Geschlechtsspezifische Aspekte von Kunst- und Kulturförderung
17.12.2004
Einleitung
Staatliche Kunst- und Kulturförderung zielt auf die Besten; diese werden bevorzugt. Dass damit eine Diskriminierung einhergehen könnte, wird mit dem Hinweis auf die Chancengleichheit aller Kunstschaffenden und dem Verweis darauf, Kunstförderung erfolge in einem neutralen Kontext, abgewiesen. Kunst- und Kulturförderung erfolgt jedoch innerhalb eines geschlechtsdiskriminierenden gesellschaftlichen Rahmens. Sie dient nicht nur der Sicherung künstlerischer Vorhaben, sondern wirkt sich auch auf die Repräsentanz von Frauen und Männern in der Kunst aus. Die dabei weitgehend unsichtbare Bedeutung von Geschlecht hat insbesondere für Frauen nachteilige Effekte, die sich im Rahmen aktueller Finanzierungsdebatten zu verstärken scheinen. In diesem Beitrag soll die Tragweite der geschlechtsdiskriminierenden Förderpraxis skizziert und die Notwendigkeit einer verstärkten Berücksichtigung der Kategorie Geschlecht in der öffentlichen Kunstförderung hervorgehoben werden.[1]
Fußnoten
- Der Beitrag befasst sich schwerpunktmäßig mit Aspekten von Kunstförderung im Rahmen öffentlicher Kulturpolitik. Obwohl auch nichtkünstlerisch tätige Frauen und Männer im Kunstbetrieb von Geschlechterungleichheiten betroffen sind, wird vorrangig auf Künstlerinnen und Künstler fokussiert.

