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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 9-10/2009)

Das Ende der Rundfunkpolitik


Lutz Hachmeister / Kai Burkhardt / Claudia K. Huber
Inhalt

Einleitung

"Rundfunkpolitik" in Deutschland nach 1945

Europäische Medienpolitik

Strategische und gestaltende Medienpolitik

Einleitung
Es werden in diesen Zeiten so viele Todesannoncen publiziert - für die gedruckte Tageszeitung selbst, für das hergebrachte Programmfernsehen, für die Investmentbanken und "das kapitalistische System" -, dass man schon gut begründen muss, warum das Ende einer Institution oder eines Politikfeldes absehbar sein soll. Wenn wir im Folgenden vom "Ende der Rundfunkpolitik" sprechen, dann ist damit die Aufhebung der vorrangig als Rundfunkregulierung verstandenen Medienpolitik gemeint. Die herkömmliche "Rundfunkpolitik" ist in (West-) Deutschland traditionell Sache der Bundesländer. Sie wurde paradigmatisch gegen die zentralistischen Medienoperationen der Adenauer-Administration in den 1950er Jahren entwickelt. In Opposition zu dem von Bundeskanzler Konrad Adenauer favorisierten (und gegen die ARD gerichteten) Mischmodell eines kommerziell-staatlichen "Freien Fernsehens" bildete sich eine Achse zwischen dem Bundesverfassungsgericht, den Bundesländern und dem Management des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese hat sich über alle politisch-technologischen Brüche hinweg als erstaunlich kräftig erwiesen.

Zur Person
Lutz Hachmeister
Dr. habil., geb. 1959; Direktor des Instituts für Medien- und Kommunikationspolitik (IfM), Fasanenstraße 73, 10719 Berlin.
E-Mail: lutz.hachmeister@medienpolitik.eu

Kommunikationshistorisch gesehen, löst sich die deutsche Rundfunk- und Medienpolitik aus dieser Gegnerstellung heraus vom britischen Vorbild, das nach 1945 zunächst strukturbildend gewirkt hatte. Während in Großbritannien schon Mitte der 1950er Jahre kommerzieller Rundfunk eingeführt worden war, kam es in Deutschland erst 1984 während der Kanzlerschaft Helmut Kohls dazu - ausgewiesen als explizit politisches Projekt der "geistig-moralischen Wende", technologiepolitisch umgesetzt mit der flächendeckenden "Kupferverkabelung" der Bundesrepublik. Das Modell der föderalen öffentlich-rechtlichen Rundfunkaufsicht durch "gesellschaftlich relevante Gruppen" (de facto durch die politischen Parteien und ihre "Freundeskreise") wurde mit der Konstruktion von "Landesmedienanstalten" auch auf die Regulierung der privat-kommerziellen Sender übertragen. Dies führte vor allem in den 1990er Jahren zu einer kompetitiv-föderalen "Standortpolitik", mit der sich die Landesmedienanstalten als Kombattanten der jeweiligen Staatskanzleien in Agenturen der Medienwirtschaftsförderung verwandelten, was ihre Aufsichts- und Subventionsfunktionen häufig miteinander kollidieren ließ. Zusätzlich wurden Teile der für die Arbeit der Landesmedienanstalten vorgesehenen Rundfunkgebühren in die regionalen Filmförderungen transferiert. Das System der Landesmedienanstalten mit zahlreichen Neben- und Unterkommissionen entwickelte sich durchaus zur Zufriedenheit der Landesregierungen, so dass in Deutschland bislang keine übergreifende Regulierungsbehörde für Medien und Telekommunikation etabliert wurde, anders als zum Beispiel in Großbritannien mit dem Ofcom (Office of Communications). Erst unter Bundeskanzler Gerhard Schröder zeigten sich Konturen eines stärkeren Bundesengagements in der Medienpolitik: mit der Benennung eines "Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien" (BKM) im Rang eines Staatsministers und der Konstituierung eines entsprechenden Bundestagsausschusses, wenngleich der Fokus des BKM bislang auf der Filmförderung und diversen Projekten zur Förderung von "Medienkompetenz" liegt.

Zur Person
Kai Burkhardt
Dr. phil., geb. 1971; Mitarbeiter am IfM, Fasanenstraße 73, 10719 Berlin.
E-Mail: kai.burkhardt@medienpolitik.eu

Freunde der bisherigen, nebenamtlich durch die "Rundfunkkommission der Länder" in der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei koordinierten Medienpolitik verweisen gern auf den "bewährten" Kultur- und Bildungsföderalismus der Bundesrepublik. Wir bezweifeln nicht, dass die Konkurrenz mehrerer deutscher "Medienstandorte" prinzipiell sinnvoll ist und die Existenz starker Landesrundfunkanstalten zur regionalen Identitätsbildung beiträgt. Wir stimmen nur dem Frankfurter Medienrechtler Thomas Vesting zu, dass "die Ausrichtung des Medienrechts am Modell der Rundfunkregulierung (...) langfristig gesehen ein Auslaufmodell" sein dürfte.[1] Vesting geht davon aus, dass Computertechnologie und Internet ältere, auf die Einzelmedien bezogene Ordnungsvorstellungen "kassieren". Da das Internet komplexere Produktions- und Verweisstrukturen über "Audiovision" und "Text" hinaus ermöglicht, wird "Rundfunk" (Hörfunk und Fernsehen) zum Unterfall des Internets, oder, um es mit der Medientheorie Marshall McLuhans zu sagen, das ältere Broadcast-Environment wird zu einem Inhalt des neuen Netz-Environments.[2] Dagegen definiert die föderalistische Medienpolitik, vor allem aus Gründen der Selbsterhaltung, das Internet lediglich als Distributionsweg, den Rundfunk dagegen als "linearen Informations- und Kommunikationsdienst". Angebote, "die jedenfalls weniger als 500 potenziellen Nutzern zum zeitgleichen Empfang angeboten werden", sind hingegen kein Rundfunk - so heißt es im "12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag" (RÄStV).

Zur Person
Claudia K. Huber
Geb. 1980; Mitarbeiterin am IfM, Fasanenstraße 73, 10719 Berlin.
E-Mail: claudia.huber@medienpolitik.eu

"Rundfunkpolitik" beginnt damit ab dem 500. Nutzer. Die Presseverleger haben mit ihrer Formel von den "presseähnlichen Produkten" (die ARD und ZDF im Internet verwehrt bleiben sollen) zu weiterer terminologischer Verwirrung beigetragen. Paradoxerweise ist auch im neuen RÄStV das Internet ein "Telemedium", das Fernsehen dagegen "Rundfunk".[3] Ältere und neue digitale Angebote der Öffentlich-Rechtlichen sollen künftig einem "Public Value Test" unterzogen werden, wobei sich die Gremien der Sendeanstalten ihre Gutachter selbst aussuchen dürfen. Ergebnis: Das erste Testverfahren, das dem ARD/ZDF-Onlineangebot kikaninchen.de gilt, wird Presseberichten zufolge von einer auf "Brüssel" spezialisierten Consultingfirma für ein Honorar von 220.000 Euro erledigt; jährliche Kosten von Kikaninchen: 320.000 Euro. Das erinnert an Tom Wolfes Satire über den Kunstbetrieb, wo schließlich die geschriebenen Kunstkritiken in Ausstellungen größer präsentiert werden als die eigentlichen Kunstwerke selbst.[4] In der deutschen Medienpolitik herrscht ein deutliches Missverhältnis zwischen Selbst- und Fremdreferenz; ihr ist schlicht das Verständnis für die kommunikationstechnologische Dynamik und die Realien der Online-Kommunikation verloren gegangen. Sie ist, wenn überhaupt, nur noch historisch legitimiert.
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09. Februar 2012
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