rechnung zu tragen. Ganz überwiegend wurden Verhältniswahlsysteme geschaffen, die typologisch betrachtet untereinander mehr Ähnlichkeiten aufweisen als in Westeuropa.[42] So wurde nirgendwo die reine Verhältniswahl eingeführt. Auch kommen in Osteuropa weder die personalisierte Verhältniswahl nach deutschem Muster noch das in Irland und Malta geltende Verhältniswahlsystem mit übertragbarer Einzelstimme vor.[43] Überall wurde die Verhältniswahl im Interesse der Regierbarkeit Einschränkungen unterworfen. So gilt überall eine hohe Sperrklausel von vier oder fünf Prozent.[44] Für Wahlbündnisse wurden in mehreren Ländern noch höhere Hürden festgelegt, so in Polen, Tschechien und Rumänien. Zumeist bestehen Mehrpersonenwahlkreise, die eine natürliche Hürde gegen Parteienzersplitterung darstellen. Die nationale Liste ist durchweg starr, während auf Wahlkreisebene - häufiger als in westlichen Systemen - die lose gebundene Liste praktiziert wird, die eine Veränderung der Reihenfolge der Bewerber auf der Liste erlaubt.

Wie in drei weiteren osteuropäischen Ländern[45] bestehen auch in Ungarn und Litauen Wahlsysteme, in denen die Mehrheitswahl in Einerwahlkreisen mit der Verhältniswahl kombiniert wird. Das (überaus komplizierte) ungarische Wahlsystem hat dabei kompensatorischen Charakter; es ist darauf angelegt, die Mehrheitswahleffekte durch Verhältniswahlelemente auszugleichen.[46] Hingegen hat sich Litauen für ein segmentiertes Wahlsystem (Grabensystem) entschieden, in dem der eine Teil der Parlamentssitze durch Mehrheitswahl, der andere durch Verhältniswahl vergeben wird. Nach bisherigen Erfahrungen trugen Verhältniswahlsysteme mit Sperrklausel stärker zum Parteienbildungsprozess bei als die Mehrheitswahl.[47] Erst bei einer Stabilisierung der Parteien und Parteiensysteme könnten sich die Wirkungen des Mehrheitswahlrechts entsprechend den üblichen Erwartungen einstellen. Im Übrigen weist Dieter Nohlen mit Recht darauf hin, dass eine gewisse Fragmentierung als solche kein Problem darstellt, wenn sie sich nicht mit Polarisierung verbindet.

Zwar dominieren überall Verfahren der repräsentativen Demokratie, doch gibt es mit Ausnahme Tschechiens auf nationaler Ebene überall ergänzende direktdemokratische Verfahren bei einfachen Gesetzen und zumeist auch bei Verfassungsänderungen. Wie in allen anderen mittel- und osteuropäischen Beitrittsländern wurde die Entscheidung über den EU-Beitritt auch in der Tschechischen Republik per Referendum getroffen, wofür ein spezielles Referendumsgesetz geschaffen wurde.[48] In den meisten osteuropäischen Ländern kann eine bestimmte Anzahl von Staatsbürgern eine Volksabstimmung über ein vom Parlament beschlossenes Gesetz durchsetzen, in manchen Staaten auch bei Verfassungsänderungen. Möglich ist dieses volksinitiierte Gesetzesreferendum in Lettland, Polen, Slowenien, Ungarn, der Slowakei (sowie in Albanien, Kroatien und der Ukraine). Eine parlamentarische Minderheit von einem Drittel aller Abgeordneten kann ein Referendum außerdem in Slowenien und Lettland initiieren. Das obligatorische Verfassungsreferendum und die (verfassungsändernde) Volksgesetzgebung (Volksbegehren und Volksentscheid) sind allerdings die Ausnahme.[49] Die Durchführung von Volksabstimmungen wird in einigen Ländern durch zum Teil schwer zu überwindende Barrieren oder Zusatzbedingungen erschwert. So gilt in manchen Ländern nicht nur bei Verfassungsänderungen, sondern auch bei einfachen Gesetzen ein hohes Abstimmungsquorum (Polen, Ungarn: 50 Prozent). In mehreren Staaten - so besonders in Ungarn - haben sich Entscheidungen des Verfassungsgerichts restriktiv ausgewirkt.[50]

Die Institutionalisierung direktdemokratischer Verfahren ging in Osteuropa einer entwickelten demokratischen politischen Kultur voraus. Schon das Vorhandensein dieser Verfahren kann allerdings dazu beitragen, den politischen Willensbildungsprozess von den Bürgern hin zu den staatlich-politischen Institutionen und Akteuren offen zu halten und der Abschottung neuer oder alter politischer Eliten entgegenzuwirken. Insbesondere in Lettland wurden die dort vergleichsweise gut ausgebauten Verfahren seit 1998 zunehmend genutzt. Die dadurch veranlasste öffentliche Auseinandersetzung hat die intermediären Strukturen gestärkt - auch wenn die direktdemokratischen Verfahren nicht zuletzt aufgrund der hohen Quoren bisher nicht unmittelbar zum Erfolg führten.[51] Referenden spielten auch in Slowenien und in der Slowakei eine Rolle.[52]
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09. Februar 2012
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Weg und Bilanz der Transformation in osteuropäischen Staaten
Editorial
Mitgliedschaft ohne Zugehörigkeit?
Die politischen Systeme der EU-Beitrittsländer im Vergleich
Transformation und Integration der Wirtschaft der postkommunistischen Beitrittsländer
Die EU 25
Estland vor dem EU-Beitritt
Ost-West-Migration nach Deutschland im Kontext der EU-Erweiterung
Eliten und Zivilgesellschaft in Ostmitteleuropa
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