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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 51-52/2007)

Hartz IV: Reform der Reform?


Martin Dietz / Ulrich Walwei
Inhalt

Einleitung

Zum Niveau der Grundsicherung

Grundsicherung und äquivalente Marktlöhne

Reformalternativen

Fazit

Grundsicherung und äquivalente Marktlöhne
Neben der normativen Frage nach der absoluten Höhe eines staatlich gesicherten Existenzminimums ist die Höhe der Grundsicherung relativ zu den am Markt erzielbaren Einkommen zu beachten. Denn der Lohnabstand zwischen Arbeitseinkommen und Transferleistungen hat starken Einfluss auf die finanziellen Arbeitsanreize der Transferbezieher. Auch wenn es neben dem Einkommen andere Beweggründe für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gibt, gilt: je geringer der Lohnabstand, desto schwächer die Bemühungen um einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Die folgenden Berechnungen geben einen Eindruck davon, welche Stundenlöhne Arbeitslose am ersten Arbeitsmarkt erzielen müssten, um ihr Transfereinkommen zu erreichen (äquivalente Marktlöhne). Ausgangspunkt für die Vergleichsrechnungen ist der Anspruch auf ALG II. Seit Juli 2007 gilt eine für West- und Ostdeutschland einheitliche Regelleistung von 347 Euro. Dazu kommt der befristete Zuschlag für Personen, die aus dem System der Arbeitslosenversicherung in die Grundsicherung des ALG II übergehen. Dieses Überbleibsel der vormaligen Statusorientierung soll einen langsameren Übergang in die Grundsicherung gewährleisten.

Zusätzlich werden die tatsächlichen Kosten für Wohnung und Heizung übernommen sowie weitere "Mehrbedarfe" und die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Zusammengenommen ergeben sich je nach Haushaltstyp stark variierende Beträge zwischen 682 Euro (Alleinstehende ohne befristeten Zuschlag) und 2 101 Euro (Paar mit zwei Kindern unter 7 Jahren inklusive vollem befristeten Zuschlag). Unter Berücksichtigung der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer müssten für die genannten Haushaltstypen bei einer Tätigkeit von 40 Wochenstunden Bruttostundenlöhne zwischen 4,41 Euro und 11,03 Euro erzielt werden, um das entsprechende Transfereinkommen zu erreichen (vgl. Abbildung der PDF-Version). Hierdurch werden die Löhne definiert, bei denen es sich finanziell lohnt, eine Arbeit aufzunehmen. Abbildung: Arbeitslosengeld II und äquivalente Bruttostundenlöhne Quelle: IAB-Berechnungen

Aus den Berechnungen wird zunächst sichtbar, dass der befristete Zuschlag die Anspruchslöhne deutlichnach oben verschiebt und die Anreizstrukturen zu Lasten der Erwerbstätigkeit verzerrt. Die Regelung birgt also die Gefahr, die Arbeitsmarktintegration zu verzögern, auch weil ein längerer Transferbezug stets das Problem der Humankapitalentwertung mit sich bringt.

Weiterhin zeigt sich, dass die Brutto-Stundenlöhne vor allem bei Mehrpersonenhaushalten an der Obergrenze dessen liegen, was auf Positionen mit niedrigen Qualifikationsanforderungen verdient werden kann. Gerade hier ist also ein Lohnabstandsproblem zu erwarten. Bei Bedarfsgemeinschaften mit mehreren erwerbsfähigen Personen ist dieses jedoch mit Blick auf die bisher angesetzte Wochenarbeitszeit von 40 Stunden zu relativieren, denn die Erwerbstätigkeit von Paaren und Familien ist schon lange nicht mehr durch das "Alleinernährermodell" geprägt. Unterstellt man entsprechend längere Arbeitszeiten bei Paaren mit und ohne Kinder, so verringern sich die Lohnabstandsprobleme deutlich. Im Grundansatz sieht das SGB II bereits eine stärkere Aktivierung der Partner in den Bedarfsgemeinschaften vor und weist damit in die richtige Richtung.

Nach Anpassung der potentiellen Arbeitszeiten zeigt sich, dass der Lohnabstand vor allem bei der Gruppe der Alleinerziehenden ein Problem darstellen kann. Verantwortlich hierfür sind jedoch nicht in erster Linie eine zu großzügige Grundsicherung, sondern vor allem die eingeschränkten Arbeitszeiten: Je mehr Zeit die Kinderbetreuung bindet, desto höher sind die äquivalenten Stundenlöhne, die von den Alleinerziehenden am Arbeitsmarkt erwirtschaftet werden müssen, um aus der Bedürftigkeit zu gelangen. Droht die Arbeitsmarktintegration an diesen Problemen zu scheitern, sind finanzielle Zuschüsse sowie ein Ausbau der Kinderbetreuung angezeigt.

Die Anreizprobleme der Grundsicherung werden weiterhin durch die bestehenden Hinzuverdienstregelungen im SGB II erschwert, denn sie bieten Anreize, es sich mit einer Kombination aus Transfereinkommen und geringfügiger Beschäftigung einzurichten. Aktuell besteht ein anrechnungsfreier Grundfreibetrag von 100 Euro. Von jedem zusätzlich verdienten Euro verbleiben bis zu einem Bruttoeinkommen von 800 Euro zwanzig Prozent beim Hilfeempfänger, über 800 Euro steigt die Transferentzugsrate auf 90 Prozent. Ab einer Obergrenze von 1 200 Euro werden Zusatzeinkommen bei Alleinstehenden voll angerechnet.

Von den knapp 1,1 Millionen Personen, die im Januar 2007 zusätzlich zum ALG II Erwerbseinkommen bezogen, erwirtschafteten laut der Statistik der Bundesagentur für Arbeit etwas über die Hälfte ein Einkommen unter 400 Euro - gut 300 000 liegen sogar unter 200 Euro. Hier wären also Regelungen nötig, um eine Ausweitung kleiner Beschäftigungsverhältnisse zu bewirken.
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10. Februar 2012
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