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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 51-52/2007)

Hartz IV: Reform der Reform?


Martin Dietz / Ulrich Walwei
Inhalt

Einleitung

Zum Niveau der Grundsicherung

Grundsicherung und äquivalente Marktlöhne

Reformalternativen

Fazit

Zum Niveau der Grundsicherung
Durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum ALG II haben sich die Höhe der Transferleistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige und die Bedingungen für deren Bezug nachhaltig verändert. So vollzog die Hartz-IV-Reform Anfang 2005 den Wandel von einer statusorientierten Transferleistung hin zu einer am soziokulturellen Existenzminimum orientierten Grundsicherung.

Ohne belastbare empirische Befunde fällt es schwer, eindeutige Empfehlungen zur Höhe der Grundsicherung zu geben. Allerdings dürfte eine Absenkung der derzeitigen Regelleistung aus verfassungsrechtlichen Gründen kurzfristig kaum zur Debatte stehen. Wesentlich ist zudem der breite gesellschaftliche Konsens, jedem arbeitswilligen Transferempfänger ein soziokulturelles Existenzminimum zu gewährleisten.

Auch um diese gesellschaftliche Norm zu stützen, hat der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch II (SGB II) verstärkte Mitwirkungspflichten sowie verschärfte Zumutbarkeitsregelungen festgelegt. Letztere heben den Schutz der erreichten Qualifikation sowie des bisherigen Lohnes für ALG-II-Bezieher weitgehend auf. Sie sind grundsätzlich verpflichtet, Tätigkeiten anzunehmen, die nicht ihrer ursprünglichen Ausbildung entsprechen oder die deutlich unterhalb ihrer vorherigen Entlohnung liegen. Kommen Transferbezieher diesen Forderungen nicht nach, so besitzen die Träger der Grundsicherung weitgehende Sanktionsmöglichkeiten. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass nur wirklich Bedürftige die Leistungen der Grundsicherung erhalten.
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10. Februar 2012
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