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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 3-4/2000)
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Aufwertung der elterlichen Erziehungsarbeit in der Einkommensverteilung |

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Grundlagen, Möglichkeiten und Grenzen eines "Erziehungseinkommens" Max Wingen
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III. Gemeinsamkeiten und Unterschiede |
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Wie die Übersicht erkennen lässt, gibt es nicht das ,,Erziehungsgehalt", sehr wohl aber eine Reihe von Gemeinsamkeiten in grundsätzlichen Zielsetzungen. So gilt für alle in die familienpolitische Diskussion eingebrachten Vorstellungen (einschließlich derjenigen, die sich auf eine Fortschreibung des bestehenden Erziehungsgeldes konzentrieren), dass sie auf wirtschaftliche Rahmen-bedingungen abzielen, unter denen die Gleichwertigkeit von Erziehungs- mit Erwerbsarbeit über rhetorische Deklamationen hinaus ,,handgreiflich" wird. Für Familien mit Kindern, die ja einen elementaren Beitrag zur Bildung des ,,Humanvermögens" einer Gesellschaft leisten, sollen zusätzliche Freiheitsspielräume geschaffen und kindorientierte Handlungsoptionen eröffnet werden. Ein Erziehungseinkommen, verstanden als eine nicht in erster Linie an sozialer Bedürftigkeit orientierte einkommenspolitische Leistung, soll von der wirtschaftlichen Seite her die Wahlfreiheit zwischen Familien- und Erwerbsarbeit vergrößern und zur konfliktfreieren Vereinbarkeit beider auch im Lebensverlauf beitragen.
Die unterschiedlichen Ansätze münden als Legitimationsgrundlage letztlich ein in die Absicherung des Generationenverbunds, in dem die Lebenssicherung von Kindern und noch nicht erwerbsfähigen Jugendlichen ebenso gewährleistet ist wie der Unterhalt der nicht mehr erwerbsfähigen Generation. Insgesamt zielt dies auf eine gesellschaftliche Ordnungspolitik, die die Elternschaft in den größeren Zusammenhang des gesellschaftlichen Solidarsystems rückt. Wenn dabei eine mit Betreuungs- und Erziehungsaufwand für Kinder ver-bundene wirtschaftliche und soziale Ungleichheit zum Ausgangspunkt für wohlfahrtsstaatliche einkommenswirksame Leistungen genommen werden soll, hat dies allerdings das Werturteil mit zur Voraussetzung, dass Kinderaufziehen und -erziehen keine reine Privatsache ist. Diese Einsicht erscheint grundlegend für die gesellschaftspolitische Argumentation. Darüber hinaus kann zur speziellen Legitimation für ein Erziehungseinkommen gefragt werden, ob die Erziehungsleistung von Eltern nicht inzwischen - in der Bundesrepublik im Grunde spätestens seit der Rentenreform von 1957 - als ,,gesellschaftlich angeeignet" angesehen werden muss? Ist sie nicht ein knappes ,,Kollektivgut" geworden, das auf Dauer nicht ohne Entgelt zu haben ist? Sozialethisch orientierte Einwände gegen eine Erziehungsvergütung müssen sich mit den Veränderungen in den Grundlagen des gesellschaftlichen Zusammenlebens auseinandersetzen. Danach ist Kinderaufziehen als eine soziale Dienstleistung der Eltern im Begriff, Elemente eines ,,öffentlichen Gutes" anzunehmen, dessen Nutzung durch ein Individuum die Nutzung durch ein anderes Individuum nicht ausschließt, so dass es zu ,,externen Effekten" kommt. Insoweit solche positiv zu bewertenden Effekte vorliegen, erscheint auch eine öffentliche (Mit)finanzierung dieser sozialen Dienstleistung als ,,Investition in die Zukunft" problemangemessen.
Ein weiteres in den Vorschlägen immer wieder auftauchendes Begründungsmuster stellt darauf ab, Familienarbeit mit Kindererziehung als ein der Erwerbsarbeit sozialkulturell äquivalentes Lebenskonzept zu bewerten. Auch Familienarbeit muss in dieser Sicht chancengleich lebbar sein, damit Eltern ihre Rechte und Pflichten aus ihrem Familienleben für sich und gegenüber ihren Kindern voll wahrnehmen können. Der Ansatz der soziokulturellen ,,Wertäquivalenz" von Familie und Familienarbeit als einem wesentlichen menschlichen Lebensbereich, der gleichwertig zur Erwerbsarbeit lebbar zu sein habe, rückt in jüngerer Zeit mit Recht mehr in den Vordergrund
. Eine einkommenswirksame Leistung in Zeiten der Betreuung und Erziehung heranwachsender Kinder bedeutet keine oft beschworene ,,Vergesellschaftung" der Kindererziehung, sondern eine Verbesserung in den wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine ausgewogenere Balance zwischen Erwerbs- und Familienarbeit mit eigenverantwortlicher Zuwendung zum Kind.
In der Ausgestaltung für ein Erziehungseinkommen lassen sich eine Reihe von Unterschieden ausmachen, in denen unterschiedliche Zielsetzungen oder doch unterschiedliche Prioritäten in den Zielsetzungen durchschlagen
. Nur beispielhaft sei darauf verwiesen, dass dort, wo gleichzeitig eine bessere soziale Absicherung des kindererziehenden Elternteils angestrebt wird, für eine in diesem Falle nahe liegende Rentenversicherungspflicht des Erziehungseinkommens plädiert wird. Wo eine eher einkommensabhängige Ausgestaltung dieser Leistung favorisiert wird, wird etwa deren Einkommensteuerpflicht als ein Weg angesehen, zu mit steigendem Familieneinkommen degressiven Leistungen zu kommen. Wenn im Modell ,,Erziehungsgehalt 2000" schon für das 1. Kind eine besonders hohe Leistung veranschlagt wird, die in ihrem Grundbetrag auch über das 18. Lebensjahr weiterlaufen soll, so liegt dem die zusätzliche Zielsetzung zugrunde, zugleich einen Einstieg in eine Bürgergrundversorgung für die erwachsene Bevölkerung mit zu verwirklichen. |
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10. Februar 2012
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