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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 10/2006)

Direkte Demokratie in den Bundesländern


Bärbel Martina Weixner
Inhalt

Einleitung

Direkte Demokratie auf Landesebene

Das Volksbegehren als Motor für Veränderungen

Die Praxis unmittelbarer Demokratie

Die Zukunft der direkten Demokratie auf Landesebene

Einleitung
Der Ruf nach einer aktiven Bürgergesellschaft wird immer lauter. Doch das kann nicht nur ehrenamtliches Engagement in Kirchen, Verbänden und Vereinen bedeuten. Eine pluralistische Bürgergesellschaft verlangt nach einer erweiterten Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen. Soll eine Zivilgesellschaft offen, innovativ und kreativ gestaltet werden, müssen Machtverteilung und staatliche Verantwortung neu organisiert sowie das Verhältnis von Bürger und Staat auf allen Ebenen neu bestimmt werden. Das Herzstück einer modernisierten Demokratie bilden dabei Verfahren der direktenDemokratie, die durch ihr Mehr an Legitimation und Partizipation einen Ausweg aus der Parteienkrise und Politikverdrossenheit aufzeigen können.

Zur Person
Bärbel Martina Weixner
Dr. phil., geb. 1965; Lehrbeauftragte am Geschwister-Scholl-Institut der LMU München und der Universität der Bundeswehr, München. Schlossweg 1B, 83677 Reichersbeuern.
E-Mail: baerbelweixner@web.de


Während Theodor Heuss im Parlamentarischen Rat 1948/49 noch ausdrücklich vor der Aufnahme von Elementen direkter Demokratie ins Grundgesetz warnte und sie in der Folge der Erfahrungen in der Weimarer Republik mit plebiszitären Elementen als "Prämie für jeden Demagogen" bezeichnete, verhielten sich die meisten Landesverfassunggeber aufgeschlossen gegenüber Volksbegehren und Volksentscheid. Vielfach waren dafür die Erfahrungen der Verfassungsschöpfer entscheidend. So prägten zum Beispiel in Bayern der Staatsrechtler Hans Nawiasky und der damalige Ministerpräsident Wilhelm Hoegner die Landesverfassung durch ihre Erfahrungen im Schweizer Exil während der Zeit des Nationalsozialismus. Sie hatten dort die bis heute weltweit unvergleichlich stark ausgeprägte unmittelbare Demokratie und ihre Möglichkeiten schätzen gelernt.

Während auf Bundesebene die Diskussion um die Einführung des Volksentscheids anhält, sind die Instrumente direkter Demokratie inzwischen in allen 16 deutschen Bundesländern vollständig verankert, sowohl auf Landes- als auch auf Gemeinde- bzw. Kreisebene. Jedoch fanden Volksbegehren in den fünfziger bis achtziger Jahren nur vereinzelt Anwendung; erst seit Anfang der neunziger Jahre setzte ein gesellschaftliches Umdenken ein. Der bis dahin eher obrigkeitshörige Bürger begann sich zu emanzipieren und die Beteiligungsmöglichkeiten außerhalb der periodisch stattfindenden Wahlen und der tradierten parlamentarischen Wege zu nutzen - ein Signal für den Aufbruch in die Bürgergesellschaft.

Unabhängig davon erweiterten sich ab 1990 mit dem Beitritt der ostdeutschen Bundesländer und der dortigen Landesverfassunggebung sowie mit den längst überfälligen Verfassungsreformen in den westdeutschen Bundesländern die verfassungsrechtlichen Grundlagen von unmittelbarer Demokratie erheblich. Volksbegehren und Volksentscheid sind aus dem aktuellen politischen Prozess (insbesondere auch auf kommunaler Ebene) nicht mehr wegzudenken. Empirische Befunde belegen, dass sich der Einfluss der direktdemokratischen Instrumente auf Landesebene in den vergangenen 15 Jahren erheblich verstärkt hat: rund 90 Prozent aller Volksbegehren fanden zwischen 1990 und 2005 statt. Dabei hängen Erfolg und Misserfolg plebiszitärer Initiativen entscheidend von der Ausgestaltung der volksunmittelbaren Verfahren ab, von Zulassungsbeschränkungen und Abstimmungsquoren, aber auch vom Interesse der Bürgerinnen und Bürger an den Formen und Inhalten der direkten Demokratie.
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10. Februar 2012
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Inhalt
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Direkte Demokratie
Editorial
Direkte Demokratie im deutschen "Parteienbundesstaat"
Direktdemokratie im internationalen Vergleich
Direkte Demokratie in den Bundesländern
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Bewältigung des Reformstaus durch direkte Demokratie?
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