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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 50/2000)
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Die politische Rolle des Protestantismus in der Nachkriegszeit |

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Gerhard Besier
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IV. Wahrnehmung des Öffentlichkeitsauftrages: Der deutsche Protestantismus und die Gründung der Bundesrepublik Deutschland |
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Die Konflikte der Kirchen mit den Besatzungsmächten förderten ihr Ansehen in der Bevölkerung. Als die Amerikaner, die seit 1935 im eigenen Land Meinungsumfragen zur Ermittlung von Stimmungen und politischen Trends einsetzten, im Frühsommer 1946 mit demoskopischen Erhebungen auch in Deutschland begannen, gelangten sie zu dem Ergebnis, dass wichtige Gruppen der Bevölkerung den Religionsgemeinschaften beim Wiederaufbau Deutschlands eine bedeutende Rolle beimaßen
. Mit freudiger Zuversicht beobachteten Theologen und Kirchenmänner beider Konfessionen in Deutschland eine "religiöse Rückkehrbewegung", die sie trotz der Befürchtung, es handele sich nur um eine momentane Erscheinung, in ihrer eigenen Einschätzung bestärkte, die Kirchen besäßen großen Einfluss auf die Gestaltung der Nachkriegsgesellschaft
. Überfüllte Kirchen, Evangelische Akademien und seit 1949 die Kirchentage gaben diesem Optimismus weitere empirische Nahrung und gewissermaßen das plebiszitäre Mandat zur Übernahme von Verantwortung beim Aufbau der neuen Gesellschaft. Allerdings erreichte die Kircheneintrittsbewegung bei den evangelischen Landeskirchen schon 1946 ihren Gipfel; im Jahr 1949 standen bereits 43 000 Eintritten 86 000 Austritte gegenüber
.
Von einer "Rechristianisierung" der Gesellschaft konnte also kaum die Rede sein; vielmehr schritt nach einer kurzen Unterbrechung die innere Erosion kirchlicher Bindungen weiter voran. Allerdings äußerte sich diese Entwicklung bis etwa 1967/68 nicht in alarmierenden Kirchenaustrittsraten oder auch nur einem signifikanten Rückgang des kirchlichen Lebens
. Darum wundert es nicht, dass die Kirchen in quantitativer wie qualitativer Fehleinschätzung ihrer eigenen Möglichkeiten politisch-gesellschaftliche Aufgaben übernahmen und Antworten auf Probleme zu geben suchten, ohne dafür die entsprechenden sozial- und staatsethischen Konzepte zu besitzen. Damit übernahmen sie sich zumindest geistlich und vergrößerten durch den so eintretenden Realitätsverlust noch die innere Distanz zum Kirchenvolk. Unabhängig von den evangelischen Kirchenleitungen und von diesen kaum beachtet, spielten Protestanten aus dem "Freiburger Kreis"
freilich eine wichtige Rolle bei der Ausarbeitung des Integrations- und Kompromissmodells wirtschaftlichen Handelns und seiner Etablierung - dem Erfolgsmodell der Sozialen Marktwirtschaft
. Seine stabilisierende Funktion im Prozess der demokratischen Entwicklung der Bundesrepublik kann kaum überschätzt werden.
In ihrer Selbsttäuschung hinsichtlich der religiösen Bindungen der Bevölkerung wurden die Kirchen von den westlichen Besatzungsmächten wie von konservativen politischen Kräften bestärkt. Als am 1. September 1948 der von den Besatzungsmächten beaufsichtigte Parlamentarische Rat zusammentrat
, um auf der Grundlage des Sachverständigenausschusses von Herrenchiemsee die Verfassung auszuarbeiten, lag dem Gremium ein Hirtenbrief vor, in dem die katholische Kirche ihre Erwartungen an die verfassunggebende Versammlung formuliert hatte. Danach sollte der neue Staat nach den "Bauplänen Gottes geformt und gesetzt" sein. Dies beinhaltete nach dem Verständnis der Bischöfe die Aufnahme der unverletzlichen Personenrechte, den Schutz der Familie und die "Heiligkeit der Ehe", das "Lebensrecht des Kindes und das naturgegebene Erziehungsrecht der Eltern"
.
Angesichts der unsicheren Mehrheitsverhältnisse in dem parteipolitisch gemischten Gremium
wollte man auf jeden Fall persönlichen Einfluss nehmen. Als offiziellen Verbindungsmann entsandte die katholische Kirche den politischen Berater von Kardinal Frings und der Fuldaer Bischofskonferenz, den Kölner Domkapitular Prälat Wilhelm Böhler. Er spielte eine einzigartige Rolle und verkörperte wie kein anderer die politische Wirksamkeit des deutschen Katholizismus in der Aufbauphase der Bundesrepublik. Obwohl es Böhler gelang, die Mehrheit der CDU-Fraktion für die Anliegen der Kirchen zu engagieren, zeigte der Parlamentarische Rat insgesamt die deutliche Neigung, eine Regelung des Verhältnisses von Staat und Kirche auszuklammern, um eine Politisierung und Konfessionalisierung rechtlicher Fragen zu vermeiden
. Daraufhin sorgte die katholische Kirche für eine koordinierte Eingabenaktion beider großer Kirchen
. "Im Einvernehmen mit dem Erzbischöflichen Generalvikariat in Köln"
forderten die evangelischen Kirchen der Rheinprovinz und Westfalens das "Recht der Eltern, über die Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen"
.
Am 9. November 1948 warnte der EKD-Ratsvorsitzende Wurms den Parlamentarischen Rat davor, "ohne vorherige Fühlungnahme mit der Kirche grundlegende Bestimmungen über das Verhältnis von Staat und Kirche zu formulieren", wenn er "Schwierigkeiten und Enttäuschungen" vermeiden wolle
. Unter ausdrücklicher Erwähnung, dass man auf den gesamten Komplex noch einmal zurückkommen werde, machte Wurm geltend, dass der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach in allen Schulen eingeführt werden solle und das Elternrecht verfassungsmäßig gesichert sein müsse. Außerdem forderte er den Schutz ungeborenen Lebens und ein Verbot von wissenschaftlichen Experimenten an lebenden Menschen, in Sonderheit der Sterilisation. Mit diesen Vorstellungen beanspruchte Wurm für seine Kirche, wie er selbst ausdrücklich hervorhob, nicht nur deren Mitspracherecht in staatskirchenrechtlichen Angelegenheiten, sondern in Fragen der öffentlichen Sittlichkeit und Moral überhaupt.
Die als bloße Beispiele zu verstehenden Sachkomplexe waren so gewählt, dass sie an die Menschenrechtsverletzungen im "Dritten Reich" und die Proteste der Kirchen in jener Zeit erinnerten. Mit einem gewissen Recht hat man gegen diese Art des Einspruchs geltend gemacht, sie berücksichtige allein die gesellschaftspolitische Position der Kirchen und ihre ethischen Interessen, während die Staatsform selber als nachrangig in den Hintergrund getreten sei
. Auf der letzten Sitzung des ersten Nachkriegs-Rates der EKD am 2. und 3. Dezember 1948 in Frankfurt/M. wurde über "Anliegen der Kirche bezüglich der Staatsverfassung" gesprochen
. Der Rat beauftragte Martin Niemöller und den rheinischen Präses Heinrich Held, "mit Unterstützung der Kirchenkanzlei" für die EKD eine Eingabe an den Parlamentarischen Rat zu formulieren. "Hierbei soll nachdrücklich betont werden", heißt es im Rats-Protokoll, "dass die Evangelische Kirche in Deutschland über die in dieser Eingabe geltend zu machenden Forderungen grundsätzlich nicht verhandeln kann, sondern unter allen Umständen auf einer Erfüllung dieser Forderungen bestehen muss, ohne Rücksicht darauf, ob sich daraus parlamentarische Schwierigkeiten ergeben."
Doch Niemöller und Held kamen dem Auftrag mit der Begründung nicht nach, dass ersterer schon am 8. Dezember 1948 in seiner Funktion als Vorsitzender der ACK eine Eingabe an den Parlamentarischen Rat gerichtet habe. In dieser Eingabe machte die evangelische Großkirche gemeinsam mit einigen Freikirchen ihr "Interesse nicht nur für die unmittelbar die Kirchen betreffenden Regelungen" deutlich; sie interessierten sich auch für "die allgemeinen Sicherungen der menschlichen Grundrechte". Außerdem forderten sie einen besonderen Artikel im Grundgesetz, "der den christlichen Kirchen das Recht sichert, ihre Botschaft inmitten unseres Volkes - auch außerhalb gottesdienstlicher Veranstaltungen - auszubreiten und dafür zu werben". Schließlich machten sie geltend, dass den Kirchen "das Recht der freien Stellungnahme zu den Vorgängen im öffentlichen Leben des Volkes und der Völker in keiner Weise durch gesetzliche Bestimmungen verkürzt" werden dürfe. Während der Repräsentant der evangelischen Kirche in Bonn, Heinrich Held, im Verlauf der Auseinandersetzungen im Wesentlichen untätig blieb, "fast konturlos"
erschien und daher seitens des Parlamentarischen Rates keine Beachtung fand
, trat der Kölner Prälat Böhler, von den Protestanten dazu aufgefordert, gelegentlich sogar "als Sprecher beider Kirchen" auf
, organisierte Pressekampagnen und mobilisierte die katholische Bevölkerung für die Interessen der Kirchen
.
Um der komplexen Problematik einer Neuordnung der Staat-Kirche-Beziehungen in der Bundesrepublik auszuweichen, kam schon früh die Überlegung auf, sinngemäß die Regelungen der Weimarer Reichsverfassung zu übernehmen
. Da Theodor Heuss (FDP) vor allem Bedenken gegen die Fortgeltung des Reichskonkordats von 1933 hatte
, gegen das auch Georg August Zinn (SPD) polemisierte
, stimmte er zwar dem Antrag Adolf Süsterhenns (CDU) zu, wonach die Weimarer kirchenpolitischen Artikel in das Grundgesetz inkorporiert werden sollten, beantragte aber mit Blick auf die Fortgeltung der am 8. Mai 1945 bestehenden Verträge eine Formulierung, die eine ausdrückliche Beschränkung auf die Länderverträge vorsah
. Im weiteren Verlauf der Verfassungsberatungen gelang es den Konservativen nicht, den Satz aus der Weimarer Reichsverfassung (WRV) - "Es besteht keine Staatskirche" - zu relativieren und zwischen "Kirchen" und "Religionsgemeinschaften" zu differenzieren. Vielmehr gebraucht Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 136 ff. WRV nur den Begriff "Religionsgesellschaften" und enthält "darüber hinaus eine besondere Gleichstellungsklausel von Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften"
.
Vor allem wegen der Nichtaufnahme des Elternrechts auf Konfessionsschulen - verschiedenen Umfragen zufolge schienen weite Teile der Bevölkerung in dieser Angelegenheit auf Seiten der Kirchen zu stehen - äußerte sich der deutsche Episkopat in seiner offiziellen Erklärung zum Grundgesetz vom 23. Mai 1949 außerordentlich kritisch. Er betonte, dass das Grundgesetz nur vorläufigen Charakter tragen könne, da wesentliche Grundrechte wie das Elternrecht keine Berücksichtigung gefunden hätten. Auch Teile des Protestantismus sahen in dem "West-Staat" und seinem Grundgesetz nur eine provisorische Lösung, die in ihren Augen "eine Zerreißung Deutschlands"
darstellte und die Konfessionsverhältnisse zu Ungunsten des Protestantismus verschob
. Der Kirchenkampf hatte die konfessionelle Rivalität vielleicht abgemildert, sie aber kaum beseitigen können, wie die fünfziger Jahre zeigen sollten. Dennoch trifft der berühmte Ausspruch Martin Niemöllers vom 14. Dezember 1949, die westdeutsche Regierung sei "vom Vatikan gezeugt und in Washington geboren"
worden, nicht den Geist ökumenischer Eintracht in Bezug auf die Verfassungsdiskussion 1948/49, sondern gibt den "ungerechtfertigten Eindruck"
einiger sozialdemokratischer Abgeordneter wieder
.
Bestärkt durch den Zuspruch aus der Bevölkerung und ermutigt von den Besatzungsmächten, erhoben vielmehr beide Kirchen in seltener Einhelligkeit einen Öffentlichkeitsanspruch, dessen breite Akzeptanz in ihrem Verständnis erst die sittlichen Grundlagen des demokratischen Neuaufbaus garantierte. Noch besaßen die ersten demokratischen Einrichtungen in Deutschland und ihre Träger kaum Reputation, wie die zum Teil rüde Behandlung des Parlamentarischen Rates durch die Alliierten illustriert
. Den Kirchen dagegen brachten die Westalliierten größeres Vertrauen entgegen. In diesem Sinne unterschiedlicher institutioneller Gewichtung argumentierte auch der hannoversche Landesbischof und stellvertretende EKD-Ratsvorsitzende Hanns Lilje in einem Brief an den Parlamentarischen Rat vom 3. März 1949. Vor dem Hintergrund der deutschen Vergangenheit schien ihm eine "Staatserneuerung aus echter Freiheit" nur auf der Basis christlicher Erziehung möglich. Darum sollten das Elternrecht und der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach verfassungsrechtlich garantiert sein. Es handelte sich nach seinem Verständnis hierbei um überstaatliche Sicherungseinrichtungen zur Verhinderung jedweder "totalitären" Regierungsform. Mit ähnlicher Zielsetzung formulierte Held am 26. April 1949 auf einer Sitzung des Führungsgremiums der CDU/CSU in Königswinter die kirchliche Kardinalfrage: "Was hilft es denn, wenn man eine Verfassung der deutschen Bundesrepublik erhält, die politisch anerkannt wird, deren kulturelles und religiös-christliches Fundament aber derart brüchig ist, daß das totalitäre politische Wirken freien Spielraum hat innerhalb der wichtigsten Bestimmungen, die gelten."
Auch im Wort des Rates der EKD zu den ersten Bundestagswahlen kommt das Selbstverständnis der Kirche als eines partizipativen Supervisors, der die politisch-ethischen Rahmenbedingungen vorgibt, deutlich zum Ausdruck: "Die christliche Kirche hat . . . den Auftrag, das Werk der weltlichen Obrigkeit vom Worte Gottes wegweisend zu begleiten und zu fördern."
Im ersten Vertragsabschluss zwischen Staat und Kirche nach dem Krieg, dem Loccumer Vertrag vom 19. März 1955, anerkannte das Land Niedersachsen in der Präambel ausdrücklich den legitimen "Öffentlichkeitsauftrag" und die Eigenständigkeit der auf seinem Territorium gelegenen Kirchen
. Mit der Begründung Evangelischer Akademien
, der Deutschen Evangelischen Kirchentage
, verschiedener öffentlicher Worte und Kundgebungen
, der evangelischen Publizistik sowie schließlich der Denkschriften
Anfang der sechziger Jahre nahm der Protestantismus in äußerst wirkungsvoller Weise den beanspruchten gesellschaftlichen Auftrag wahr. |
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10. Februar 2012
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