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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 18-19/2009)

Die Deutschen und ihre Verfassung


Hans Vorländer
Inhalt

Einleitung

Übergangsverfassung

Gegenverfassung

Konfliktverfassung

Integrative Verfassung

Gesamtdeutsche Verfassung

Die Deutschen und ihre Verfassung im Jahr 2009

Einleitung
Was in der Retrospektive wie eine Erfolgsgeschichte aussieht, war 1949 keineswegs absehbar. Das Grundgesetz hatte die Bundesrepublik Deutschland aus der Taufe gehoben, mit seiner Verkündung vor 60 Jahren, am 23. Mai 1949, war die westdeutsche Republik gegründet. Aber das Grundgesetz war nur die Verfassung eines Teilstaates, weshalb es auch nicht Verfassung, sondern, als Ausdruck seines transitorischen Charakters, "Grundgesetz" genannt wurde. Mit der Wiederherstellung der deutschen Einheit sollte seine Existenz beendet sein und durch eine Verfassung, die das gesamte deutsche Volk in Freiheit beschließen sollte, ersetzt werden.

Zur Person
Hans Vorländer
Dr. phil., geb. 1954; Professor für Politikwissenschaft und Direktor des Zentrums für Verfassungs- und Demokratieforschung an der Technischen Universität Dresden, 01062 Dresden.
E-Mail: hans.vorlaender@tu-dresden.de

Hinzu kam, dass das Grundgesetz fernab einer teilnehmenden Öffentlichkeit entstanden war. Nur einige wenige überregionale Tageszeitungen berichteten regelmäßig über den Gang der Beratungen, zuerst denen des Herrenchiemseer Konventes, dann des auf Veranlassung der Westalliierten einberufenen Parlamentarischen Rates in Bonn. Die Grundgesetzdiskussionen standen im Schatten dessen, was der Wirtschaftsrat in Frankfurt am Main an grundlegender wirtschaftlicher Neuordnung bereits mit der Währungsreform von 1948 eingeleitet hatte. Dieser hatte sich wesentlich größerer öffentlicher Aufmerksamkeit erfreut, weil er mit seinen wirtschaftlichen Maßnahmen, die den Abbau der Zwangswirtschaft und die ökonomische Regeneration verfolgten, die Alltagssorgen und -probleme der Bevölkerung sehr viel stärker berührte. Der Prozess der Bestellung der Mitglieder des Parlamentarischen Rates wie der Zustimmung zum Bonner Grundgesetz hatte sich zudem über die einzelnen Länder und ihre Parlamente vollzogen. Allein die sich in der ersten Bundestagswahl im August 1949 dokumentierende hohe Zustimmung zu den politischen Kräften, die den Verfassunggebungsprozess getragen hatten, konnte als populare Ratifizierung post festum gedeutet werden.
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09. Februar 2012
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