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Frankreich: Die vollzeitberufstätige Mutter als Auslaufmodell | Erwerbstätigkeit von Frauen und Kinderbetreuungskultur in Europa | bpb.de

Erwerbstätigkeit von Frauen und Kinderbetreuungskultur in Europa Editorial Ohne Frauen keine Reform Uralt, aber immer noch rüstig: der deutsche Ernährer Kinderbetreuungs-Kulturen in Europa: Schweden, Frankreich, Deutschland Auswirkungen staatlicher Rahmenbedingungen und kultureller Leitbilder auf das Geschlechterverhältnis Familienpolitik und Fertilitätsunterschiede in Europa Frankreich: Die vollzeitberufstätige Mutter als Auslaufmodell

Frankreich: Die vollzeitberufstätige Mutter als Auslaufmodell

Silke Reuter

/ 17 Minuten zu lesen

In Frankreich ist die in den 80er Jahren einsetzende Homogenisierung des weiblichen und männlichen Erwerbsverhaltens wieder rückläufig. Verantwortlich dafür sind Reformen der Kinderbetreuungs- und der Arbeitszeitpolitik.

Einleitung

Frankreich steht traditionell für eine hohe Erwerbsbeteiligung von Müttern und eine Familienpolitik, welche die vollzeitige und kontinuierliche Erwerbsintegration von Frauen zum einen durch eine neutrale Haltung gegenüber der Erwerbstätigkeit von Müttern und zum anderen durch ein ausgebautes öffentliches Kinderbetreuungsnetz fördert. Aufgrund seiner republikanischen Tradition greift der französische Staat sowohl auf dem Arbeitsmarkt als auch in die Familie bzw. in die Erziehung von Kindern aktiv ein. Gegenwärtig lassen sich jedoch neue Formen der Regulierung von Erwerbsarbeit und eine Verflechtung von Familien- und Arbeitsmarktpolitik beobachten. In diesem Beitrag gehe ich der Frage nach, welche Bedeutung die Reformen der Kinderbetreuungspolitik und der Arbeitszeitpolitik vor dem Hintergrund der Dynamik im Dienstleistungssektor für die Erwerbsintegration von Frauen haben.

Die Politik der Flexibilisierung auf dem Arbeitsmarkt und neue Tendenzen in der Familienpolitik gehen mit einem Wandel des institutionalisierten Rahmens - zwei vollwertige Erwerbseinkommen sowie staatliche Verantwortung für Erziehung und Bildung - einher. Zwei Tendenzen lassen sich beobachten: Zum einen zeichnet sich eine Abkehr vom Vollzeitmodell und von der kontinuierlichen Arbeitsmarktintegration von Frauen ab, die Betreuung von Kleinkindern wird wieder in stärkerem Maße von den Müttern übernommen. Zum anderen führt die Verlagerung von der öffentlichen institutionellen hin zur marktförmigen Kinderbetreuung dazu, dass an Stelle der relativ stabilen Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst eher kostengünstigere prekäre Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor gefördert werden. Zunehmende soziale Desintegration und Ungleichheit sind die Folge, nicht nur zwischen Männern und Frauen, sondern auch unter Frauen.

Im Folgenden werde ich zunächst die Arbeitsmarktsituation von Frauen in Frankreich darstellen. Da Veränderungen bei der Integration von Frauen ins Erwerbsleben als Ergebnis des Zusammenspiels der Dynamik des Dienstleistungssektors und der familien- und arbeitszeitpolitischen Reformen zu sehen sind, werde ich zunächst die Ausgangslage, dann die Veränderungen in den achtziger/neunziger Jahren und schließlich ihre Bedeutung für die Erwerbsintegration von Frauen untersuchen. Abschließend werde ich die Ergebnisse der Entwicklung zusammenfassen.

Kontinuierliche und vollzeitige Erwerbsintegration von Frauen seit Anfang der sechziger Jahre

In Frankreich hat sich die weibliche Erwerbsbevölkerung seit 1962 erheblich vergrößert. In dreißig Jahren traten mehr als fünf Millionen Frauen zusätzlich in den Arbeitsmarkt ein. Im Gegensatz zu Deutschland nähert sich Frankreich dem skandinavischen Frauenerwerbsmodell an: Frauen stellen fast die Hälfte der Erwerbsbevölkerung. Im Unterschied etwa zu Schweden vollzog sich die Arbeitsmarktintegration von Frauen in Frankreich jedoch seit Beginn der sechziger Jahre in Vollzeittätigkeit. Diese Verbindung von starkem Anstieg der Frauenerwerbsarbeit und der Vollzeittätigkeit ist eine französische Besonderheit. In Frankreich nimmt die Teilzeitarbeit zwar zu, ist aber keinesfalls das dominante Erwerbsmuster von Müttern: In knapp der Hälfte aller Paarhaushalte mit Kindern unter 15 Jahren arbeiten beide Partner Vollzeit, während nur etwa 16 Prozent dem modernisierten Ernährermodell (der Mann arbeitet in Vollzeit, die Frau in Teilzeit) folgen. Die Erwerbsquote der Alleinerziehenden liegt in Frankreich bei 51, die Vollzeitquote bei knapp 35 Prozent. Etwas überraschend scheint es, dass französische Zwei-Eltern-Familien mit Kindern das klassische Ernährermodell - der Mann arbeitet, die Frau ist zu Hause - nicht wesentlich seltener praktizieren (36 Prozent) als deutsche (39,7 Prozent).

Ein weiteres Merkmal ist die kontinuierliche Arbeitsmarktintegration von Frauen im Alter von 25 bis 49 Jahren. Noch in den sechziger Jahren zog sich in Frankreich die Mehrzahl der Frauen in diesem Alter aus der Erwerbstätigkeit zurück. Heute bleibt die überwiegende Mehrheit der Frauen berufstätig, unabhängig davon, ob diese Kinder haben oder nicht, ob sie verheiratet sind oder ledig. In dieser Altersklasse findet man die höchste Erwerbsquote von Frauen. Tabelle 1 zeigt keine großen Differenzen zwischen Deutschland und Frankreich bei den Erwerbsquoten von kinderlosen Frauen, diese treten erst bei der Berücksichtigung von Alter und Kinderzahl hervor. Die Erwerbsquoten von kinderlosen Frauen und Müttern mit ein oder zwei Kindern liegen in Frankreich - anders als in Deutschland - nahe beieinander. Der Schnitt setzt erst beim dritten Kind ein, das heißt für eine kleine Minderheit von Frauen. Seit Anfang der achtziger Jahre lässt sich in Frankreich auch ein deutlicher Anstieg der Erwerbstätigkeit von Müttern mit drei und mehr Kindern feststellen.

Auch wenn diese Zahlen ein eher positives Bild der weiblichen Erwerbsbeteiligung in Frankreich zeichnen, kam es trotz Feminisierung der Erwerbsarbeit, zunehmender Bildungsteilhabe und steigender Bildungserfolge von Frauen sowie der Homogenisierung des weiblichen und männlichen Erwerbsverhaltens nicht zu einem Abbau von beruflichen Unterschieden zwischen Männern und Frauen. In Bezug auf Gehalt und Karriere blieben die traditionellen geschlechtsspezifischen Ungleichheiten erhalten, ebenso wie sich - bis heute - Segregation und Diskriminierung reproduzierten. Vor allem junge Frauen sind bei ihrer beruflichen Eingliederung von diesen Diskriminierungen betroffen. Dies zeigt sich zum Beispiel an den Arbeitslosenzahlen der 15- bis 24-Jährigen: Ende Juni 2000 betrug die Arbeitslosenquote der jungen Männer dieser Altersgruppe 15,4 Prozent, die der jungen Frauen 19,5 Prozent.

Die Besonderheit der französischen Situation besteht in einer vollzeitigen und kontinuierlichen Erwerbsintegration von Frauen, die ein vom männlichen Ernährerlohn unabhängiges Einkommen sichert. Inwieweit dies auch nach Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und Reformen in der Arbeitszeit- und Familienpolitik in den neunziger Jahren zutrifft, wird im Folgenden untersucht.

Dynamik im Dienstleistungssektor - Chance und Risiko für Frauen

Zwei Tendenzen gelten als charakteristisch für die Entwicklung der Beschäftigungsstruktur in Frankreich seit Ende der fünfziger Jahre: die Tertiarisierung und die Zunahme lohnabhängiger Beschäftigung. Während die Zahl der Beschäftigten in der Landwirtschaft und in der Industrie zurückging, stieg sie im Tertiärbereich - vor allem bei den marktfähigen Dienstleistungen (services marchands) - beträchtlich an. Seit Anfang der sechziger Jahre hat sich hier die Produktivität verfünffacht und die Beschäftigung verdoppelt.

Im März 2001 waren 71,6 Prozent der Beschäftigten in Frankreich im Tertiärbereich tätig. Die zwölf Berufe mit dem höchsten Frauenanteil befinden sich ausschließlich im Dienstleistungssektor. Hiervon gehören acht der Kategorie der einfachen Angestellten (employées) an. Auch die qualifizierte weibliche Erwerbstätigkeit konzentriert sich auf wenige Bereiche. Ein Drittel der weiblichen cadres übt den Beruf der Professorin, der Lehrerin oder der Wissenschaftlerin aus, und mehr als die Hälfte der mittleren weiblichen Angestellten ist als Grundschullehrerin, Krankenschwester oder Sozialarbeiterin tätig (17,9 Prozent der Männer). Frauen arbeiten im Besonderen im Dienstleistungsbereich immer häufiger auf gering qualifizierten Stellen: Reinigungs- und Servicepersonal, Verkaufs- oder personenbezogenes Dienstleistungspersonal.

Innerhalb dieser Kategorien von Dienstleistungsberufen bestehen große Unterschiede zwischen Frauen. Weibliche Beschäftigung siedelt sich hier zwischen zwei Polen an: Auf der einen Seite befinden sich Frauen in zumeist prekären und schlecht bezahlten Dienstleistungstätigkeiten; die zu verrichtenden Aufgaben ähneln denjenigen von Frauen im privaten Haushalt (Concierge, Reinigungskraft, Haushaltshilfe, Tagesmutter). Auf der anderen Seite stehen die gut abgesicherten cadres moyens (mittlere Verwaltungsangestellte, Buchhalterin, Bank- und Versicherungsangestellte, Sekretärin).

Der expansive Dienstleistungsbereich ist nicht frei von Prekarisierungstendenzen. Eine nur lose Kopplung zwischen Ausbildung und Beschäftigung, die sich hauptsächlich in einem unterqualifizierten Einsatz der Arbeitskräfte auswirkt, ist ein weiteres Kennzeichen dieses Sektors. So entsteht eine Kluft zwischen verschiedenen sozialen Gruppen von Frauen - Ungleichheiten verschärfen sich. Die schwache Diversifikation der weiblichen Beschäftigung, die mit der Entwicklung der Dienstleistung verbunden ist, hat häufig negative Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen von Frauen. Das gilt sowohl in Bezug auf die Qualifikation, die Bezahlung und die Vertragsformen (Teilzeitarbeit oder zeitlich befristete Verträge) als auch auf die gesellschaftliche Wertschätzung der Berufe.

In Bezug auf die Erwerbsintegration von Frauen sind zwei parallel verlaufende Tendenzen zu beobachten: Die Zunahme von Frauen in der Position des cadre ist unbestreitbar, aber ihre Chancen, diese Position zu erlangen, sind eindeutig geringer als die der Männer. Es gibt zugleich mehr qualifizierte Frauen, die Zugang zu traditionell männlichen Funktionen und Berufen erhalten, und mehr Frauen, die Stellen für Gering- oder Unqualifizierte besetzen, und dies zum größten Teil in stark feminisierten Sektoren. Ein Teil der Frauen ist auf dem Arbeitsmarkt entsprechend ihrer erfolgreichen Ausbildung vertreten. Die Mehrzahl befindet sich jedoch in der exekutiven Erwerbsarbeit, die zugleich anfällig für Schwankungen im Arbeitskräftebedarf ist. Die Parallelität dieser beiden Entwicklungen führt zu einer doppelten Polarisierung: zwischen Männern und Frauen sowie innerhalb der Gruppe der Frauen.

Teilzeitderegulierung zur Schaffung von Arbeitsplätzen

Teilzeitarbeit hat viele Ausprägungen: Sie ist mehr oder weniger reguliert, mehr oder weniger flexibel, mal wird sie gewählt, mal ertragen. Dabei ist sie immer durch eine starke Feminisierung gekennzeichnet. Im Unterschied zu den europäischen Nachbarländern handelt es sich dabei in Frankreich um ein eher neues Phänomen. Hier kam es relativ spät - Anfang der siebziger Jahre - zu einer ersten gesetzlichen Regelung der Teilzeitbeschäftigung. Teilzeitarbeit nahm erst im Verlauf der achtziger Jahre unter dem Eindruck der Beschäftigungskrise und durch die Wirkung starker politischer Anreize zu.

Das Gesetz vom 19. Juni 1970 sah die Möglichkeit zur Halbtagsarbeit im öffentlichen Dienst unter festgelegten Bedingungen (Betreuungspflichten für Kleinkinder, schlechter Gesundheitszustand oder baldiger Renteneintritt) vor. Die Resonanz war gering. Das Gesetz vom 27. Dezember 1973 regelte Teilzeitarbeit im Privatsektor, aber auch hier noch in geringem Umfang: Einstellungen konnten ausschließlich in Vollzeitbeschäftigung erfolgen, geregelt wurde nur der Übergang von Vollzeit- zu Teilzeitbeschäftigung der bereits im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer/innen. Erst Anfang der achtziger Jahre erhielten Teilzeitarbeitnehmer/innen den gleichen Status wie Vollzeitarbeitskräfte (Gesetz vom 23. Dezember 1980 für den öffentlichen Sektor und Gesetz vom 28. Januar 1981 für den Privatsektor).

Alle nachfolgenden Regierungen subventionierten die Schaffung von Teilzeitarbeitsplätzen in Unternehmen. Das Gesetz vom 20. Dezember 1993 wartete mit neuen Anreizen zur Teilzeitarbeit auf: Jahresarbeitszeitkonten für TeilzeitarbeitnehmerInnen, Senkung der Sozialabgaben der ArbeitgeberInnen zur Einstellung von Teilzeitkräften. Inder Folge dieser moderaten Deregulierungsmaßnahmen kam es zu einem starken Anstieg der Zahl der Teilzeitbeschäftigten. 1983 arbeiteten 9,7 Prozent aller Erwerbstätigen in Teilzeit, 1996 waren es bereits 16 Prozent. Vor allem die weibliche Erwerbsbevölkerung war von dieser neuen Arbeitszeitregelung betroffen. Im Jahre 2000 waren 79,2 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten Frauen. 24,8 Prozent der weiblichen und 5,3 Prozent der männlichen Beschäftigten zwischen 15 und 64 Jahren arbeiteten in Teilzeit.

Parallel zur Zunahme der Teilzeitarbeit fand ein Prozess der Verarmung statt. In der internationalen Debatte wurde hierfür der Begriff Working poor geprägt. Der starke Anstieg der niedrigen Löhne seit Beginn der achtziger Jahre ebenso wie deren starke Feminisierung stehen in engem Zusammenhang mit dem Anstieg der Teilzeitarbeit. In Frankreich wurden 1998 1,6 Millionen Menschen als unterbeschäftigt erfasst, davon waren 1,2 Millionen Frauen und 450 000 Männer.

Teilzeitarbeit konzentriert sich auf bestimmte Berufsgruppen: Mehr als die Hälfte der Frauen, die in Teilzeit arbeiten, sind kleine Angestellte (employées). Die Hälfte der teilzeitbeschäftigten Arbeiterinnen ist in Reinigungsfirmen tätig. Und schließlich arbeiten im Privatsektor die meisten teilzeitbeschäftigten weiblichen Angestellten, wenn sie nicht als Reinigungskräfte angestellt sind, als Verkäuferin oder Kassiererin.

In Frankreich üben Frauen aller Altersgruppen Teilzeitarbeit aus. Auffällig ist jedoch, dass dieses Arbeitszeitmodell in der Altersgruppe der 25- bis 49-jährigen Frauen, also der Altersgruppe, in der mit größter Wahrscheinlichkeit Kinderbetreuungspflichten vorliegen, nicht am weitesten verbreitet ist. Etwas mehr als sechs von zehn Frauen, die mit einem Partner zusammenleben und Kinder unter sechs Jahren haben, arbeiten in Teilzeit. Dieser Anteil verändert sich nur wenig mit dem Alter der Kinder. Unter den teilzeitbeschäftigten Frauen liegt der Anteil derer, die erklären, gerne mehr arbeiten zu wollen, bei neun Prozent (Tabelle 3). Daraus folgt, dass Teilzeitarbeit in Frankreich in der Regel nicht zur Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben genutzt wird.

Die Teilzeitstatistiken können allerdings den verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen nicht gerecht werden, da sich hier unterschiedliche Situationen miteinander vermischen. So müssen zum Beispiel der "freie Mittwoch" der Beamten und die 18-Stunden-Woche der Kassiererin im Supermarkt unterschieden werden. Im ersten Fall handelt es sich um eine Arbeitszeitreduzierung, d.h. eine individuelle Arbeitszeitgestaltung auf Initiative des Arbeitnehmers bzw. der Arbeiterin. Im zweiten Fall sind die Teilzeitarbeitsplätze vom Arbeitgeber geschaffen und somit von den Arbeitnehmer/innen nicht frei gewählt worden. Zudem ist Teilzeitarbeit in den Sektoren, die auf Teilzeitbasis einstellen (Hotel- und Gaststättengewerbe, Reinigung, Handel etc.), häufig mit "atypischen" Arbeitszeiten verbunden. Oft bringt die Arbeitszeit hier mehr Unordnung ins Familienleben, als dass sie eine "Vereinbarkeit" ermöglichte.

In Frankreich dominiert zwar nach wie vor das Leitbild der in Vollzeit berufstätigen Mutter. Aber auf dem Arbeitsmarkt werden Frauen, die sich in bestimmten Dienstleistungsbereichen konzentrieren, keine Vollzeitstellen angeboten. Die Folge der in den achtziger Jahren vorgenommenen Arbeitszeitderegulierung ist ein weibliches Beschäftigungsmuster, das nicht mehr auf Vollzeitintegration beruht und somit neue Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen begründet. Gleichzeitig entstehen auch neue Ungleichheiten zwischen Frauen: Qualifizierte Frauen, vor allem im öffentlichen Dienst, besitzen eher die Möglichkeit zur Gestaltung ihrer Arbeitszeit und können damit Familie und Beruf leichter vereinbaren. Gering qualifizierte Frauen wählen diese Arbeitszeit dagegen nicht aus freien Stücken, für sie reicht der durch Teilzeitarbeit erzielte Lohn nicht zur Existenzsicherung aus.

Familienpolitische Maßnahmen im Dienst der Arbeitsmarktpolitik in den neunziger Jahren

Die französische Familienpolitik zeigt eine gewisse Neutralität gegenüber der Familienform und der Erwerbstätigkeit von Müttern. Familien sollen zwischen Berufstätigkeit und häuslicher Kindererziehung bzw. verschiedenen Betreuungsformen "wählen" können. Die anhaltende Arbeitsmarktkrise veranlasste den französischen Staat in den vergangenen zwei Jahrzehnten zu maßgeblichen Reformen. Aufgrund der universalistisch ausgerichteten Arbeitsmarktpolitik gibt es kaum spezifische Beschäftigungsmaßnahmen für Frauen. Dem steht nun - vor allem bei den jüngsten Reformen - die Instrumentalisierung der Familienpolitik für arbeitsmarktpolitische Ziele entgegen.

Reform des Erziehungsgeldes und Arbeitsmarktdeaktivierung von Müttern

Das Erziehungsgeld, die "Allocation parentale d'éducation" (APE), wurde 1985 eingeführt und richtete sich zunächst an Familien mit drei und mehr Kindern. Nur wenige Frauen machten davon Gebrauch. Im Juli 1994 wurde das Familiengesetz geändert, das Recht auf Erziehungsgeld (APE) auf Familien mit zwei Kindern ausgedehnt. Berechtigt sind seither diejenigen Eltern, die eine Erwerbstätigkeit von zwei Jahren in den letzten fünf Jahren vor der Geburt des Kindes nachweisen können. Eine Einkommensgrenze ist nicht vorgesehen. Die monatliche Beihilfe beläuft sich bei vollständiger Erwerbsunterbrechung auf 485 Euro. Anfang 1996 wurde die erste Bilanz gezogen: Die Zahl der Empfängerinnen der APE war radikal angestiegen (+ 65 000 Frauen), während die Erwerbsquote von Müttern mit zwei Kindern, von denen mindestens eines unter drei Jahre alt ist, zurückging: von 73 auf 55 Prozent (1994/1998).

Die Inanspruchnahme des Erziehungsgeldes (APE) schlägt sich als selektive Förderung des Arbeitsmarktrückzugs bzw. in der Diskontinuität des Erwerbsverlaufs vor allem gering qualifizierter junger Frauen nieder. Ein Drittel der Empfängerinnen der APE war bei Antragstellung arbeitslos und verzichtete im Rahmen des Erziehungsgeldes auf den Erwerbsstatus (womit sie nicht mehr indenArbeitslosenstatistiken erschienen). Die Hälfte der Frauen nahm innerhalb von sechs bis zwölf Monaten nach Auslaufen der APE wieder eine Erwerbstätigkeit auf. Die Quote der Arbeitslosen blieb konstant, die der Hausfrauen stieg von vier auf 27 Prozent.

Es lassen sich zwei Typen von Frauen unterscheiden, welche die APE in Anspruch nehmen:

  • Frauen, die eine hohe Arbeitsplatzsicherheit besitzen und von ihrem Arbeitgeber einen Elternurlaub (congé parental) genehmigt bekommen;

    • Frauen, die stark prekarisierte Erwerbsverläufe aufweisen.

    • Nur vier Prozent dieser Frauen sind allein erziehend. In fast allen Fällen stützen sich die Empfängerinnen der APE auf einen Lebenspartner, dessen Erwerbssituation stabil ist. Sie folgen damit dem Modell des männlichen Familienernährers.

      Schaffung von Arbeitsplätzen im Dienstleistungssektor

      Bereits 1980 hatte die Regierung Familien, die ihr unter dreijähriges Kind in der Wohnung einer registrierten Tagesmutter betreuen ließen, finanzielle Unterstützung angeboten. Diese Leistung deckte einen Teil der Sozialabgaben für die Beschäftigung einer Tagesmutter. Die Zahl der Familien, die dieses Angebot nutzten, war jedoch gering. Zur Bekämpfung von Schwarzarbeit bei Tagesmüttern und zum Ausbau der Tagespflege wurde das Programm 1990 reformiert. Die neue "Beihilfe zur Beschäftigung einer anerkannten Tagesmutter" (Aide à la famille pour l'emploi d'une assistante maternelle agréée, AFEAMA) wendet sich an Familien, die ihr Kind unter sechs Jahren einer anerkannten Tagesmutter während des Tages anvertrauen. Diese Familien können zugleich eine bescheidene Steuersenkung geltend machen. Weiterhin legt das Programm eine größere Professionalisierung der "Tagesmütter" fest: Eine 60-stündige Ausbildung innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Anerkennung als Tagesmutter wird verpflichtend.

      Die AFEAMA reduzierte die Kosten für die Beschäftigung einer Tagesmutter in Privathaushalten. Zudem wurde die Maßnahme durch die Informationsbemühungen der Familienkassen (Caisses d'allocations familiales, CAF) zunehmend bekannt. Die Zahl der leistungsempfangenden Familien stieg von 110 000 auf fast 500 000 an (1991/1998). Die seit einigen Jahren erhöhten finanziellen Anstrengungen für den Ausbau von öffentlichen Krippenplätzen bleiben im Vergleich zur finanziellen Förderung der individuellen Betreuungsformen eher bescheiden. Das Erziehungsgeld (APE) für die Betreuung durch die Mutter, die "Beihilfe zur Beschäftigung einer anerkannten Tagesmutter" (AFEAMA) oder auch die Beihilfe zur häuslichen Kinderbetreuung (AGED) wurden 1998 mit 26 Milliarden Francs gefördert, gegenüber nur zwei Milliarden für die öffentlichen Krippen.

      Bei den familienpolitischen Reformen deutet sich zudem ein Wandel der Zielsetzungen bezüglich der Verringerung sozialer Ungleichheit an. Die Privatisierung und Individualisierung der Kleinkindbetreuung steht dem republikanischen Ideal der Chancengleichheit entgegen. In Frankreich war die Kinderbetreuung in öffentlichen Institutionen Teil einer politischen Konzeption der Erziehung von Kindern, ihrer frühen Sozialisation und Vorbereitung auf gesellschaftliche Teilhabe. Die Einführung der so genannten größeren Wahlfreiheit der Eltern in Bezug auf die Betreuung ihrer Kinder trägt seit kurzem zu einer Stratifizierung der Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen bei.

      Das Haushaltseinkommen, die Kinderzahl, das Merkmal allein erziehend oder Paarhaushalt sowie die Erwerbs- oder Nichterwerbstätigkeit der Mutter bestimmen die Wahl der Betreuungsform. So entscheiden sich Familien mit einem Kind am häufigsten für eine Krippe. Einkommensschwache Familien greifen oft auf kollektive Einrichtungen zurück; die Gebühren sind erheblich niedriger als die Kosten für individuelle Dienstleistungen. Gleichzeitig bestehen große regionale Unterschiede in der Nutzung der freien Tagesmütter. Die Krippe gilt zwar nach wie vor als die für die Sozialisation des Kindes beste Betreuungsform. Eltern sehen jedoch die Betreuung durch die Tagesmutter aufgrund der höheren Flexibilität als die beste Lösung für sich an. Letztendlich bestimmen das Familieneinkommen und das Betreuungsangebot die "Wahl".

      Neben den Ungleichheiten in der Nutzung dieser Betreuungsform muss die Arbeitssituation der Tagesmütter berücksichtigt werden. Nach einer Studie des INSEE vom März 2000 waren fünf Prozent der befragten Assistantes maternelles libérales (AM) im Vorjahr arbeitslos, 50 Prozent besaßen kein Abschlusszeugnis. Der damalige monatliche Durchschnittsnettolohn einer AM betrug 488 Euro, unabhängig von der Zahl der betreuten Kinder und der Arbeitszeit. Die Hälfte der Tagesmütter erhielt einen Nettolohn von unter 365 Euro pro Monat. Dabei prägten täglich wechselnde Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit und Überstunden den Arbeitsalltag.

      Die arbeitsmarktpolitische Ausrichtung der AFEAMA trug zwar dazu bei, Arbeitsplätze für Frauen zu schaffen und Schwarzarbeit zu reduzieren, die Individualisierungstendenzen in der Kinderbetreuung gingen aber zugleich mit einer Zunahme sozialer Ungleichheit einher - im doppelten Sinne. Zum einen besteht die so genannte "freie Wahl" zwischen kollektiver Betreuung und privaten Betreuungsformen nur für die besser gestellten Familien. Zum anderen lässt die Qualität der geschaffenen Arbeitsplätze zu wünschen übrig, da diese Maßnahme ausschließlich prekäre, flexible und schlecht bezahlte Arbeitsplätze für gering qualifizierte Frauen schafft.

      Wandel des Modells der kontinuierlich vollzeiterwerbstätigen Mutter

      Nach Jahren des kontinuierlichen Anstiegs der Frauenerwerbsarbeit in Frankreich ist die in den achtziger Jahren begonnene Homogenisierung des weiblichen und männlichen Erwerbsverhaltens rückläufig. Neben der Zunahme von Erwerbsunterbrechungen von Müttern mit zwei Kindern stieg auch die Teilzeitarbeit von Frauen an. Französische Wissenschaftlerinnen sprechen von der "Institutionalisierung eines weiblichen Beschäftigungsmodus", der die reduzierte Erwerbsarbeit für Frauen verallgemeinert und einem kontinuierlichen Erwerbsverlauf entgegenwirkt. Die Folge ist eine zunehmende Polarisierung zwischen solchen Müttern, die eine Karriere verfolgen und sich auf dem Arbeitsmarkt behaupten, und denjenigen, die sich zumindest zeitweise vom Arbeitsmarkt zurückziehen, um sich ganz ihren Kindern zu widmen.

      Die Grundlage des französischen Sozialmodells war bisher der Zwei-Einkommen-Haushalt. Dieses Modell beinhaltete in seiner modernen Version eine hohe vollzeitige und kontinuierliche Erwerbsintegration von Frauen. Diese Homogenisierung männlicher und weiblicher Erwerbsverläufe bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der traditionellen geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung - sowohl innerhalb der Familie als auch im öffentlichen Raum - führte in der feministischen vergleichenden Wohlfahrtsstaatsforschung zu einer Typisierung Frankreichs als moderates Ernährermodell.

      Die Konzentration weiblicher Beschäftigung in bestimmten Dienstleistungsbereichen in Verbindung mit den arbeitszeit- und familienpolitischen Reformen der achtziger und neunziger Jahre führt entgegen dem Modell der Zwei-Einkommen-Familie zu einer reduzierten weiblichen Erwerbsintegration. Sie unterstützt durch die Erziehungszeit (APE) den Rückzug vom Arbeitsmarkt sowie prekäre, flexible und schlecht bezahlte Beschäftigungsverhältnisse von Frauen, die eine eigene, vom Ernährerlohn unabhängige Existenzsicherung und eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht mehr ermöglichen. Diese Entwicklungen lassen sich in der Tendenz als Abkehr vom Modell der kontinuierlich vollzeiterwerbstätigen Mutter interpretieren.

      Internetadressen

      Silke Reuter, Frankreichs Wohlfahrtsstaatsregime im Wandel? Erwerbsintegration von Französinnen und familienpolitische Reformen der 90er Jahre:
      Externer Link: ZeS-Arbeitspapier 13/2002

      Externer Link: Institut National de la Statistique et des Etudes Economiques

      Externer Link: Veröffentlichungen der Direction de la Recherche, des Etudes, de l'Evaluation et des Statistiques

      Eurostat Statistik kurz gefasst

      Externer Link: OECD Employment Outlook 2002 (PDF-Version)

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Margaret Maruani, Travail et emploi des femmes, Paris 2000, S. 8f.

  2. Vgl. Eurostat, Die soziale Lage in der Europäischen Union 2002, Luxemburg 2002.

  3. Vgl. INSEE (Institut National de la Statistique et des Etudes Economiques), France, portrait social. 2000 - 2001, Paris 2000.

  4. Vgl. M. Maruani (Anm. 1).

  5. Handel, Transport, Banken und Versicherungen, Immobilien, unternehmens- und personenbezogene Dienstleistungen, Verwaltung sowie Erziehung, Gesundheit und Soziales.

  6. Cadre entspricht am ehesten dem Begriff des leitenden Angestellten mit einem speziellen (meist akademischen) Ausbildungsniveau: 'leitende' und mittlere Manager in der Wirtschaft, leitendes und mittleres Verwaltungspersonal im öffentlichen Dienst, Ingenieure, Experten und Techniker.

  7. Vgl. Philippe Alonzo, Femmes et salariat. L'inégalité dans l'indifférence, Paris-Monréal (Québec) 2000.

  8. Vgl. Annie Gauvin, Emploi des femmes, tertiarisation de l'emploi et de la société, in: Ephesia (Hrsg.), La place des femmes. Les enjeux de l'identité et de l'égalité au regard des sciences sociales, Paris 1995, S. 562 - 568.

  9. Vgl. ebd.

  10. Vgl. M. Maruani (Anm. 1).

  11. Sofern nicht anders benannt, beziehen sich die folgenden Aussagen auf M. Maruani (Anm. 1).

  12. Vgl. OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development), Employment Outlook, Paris 2002.

  13. Die Trennung von Staat und Kirche (laïcité) hat in Frankreich zum schulfreien Mittwoch geführt. An diesem Tag können Eltern ihren Kindern privaten Religionsunterricht erteilen lassen.

  14. Siehe hierzu den Beitrag von Mechthild Veil in diesem Heft.

  15. Vgl. Silke Reuter, Das Beschäftigungsprogramm "Mehr Dienstleistung - Arbeitsplätze für junge Menschen" - Eine Chance für Französinnen?, in: Karin Gottschall/Birgit Pfau-Effinger (Hrsg.), Zukunft der Arbeit und Geschlecht - Diskurse, Entwicklungspfade und Reformoptionen im internationalen Vergleich, Opladen 2002, S. 87 - 106.

  16. Vgl. dies., Frankreichs Wohlfahrtsstaatsregime im Wandel? Erwerbsintegration von Französinnen und familienpolitische Reformen der 90er Jahre, ZeS-Arbeitspapier 13/2002, Bremen 2002.

  17. Vgl. Cédric Afsa, L'activité féminine à l'épreuve de l'allocation parentale d'éducation, in: Recherches et prévisions, (1996) 46, S. 1 - 8.

  18. Berücksichtigt sind hier Frauen im Alter von 20 bis 49 Jahren, die in einer Partnerschaft leben - vgl. Carole Bonnet/Morgane Labbé, L'activité professionnelle des femmes après la naissance de leurs deux premiers enfants: l'impact de l'allocation parentale d'éducation, in: DREES Etudes et Résultats, (1999) 37, S. 1 - 8.

  19. Vgl. ebd.

  20. Vgl. Marie-Odile Simon, L'allocation parentale d'éducation. Une parenthèse de trois ans (...) ou plus, in: CREDOC, Consommation et Modes de Vie, (1999) 136, S. 1 - 4.

  21. Der Förderbetrag entspricht der gesamten Höhe der Sozialabgaben auf den Lohn der Tagesmutter. Die Familie erhält zusätzlich eine nicht zu versteuernde Pauschalunterstützung von ca. 381 Euro pro Trimester (im Jahre 2000), wenn das jüngste Kind unter drei Jahre alt ist, und von 182 Euro pro Trimester, wenn es zwischen drei und sechs Jahre alt ist.

  22. Vgl. Jeanne Fagnani, Un travail et des enfants. Petits arbitrages et grands dilemmes, Paris 2000, S. 50f.

  23. Vgl. ebd., S. 60.

  24. Vgl. Frédérique Leprince, Synthèse du rapport "L'accueil des jeunes enfants en France: état des lieux et pistes d'amélioration", Paris 2003.

  25. Vgl. Marie-Thérèse Letablier/Géraldine Rieucau, La garde des enfants: une affaire d'Etat? (Document de travail), Noisy-le-Grand 2001.

  26. Vgl. F. Leprince (Anm. 24).

  27. Enquête emploi (Arbeitskräfteerhebung) des Institut National de la Statistique et des Etudes Economiques (Nationales Institut für Statistik und Wirtschaftsforschung).

  28. Vgl. Valérie Le Corre, Les assistantes maternelles, in: DREES Etudes et Résultats, (2001) 127, S. 1 - 12.

  29. Vgl. M. Maruani (Anm. 1), S. 107, J. Fagnani (Anm. 22) und M.-T. Letablier/G. Rieucau (Anm. 25).

  30. Vgl. Jane Lewis/Ilona Ostner, Gender and the evolution of European social policies, ZeS-Arbeitspapier 4/1994, Bremen 1994.

M.A., geb. 1964; wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen.

Anschrift: Zentrum für Sozialpolitik, Barkhof, Parkallee 39, 28209 Bremen.
E-Mail: E-Mail Link: sreuter@zes.uni-bremen.de

Veröffentlichungen u.a.: Frankreichs Wohlfahrtsstaatsregime im Wandel?, ZeS-AP 13/2002, Bremen; Frankreich - ein konservativ-korporatistischer Regimetypus? Familienpolitik und Arbeitsmarktintegration von Frauen in den 1990er Jahren, in: Zeitschrift für Sozialreform, 49 (2003) 4.