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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 3-4/2000)
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Aufwertung der elterlichen Erziehungsarbeit in der Einkommensverteilung |

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Grundlagen, Möglichkeiten und Grenzen eines "Erziehungseinkommens" Max Wingen
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"Die Kinderbetreuung ist eine Leistung, die auch im Interesse der Gemeinschaft liegt und deren Anerkennung verlangt."
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Zur Person |
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Max Wingen Dr. rer. pol., geb. 1930; Ministerialdirektor a.D.; Hon.-Prof. für Bevölkerungswissenschaft und Familienpolitik an der Universität Konstanz.
Veröffentlichungen u.a.: Familie - ein vergessener Leistungsträger?, Grafschaft 1995; Balance von Familienarbeit und Erwerbsarbeit. Eine gesellschaftsordnungspolitische Aufgabe in Europa, Frankfurt a. M. 1999.
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Diese Feststellung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in seiner im Januar 1999 bekanntgegebenen Entscheidung hat erneut die Dringlichkeit der Frage unterstrichen, inwieweit eine auch finanzielle Anerkennung nicht nur berechtigt wäre, sondern auch problemangemessen ist. Der Entscheidung zufolge gehört über den sächlichen Unterhaltsbedarf von Kindern hinaus auch deren Betreuungs- und Erziehungsbedarf zum einkommensteuerfrei zu stellenden Existenzminimum. Eine solche Anerkennung kommt schon darin zum Ausdruck, dass der Betreuungs- und Erziehungsbedarf von Kindern nicht der reinen ,,Individualsphäre" der privaten Einkommensverwendung zugerechnet wird, sondern zumindest in der Höhe des sozialkulturellen Mindestbedarfs als die steuerliche Leistungsfähigkeit mindernd von der Einkommenbesteuerung auszunehmen ist. In diesem Kontext ist die Entscheidung des BVerfG zu sehen (das auch nur in diesem Kategorienrahmen zu entscheiden hatte). Eine Anerkennung kann aber auch darüber hinaus zu einer einkommenspolitischen Leistung führen, die jenseits dieses rein einkommensteuerlichen Bezugsrahmens liegt. |
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03. September 2010
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