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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 28-29/2005)
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Der Aufstieg des Lokalen |

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Trutz von Trotha
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Unter "Parasouveränität" ist eine Herrschaftsform zu verstehen, in der sich ökonomische, soziale und politische Machtzentren oder organisierte Akteursnetze lokaler oder internationaler Provenienz als politische Machtzentren innerhalb einer formell als Staat anerkannten territorialen Einheit bilden. Kennzeichnend für diese Zentren ist, dass sie einen wichtigen Teil der Souveränitätsrechte der Zentralgewalt und der anerkannten, d.h. formell und deshalb zumeist rechtlich festgelegten, Aufgaben im Kernbereich der staatlichen Verwaltung an sich ziehen. Als Enteignungsvorgang staatlicher Souveränität und Verwaltung ist der Weg zu Parasouveränität ein konfliktreicher Vorgang der "Autonomisierung" lokaler Machtzentren und international verankerter Agenturen. Die Autonomisierung kann so weit gehen, dass das Grundmerkmal von Staatlichkeit, das staatliche Gewaltmonopol, nicht nur herausgefordert wird, sondern zerbricht: Das lokale Machtzentrum bewaffnet sich und übernimmt selbst die Aufgabe, Schutz vor Gewalt zu bieten.
Anders als der Begriff "Parasouveränität" nahe zu legen scheint, handelt es sich bei Parasouveränität nicht um stabile Strukturen, sondern um Prozesse, um Vorgänge der "Paraverstaatlichung". Damit tritt an die Stelle der hierarchischen Ordnung des Staates der Prozess der Bildung von Herrschaftszentren, die innerhalb eines horizontalen Gefüges, in dem die staatliche Zentralgewalt die Rolle des Primus inter Pares hat, um Rechte, Aufgaben und vor allem Ressourcen konkurrieren, die ihnen ein Maximum an Autonomie versprechen. Parasouveränität ist nicht von sich aus sezessionistisch, obwohl sie unter Umständen ein Weg zur Abspaltung sein kann. In der Parastaatlichkeit bleibt das Lokale an das nationale Zentrum gebunden und bestärkt dessen Funktion der "Schirmherrschaft". Besonders groß ist die Bedeutung des nationalen Herrschaftszentrums in den Außenbeziehungen der national-parasouveränen Einheit. Vorrangig hier bestätigt es seine Rolle als Akteur und als Primus inter Actores.
Neben der nationalen Regierung, den Parlamenten, Parteien und Politikern gehören zum Kreis der dominanten Akteure der Parasouveränität einerseits Entwicklungshilfeorganisationen, darunter insbesondere die Organisationen der großen Geberländer und der Nichtregierungsorganisationen (NRO), andererseits die Machtgruppen der kolonialen und nachkolonialen Intermediarität, allen voran die Trägergruppen des kolonialen und postkolonialen Häuptlingtums. Im Blick auf den Aufstieg des Lokalen sind Letztere Schlüsselfiguren. In ihnen treffen sich der Aufstieg des Lokalen und der Parasouveränität. Ein Beispiel aus dem Norden Malis, das Häuptlingtum der Ifoghas im malischen Adagh, ist hier lehrreich.
Viele Häuptlingtümer und vielleicht sogar die meisten Häuptlinge der Gegenwart sind Schöpfungen und Erben der Kolonialverwaltung. Das gilt auch für das Häuptlingtum der Ifoghas. Seine Entstehung verdankt es der französischen Kolonialherrschaft, mit deren Hilfe es zur Führung der gesamten Konföderation der Ifoghas aufstieg. Heute ist es das politisch mächtigste und einflussreichste nomadische Häuptlingtum in Mali und im Tuareggebiet. Nachdem es in der Kolonialzeit dank seiner Möglichkeiten als Intermediär zwischen Kolonialverwaltung und Bevölkerung einen wachsenden Einfluss hatte geltend machen können, setzt es diesen Machtzuwachs in der Gegenwart zunehmend in einem Umbau des einstmals administrativen zu einem parasouveränen Häuptlingtum fort. Abgesehen von den wichtigen Erfahrungen mit der Kolonialherrschaft kommen ihm dabei zwei Gegebenheiten entgegen: die Zweite Tuaregrebellion in der ersten Hälfte der neunziger Jahre, d.h. die gewalttätige Auseinandersetzung mit der malischen Zentralregierung, und die Demokratisierung und Dezentralisierungsbewegung im Gefolge der neuen weltpolitischen Machtverhältnisse nach dem Ende des Kalten Krieges.
Die Tuaregrebellion erlaubte es dem Häuptlingtum in Kidal, der malischen Zentralregierung den Kern von Staatlichkeit, das Gewaltmonopol, auf regionaler Ebene erfolgreich streitig zu machen. Auf diese Weise war es ihm möglich, sich einerseits als regionale Schutzmacht gegenüber dem gewalttätigen Zentralstaat und in den gewalttätigen internen Machtkämpfen der Region zu etablieren. Andererseits stieg das Häuptlingtum für die Menschen der Region zum Verteilungszentrum der Friedensdividenden in Form von Wiederaufbau- und Entwicklungsprogrammen der malischen Zentralregierung, vor allem aber der internationalen Geberorganisationen auf. Angesichts dieser Ausgangsbedingungen nahmen die Programme der Demokratisierung und Dezentralisierung, denen auch Mali seit den neunziger Jahren - ziemlich erfolgreich - unterworfen wird, in der Region Kidal einen etwas anderen, nämlich parasouveränen Weg. An zwei folgenreichen Strukturveränderungen wird dieser Weg besonders deutlich: am Recht der Ämterbesetzung und an der Territorialisierung des Häuptlingtums.
Der koloniale Staat hatte wieder das Recht der Ämterbesetzung für die wichtigsten Positionen der Region, einschließlich der des Häuptlings, stets für sich in Anspruch genommen. Im Prozess der Demokratisierung und Dezentralisierung wird dieses Recht erheblich eingeschränkt. Wahlen auf unterschiedlichen Ebenen treten jetzt an die Stelle des zentralistischen Rechts der Ämterbesetzung. Vor allem büßt die Zentralregierung das Recht ein, die Position des Häuptlings und die in seinem Umkreis liegenden Ämter "von oben" zu besetzen. Wahlen beinhalten zwar, dass das Recht der Ämterbesetzung nicht einfach auf das parastaatliche Häuptlingtum übergeht. Aber dieses nutzt alle die Möglichkeiten, die wir aus parlamentarischen Systemen kennen, um Ämter mit jenen Personen zu besetzen, die versprechen, loyal zu sein und die eigene Macht zu stärken. Wahlen im Herrschaftsbereich eines Häuptlingtums bedeuten daher nicht nur politische Mitbestimmung, sondern Stärkung des Häuptlingtums und seine Festigung im Koordinatensystem der postkolonialen Machtzentren.
Wenig beachtet, jedoch außerordentlich folgenreich für den Vorgang der Paraverstaatlichung ist die Territorialisierung des Häuptlingtums. Das vorkoloniale Häuptlingtum in Afrika hatte mit dem Territorialgrundsatz des Staates nichts im Sinn. Sein Prinzip war nicht die Herrschaft über Territorien, sondern über Menschen. Erst der Kolonialstaat brachte den Territorialgrundsatz. Der nachkoloniale Staat bemühte sich, ihn aufrechtzuerhalten. Mit Demokratisierung und Dezentralisierung ändert sich die Sachlage grundlegend: Jetzt ist es das regionale Machtzentrum, sprich: das Häuptlingtum selbst, das ein unmittelbares Interesse an der Territorialisierung seiner Herrschaft hat. Der Zugriff auf Menschen, Ämter und vor allem auf die neuen Steuern sind an die territorialen Grenzen von Wahlkreisen, Gemeinden und Regionen gebunden. Gebietsherrschaft ist für das parastaatliche Häuptlingtum nicht mehr abstrakte Herrschaft. Stattdessen bedeutet sie Wählerstimmen, Rats- und Parlamentssitze, Steueranteile, Steuerzahler. Das Territorium wird zu einer Schlüsselressource regionaler Herrschaft, und entsprechend unternehmen die Trägergruppen des Häuptlingtums große Anstrengungen, um aus dem früheren Herrschaftsraum das Territorium des parasouveränen Häuptlingtums zu machen. |
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10. Februar 2012
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Aus Politik und Zeitgeschichte |
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Nation und Nationalismus
Der Nationalismus bleibt ein geschichtsmächtiger Faktor. Die Idee der Nation wurde zum Motor der Neugestaltung Osteuropas. Bringt der Nationalstaat im Globalisierungszeitalter ausreichend Integrationskraft auf, um die Stabilität von Gesellschaften zu gewährleisten? |
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