Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Organisierte Antisemiten | Antisemitismus | bpb.de

Antisemitismus Editorial "Das wird man ja wohl noch sagen dürfen ..." - Essay Ideologische Erscheinungsformen des Antisemitismus Antisemitismus in Deutschland und Europa Organisierte Antisemiten Fremdenfeindliche Täter Eine Pädagogik gegen Antisemitismus

Organisierte Antisemiten

Rainer Erb

/ 18 Minuten zu lesen

Geschichtsrevisionismus gehört zur Grundhaltung der deutschen Rechtsextremisten. Im Wettbewerb um Wählerstimmen wird dieses Thema an Unterorganisationen ausgelagert. Offener Antisemitismus verspricht in der kritisch aufmerksamen Öffentlichkeit keinen Erfolg, daher werden Umwegstrategien eingeschlagen.

Einleitung

Angesichts von weit verbreiteten Vorurteilen gegen Juden und den Staat Israel, von Friedhofsschändungen und anderen antisemitisch motivierten Gewalttaten, von aggressiven Pamphleten zur Leugnung des Holocausts, soll dieser Beitrag die Aufmerksamkeit auf Formen des politisch organisierten Antisemitismus richten. Ausgangspunkt dieser Überlegungen ist die Unterscheidung von antijüdischer Hetze und Diskriminierung nach dem Grad ihrer Einbettung in Organisationen und nach dem Grad ihrer ideologischen Geschlossenheit.



Organisierter Antisemitismus unterscheidet sich von privaten antijüdischen Einstellungen in mehrfacher Hinsicht. Als antisemitische Akteure rücken nicht mehr Individuen oder kleine Gruppen von Personen in den Blick, die sich gelegentlich, spontan oder situationsbedingt in dieser Richtung äußern. Vielmehr liegt der Fokus auf fester gefügten Personenzusammenschlüssen, die kontinuierlich, zielgerichtet und unverschlüsselt mittels einer strategisch platzierten Propaganda eine Politik gegen Juden, ihre Anwesenheit in Deutschland, ihr Eigentum und ihre körperliche Unversehrtheit in Wort, Schrift und Beispiel verfolgen. Organisationen, die ihre Praktiken in der Regel über bürokratische Verfahren vermitteln, üben Hetze und Diskriminierung direkt und intentional aus. Sie können diese aufgrund ihrer Routine sogar ohne erkennbare Intention des einzelnen Mitglieds verbreiten. Bei der Mitgliedschaft in einer antisemitisch ausgerichteten Organisation kommt es dann nicht mehr auf die individuelle Absicht des Einzelnen an - die Mitgliedschaft bzw. die Teilnahme genügt, um den Organisationszweck zu verbreiten.

Antisemitische Organisationen verpflichten alle Mitglieder auf dieselben Regeln. Die Identifikation mit einem Kollektiv, die Stimulation zum "Abwehr"-Kampf und Gewaltphantasien sind in die moralischen Werte und Normen der Gruppe eingefügt. In derartigen Zusammenschlüssen bildet Antisemitismus eine kohärente Ideologie, die mit einer Ursachendeutung und mit einer Lösungsperspektive ausgestattet ist. Das unterscheidet organisierten Antisemitismus von antijüdischen Vorurteilen und Klischees, die fragmentiert weiterhin in der Bevölkerung verbreitet sind, sich dort aber nicht zu einer Ideologie oder Weltanschauung verdichten.

Wegen ihrer kriminellen Gefahr wird sich dieser Beitrag auf rechtsextreme Organisationen konzentrieren. Zwar gibt es in der extremen Linken ebenfalls Antisemitismus und Antizionismus, der Israel das Existenzrecht abspricht ("das künstliche Zionistengebilde") und die harte israelische Palästinenserpolitik mit dem Völkermord der Nationalsozialisten gleichsetzt. Doch die Leugnung der NS-Verbrechen, die den Rechtsextremismus wesentlich kennzeichnet, findet sich auf der Linken nicht. Linksradikale Imperialismuskritik ist außenpolitisch gegen die USA und den Staat Israel gerichtet, konstruiert aber keine wesenhafte Fremdheit der Juden, die in einem unauflösbaren Antagonismus zu holistischen Kollektiven wie Volk, Rasse oder Abendland steht. Außerdem findet bei Globalisierungsgegnern und in der Linken kontinuierlich eine teils heftig geführte Debatte darüber statt, wie Antisemitismus und Israelfeindschaft in der Gesellschaft und in den eigenen Reihen zu bekämpfen seien und welche strukturellen Ähnlichkeiten zwischen Antiamerikanismus und Antisemitismus bestehen. Dieser interne Streit fehlt bei den Rechten völlig. Rechtsextremistisch eingestellte Personen, die nicht antisemitisch sind, sind marginal, hingegen sind die Antisemiten unter den Linken eine Minderheit. Deshalb ist der organisierte Rechtsextremismus zugleich organisierter Antisemitismus. Damit wird die Aufmerksamkeit auf einen "Extrempunkt" im wörtlichen Sinne gelenkt, auf ein politisches Extrem, das besonders aggressiv, aber zugleich auch stark eingeengt und begrenzt ist.

Der analytische Zugang ist die organisationstheoretische Perspektive, denn wenn Organisationen Mitglieder aufnehmen, dann findet eine "strukturelle Assimilation" statt und keine individuelle. Diejenigen, die eine Mitgliedschaft beantragen bzw. die als Mitglied aufgenommen werden, definieren sich durch ihre prinzipielle Ähnlichkeit, d.h. sie betonen das Gemeinsame der Ideologie, nicht das Trennende (z.B. in tagespolitischen Fragen). Über die Mitgliedschaft wird die Motivlage der Mitglieder generalisiert, so dass sich die Organisation von den individuellen Motivlagen löst.

"Gib der Wahrheit deine Stimme!"

Dem Anführer einer solchen Gruppierung kommt eine besondere Rolle zu, weil er seinem Willen durch Übertragung auf andere Wirksamkeit verleihen muss. Diese Übertragung geschieht ausschließlich auf dem Wege der ideologischen Indoktrination, denn über andere Machtmittel - etwa Gratifikationen oder Sanktionsmittel - verfügt er nicht. Dazu muss der Demagoge ständig bekenntnishaft reden, Schriftsätze produzieren und diese publizieren. Er ist strukturell zur Mitteilung verpflichtet. Ein Individuum kann reden oder schweigen, hetzen oder - wenn es opportun erscheint - sein Wort unterdrücken. Demgegenüber ist eine Organisation zur Generalisierung ihrer Zwecke zur Kommunikation verpflichtet. Verpflichtung und Führungsanspruch werden z.B. mit einem Vers Ulrich von Huttens zum Ausdruck gebracht: "Eine gute Sache wird nicht gefördert durch stille Verehrer, sondern durch lautes Bekennen. Drum heraus, wer etwas zu bekennen hat! Die Gasse ist gemacht, aber die Masse muss folgen."

Kommunikation wiederum benötigt innerhalb von Organisationen gemeinsam akzeptierte Bedingungen des Handelns. Dementsprechend werden Personen in erster Linie danach beurteilt, wie sie in konkreten Situationen womöglich entscheiden werden. Für diese Beurteilung sind die Intensität und die Dauer der Mitgliedschaft entscheidend, d.h. der Grad der Übereinstimmung mit der Organisationsstruktur und den Organisationszielen. Ideologisch festgefügte Organisationen weisen bereits an der Peripherie die Vielfalt ab und lassen nur diejenigen Kandidaten passieren, die sich zur Assimilation eignen oder die hegemonialen Deutungen nicht infrage stellen. In diesen Organisationen verfestigen sich einseitige Welt- und Menschenbilder militant. Viele bleiben ausgeschlossen; das begrenzt das Mengenwachstum, fördert aber das Eigenbild von einer auserwählten und zur Führung berufenen Elite.

Im Gegensatz zu den Neonazis, die nach der Serie von Organisationsverboten der 1990er Jahre neue, informelle und strukturarme Formen des Zusammenschlusses entwickelt haben, blieben die "alten" Rechtsextremisten organisationsbesessen. Nur in Zusammenschlüssen sind die kollektiv geteilten irrationalen Überzeugungen dem Fluch der Isolierung entzogen - deshalb die Gruppenbildung, deshalb das stützende Dauergerede. Kaum war etwa der ehemalige NPD-Vorsitzende Günter Deckert von seiner Partei ausgeschlossen, übernahm er in Mannheim die Prozessberichterstattung zu den Verhandlungen der Auschwitzleugner Ernst Zündel und Germar Rudolf im Internet, versuchte eine neue Sammlungsbewegung (die "Deutsche Liste") zu vitalisieren, deren erster öffentlicher Auftritt im Februar 2007 eine Plakataktion zugunsten des Angeklagten Zündel in Mannheim war. Finanziell und personell unterstützt wurden sie dabei vom " Collegium Humanum" aus Vlotho und von der "Ernst-Zündel-Truppe" aus Berlin. Während das Collegium Mahler kritiklos unterstützt, seinen Thesen und seiner Strategie uneingeschränkt anhängt, handelt es sich bei der "Zündel-Truppe" um einen kleinen Kreis von Personen, der sich mittlerweile von Mahler und seinen Anhängern im wüsten Streit getrennt hat.

Wenn sich eine politische Partei einem veränderten gesellschaftlichen Umfeld sinnvoll anpassen will, dann tut sie dies am besten dadurch, dass sie die entsprechenden Veränderungen implementiert. Eine Grunderkenntnis der Organisationssoziologie lautet: Organisationen müssen auf eine Differenzierung in ihrer Umwelt mit interner Differenzierung antworten. Daher spricht einiges dafür, dass die Auslagerung bestimmter weltanschaulicher Themen und strafrechtlich relevanter Aktivitäten in spezialisierte Unterorganisationen die Akzeptanz rechtsextremer Parteien erhöhen und gleichzeitig die Identifikation der Wähler mit dem sozialpolitisch angereicherten Programmangebot steigern kann. Sinn dieser Mimikry ist es, sich selbst als Wahrer der Meinungsfreiheit darzustellen und den "BRD-Gesinnungsstaat wegen der Einschränkung der Meinungsfreiheit in geschichtspolitischen Fragen zu delegitimieren". Diese Umwegstrategie ist nicht glaubwürdig und leicht zu durchschauen, mobilisierte doch die NPD maßgeblich den Protest gegen den Bau von Synagogen in Dresden, Bochum oder München.

Um Schaden von der NPD abzuwenden, entlastete Horst Mahler die Partei vom offenen Revisionismus - der Leugnung des Holocaust - und gründete dazu seinen eigenen Verein. Nach dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren im März 2003 legte er seine Parteimitgliedschaft nieder und begann seinen "Feldzug gegen die Offenkundigkeit des Holocaust". In seinen "Kampf gegen das den Deutschen von den Siegermächten aufgezwungene Geschichtsbild und den damit verübten Seelenmord am deutschen Volk" wolle er die Partei nicht mit hineinziehen. Ziel des Feldzuges ist es, zahlreiche Mitstreiter zu gewinnen und durch die öffentliche und tausendfach wiederholte Leugnung des Holocaust deren straffreie Behauptung durchzusetzen. Zur Koordination, zur Herstellung von Öffentlichkeit und zur Finanzierung der Kampagne gründete er im November 2003 mit der Unterstützung bekannter Auschwitzleugner aus dem In- und Ausland einen "Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten" (VRBHV).

Antisemiten vor Gericht

Während die NPD offiziell erklärt, es müsse endlich Schluss sein mit "Schuldkult" und "mit der psychologischen Kriegsführung jüdischer Machtgruppen gegen unser Volk", ohne dazu eine ausführliche Begründung zu geben (in der Schreibweise "Holocau$t" wird in typographischer Kürze das revisionistische Programm zur Ansicht gebracht), greifen die "Reichsbürger" um Horst Mahler die Grundlagen dieses angeblichen Schuldkults frontal an, indem sie behaupten, es habe die Massenvernichtung nie gegeben.

Seitdem werden die Gerichte in Deutschland von einer besonderen Spezies von Straftätern in Atem gehalten. Die Prozesstaktik der Angeklagten in den Verfahren unterscheidet sich deutlich von den sonst in Strafverfahren üblichen Verhaltensweisen von Angeklagten und Verteidigern. Während im Normalfall der Angeklagte versucht, den eigentlichen Tatbestand in Abrede zu stellen, etwa durch Bestreiten oder durch Benennung von Entlastungszeugen, gehen die angeklagten "Revisionisten" auf derartige Aspekte nur am Rande ein. Die Urheberschaft an inkriminierten Schriften wird nahezu durchweg eingestanden. Den Angeklagten geht es um etwas anderes: In der Hauptverhandlung soll das offizielle Geschichtsbild gerichtsnotorisch widerlegt werden. Dazu nutzen sie das Forum der öffentlichen Hauptverhandlung, um ihre absurden Thesen vorzutragen und diese dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und ihrem - überwiegend aus Sympathisanten zusammengesetzten - Publikum zu präsentieren. Durch Einlassung zur Sache und über den Umweg von Beweisanträgen bringen sie ihre Ansicht vom Holocaust in das Verfahren ein. Die Anträge werden oft in stundenlangen Ausführungen begründet. Die zahlreichen Anträge zur Anhörung von Sachverständigen zu verschiedenen historischen, verfassungs- und staatsrechtlichen Aspekten oder zur Kenntnisnahme von revisionistischen Schriften dienen dazu, die Gerichte in eine Diskussion über die Tatsache und die Offenkundigkeit des Holocaust zu verwickeln. Schriftsätze und Beweisanträge, die häufig massiv strafrechtlich relevante Aussagen enthalten, wurden nahezu in wortgleicher Form in verschiedenen Parallelverfahren vorgebracht. Die Schriftsätze, revisionistische Bücher und CDs wurden den Gerichten übergeben, damit sich insbesondere die Vertreter der Staatsanwaltschaften nicht darauf berufen könnten, sie hätten nichts gewusst. Außerdem werden die Vertreter der Justiz mit der Drohung genötigt, nach einer neuerlichen Wende der Machtverhältnisse (genannt "Wende II": Die mächtige DDR sei nach dem Aufstand ihrer Bürger über Nacht zusammengebrochen und dies könne der morschen BRD schon morgen ebenfalls passieren) könnten sie wegen "Volksverhetzung zum Nachteil des deutschen Volkes" oder gar wegen "Feindbegünstigung" zur Rechenschaft gezogen werden. Die Beweise für die Rechtsbeugung durch die "BRD-Justiz" seien ab jetzt aktenkundig. In allen Fällen wurden die Angeklagten verurteilt. Das Scheitern im Kampf gegen die Offenkundigkeit verlangt nach Schuldigen. Die Revisionisten finden sie in Staatsanwälten und Richtern, in Journalisten und in Politikern, die offen gegen Hetze und Lüge einstehen. Sie gelten als Büttel des Systems, als Feinde des Volkes, denen in einem zu errichtenden neuen "Reich" kein Platz zukommen sollte, mit denen abzurechnen sei.

Hier wird das Verlangen nach einer starken Hand sichtbar, die wiederherstellen soll, was die "volksfremden" Parteien und die globale Zivilisation zerstört hätten: Die Ganzheit der deutschen Seele und die Einheit der Nation, allgemeines Wohl und persönliches Glück. Die Sehnsucht richtet sich nach dem "Reich", das kraft seiner Fähigkeiten willens und in der Lage ist, in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft eine Wendung zum Besseren herbeizuführen. "Reich" ist ein religiös imprägnierter Erwartungs- und Bewegungsbegriff, der dazu dient, zukunftsgerichteten Ideen und Erwartungen einen Namen zu geben. Aus den Visionen, wenn sie denn verwirklicht würden und in Erfüllung gingen, würde eine ideale, homogene gesellschaftliche und politische Ordnung ohne Juden und Ausländer hervorgehen. Die Sehnsucht richtet sich heute weniger auf einen Führer denn auf den Volksaufstand, der zur bewegenden Kraft politisch-sozialen Wandels stilisiert wird.

Von den Gerichten wurden bisher die Anträge ohne eingehende Begründung, insbesondere ohne Eingehen auf die Argumentation der Angeklagten und der Verteidigung, abgelehnt. Die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland steht außerhalb jeglicher Zweifel. Die Vereinbarkeit des § 130 StGB mit den Grundrechten ist gegeben. Die genannte Strafnorm "Volksverhetzung" ist mehrmals Gegenstand von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gewesen, von diesem angewendet und mithin als verfassungsgemäß anerkannt. Die Anträge, die Souveränität der Bundesrepublik in Zweifel zu ziehen, verfolgen das Ziel, die behauptete Unwirksamkeit des § 130 StGB zu begründen. Derartige Anträge wurden bislang regelmäßig mit der Begründung zurückgewiesen, dass sie für die Beweisfragen unerheblich seien. Kein Antrag hatte die geringste Erfolgsaussicht, da die dort vertretenen Ansichten im Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung und zu den Grundzügen der strafrechtlichen undstaatsrechtlichen Dogmatik stehen. Die Strategie von Mahler und seinen Anhängern zielte darauf, eine Vielzahl von einschlägigen Verfahren zu provozieren, in der Hoffnung, einmal an ein Gericht zu geraten, das sich durch die Argumentation verunsichern ließe und auf die Beweisanträge der Verteidigung einginge. Damit wollten sie einen Titel erringen, der es ihnen erlauben würde, die bisherige Rechtsprechung in diesen Anklagepunkten zu diskreditieren. Bisher ist dies nicht gelungen. Die Justiz zeigte sich dieser neuen Herausforderung gewachsen.

Einen Erfolg und Durchbruch versprachen sich die Revisionisten von den Verfahren gegen die notorischen Auschwitzleugner Ernst Zündel und Germar Rudolf, die beide im Jahr 2007 vom Landgericht in Mannheim abgeschlossen wurden. Was als spektakulärer Höhepunkt für die Sache der Auschwitzleugner geplant war, wurde zum Fiasko. Der 1939 in Calmbach geborene Ernst Zündel lebte von seiner Jugend bis zu seiner Auslieferung an Deutschland 2005 in Kanada und den USA und betrieb von dort aus einen regen Versandhandel mit revisionistischer Literatur, unterhielt eine Internetseite mit nazistischer und antisemitischer Propaganda und bettelte unentwegt um Spenden für seine Schriften zur Leugnung der Existenz von Gaskammern im Dritten Reich. Das Verfahren gegen Zündel wurde schließlich zügig zu Ende gebracht, er wurde im Februar 2007 zur Höchststrafe von fünf Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Der 67-jährige Zündel genoss die Sympathien seiner Anhänger im Gerichtssaal, akzeptierte die Unterstützung durch das dubiose Komitee "Freiheit für Ernst Zündel", hielt sich aber mit eigenen Einlassungen vor Gericht zurück. Erst in seinem Schlusswort präsentierte er sich verbohrt und forderte eine internationale Untersuchung der Vernichtungslager - ein Verlangen, das von der historischen Forschung längst beantwortet worden ist.

Anders der Angeklagte Germar Rudolf. Bereits 1995 wurde er wegen der Veröffentlichung des sogenannten "Rudolf-Gutachtens" ("Gutachten über die Bildung und Nachweisbarkeit von Zyanidverbindungen in den Gaskammern von Auschwitz"), in dem er behauptet, dass es keine Massentötung durch Zyklon B in Auschwitz gegeben habe, zu 14 Monaten Haft verurteilt. Dem Haftantritt entzog er sich durch die Flucht nach Großbritannien und in die USA, von wo er 2005 nach Deutschland abgeschoben wurde. Der 42-jährige Angeklagte lehnte die Konfliktverteidigung durch die Anwälte Stolz und Jürgen Rieger ab. Eingangs wiederholte der Chemiker seine Thesen, indem er den Holocaust als "gigantischen Betrug" darstellte; er präsentierte sich als Wissenschaftler, dem es darum gehe, die "Wahrheit herauszufinden". Im März 2007 wurde er wegen Volksverhetzung zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Urteilsbegründung bescheinigte ihm, dass er sich nie ernsthaft mit der Geschichte und der Forschung auseinandergesetzt habe.

Das im Vergleich zum Urteil gegen Zündel relativ geringe Strafmaß für Rudolf erregte in der Szene den Verdacht, er habe sich verkauft, auf weitere Beweisanträge verzichtet und seine politischen Verteidiger von ihrem Mandat entbunden mit der Aussicht auf eine Halbierung der Höchststrafe. Außerdem habe er dem Bundeskriminalamt die Liste seiner Kunden angeboten, wenn man ihn dafür im Gegenzug in die USA zurückreisen lasse. Die Szene ist über sein Verhalten tief zerstritten. Rudolf sei eingeknickt und habe seinen Ruf verspielt. Die breite Unterstützung für ihn bröckelt. Ein Teil seines Solidaritätskomitees hat sich im Streit aufgelöst, ein anderer Teil tritt weiterhin für den "Märtyrer der Gesinnungsjustiz" ein und plant Demonstrationen für seine Freilassung. Die Gerüchte um seinen Kuhhandel mit dem Gericht lassen sich von ihm trotz etlicher "Richtigstellungen" nicht mehr ausräumen. Er habe der "nationalen Bewegung" bleibenden Schaden zugefügt. Hingegen habe sich Zündel als prinzipientreu und standhaft erwiesen.

Im Februar 2006 war in Wien der britische Revisionist David Irving wegen des Leugnens von Naziverbrechen zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Zum Entsetzen seiner Leser zeigte er sich im Laufe des Prozesses opportunistisch und erklärte, er sei jetzt aufgrund neuer Dokumente von der Existenz von Gaskammern überzeugt. Nach dem Urteil korrigierte Irving dann seine "lahme Rolle" wieder. Bereits im Dezember 2006 setzte das Gericht die Strafe zur Bewährung aus und schob ihn nach England ab. Irving brüstet sich damit, dass er im Gefängnis die Ruhe genutzt habe, um ein Buch zu vollenden. Anfang des Jahres erschien der Band "Meine Gefängnisse - Erlebnisse und Gedanken in österreichischen Kerkern", an dessen Verkauf sowohl die NPD als auch die DVU verdienen wollen.

Aus den Strafprozessen, dem Strafmaß von etlichen Tagessätzen von 10 oder 20 Euro und den ständigen Spendenaufrufen wurde die geringe materielle Potenz der Unterstützer ersichtlich. Ihre maßlosen Ansprüche kontrastieren mit ihren mäßigen Mitteln. Der Szene fehlt es an finanziellen Ressourcen, sie kann sich einen aufwendigen Rechtsstreit und teure Anreisen nicht lange leisten.

Daher setzten die militanten Geschichtsrevisionisten große Hoffnungen auf die "Holocaust-Konferenz", die Irans Präsident Mahmud Ahmadineschad für Dezember 2006 nach Teheran einberufen hatte. Der Staatspräsident hatte wiederholt den Massenmord an den europäischen Juden als Erfindung bezeichnet. Dieinternationale Konferenz sollte den eingeladenen Revisionisten die Gelegenheitgeben, ihre Ergebnisse zu präsentieren. Aus Deutschland waren einige eher unbedeutende Personen auf eigene Kosten angereist. Mahler, dem die Ausreise verboten war, sandte von seinem Wohnsitz in Ebersberg eine Grußbotschaft und bezeichnete den Holocaust als "die größte Lüge der Weltgeschichte". "Epochale" Impulse gingen von der Konferenz nicht aus. Außerhalb rechtsextremer Kreise und ihrer Beobachtung durch Wissenschaft und Anti-Rechts-Initiativen fand die Konferenz keine Resonanz. Das öffentliche Desinteresse und die negative Kritik schwächten die Propagandawirkung ganz erheblich.

Auswirkungen der Strafverfolgung

Die Wirkung der strafrechtlichen Verfolgung der Auschwitzleugner muss als hoch eingeschätzt werden. Die Behauptungen der Revisionisten wurden aus der deutschen Öffentlichkeit in die Untergrundpublikationen einiger Fanatiker abgedrängt, sind aber weiterhin in den Tiefen des globalen Netzes vorhanden. Die Leugner sind in der Szene fest integriert, haben dort ihr Publikum, ihre Leser und Käufer, auf die sie nicht verzichten können. Ihre grundsätzliche Einstellung werden sie nicht revidieren, sonst verlieren sie ihr Publikum und ihre Einnahmen. Für die Angeklagten stellt sich ihre Kosten-Nutzen-Abwägung folgendermaßen dar: Distanzieren sie sich vor Gericht von ihren Äußerungen, so können sie auf ein milderes Urteil hoffen, gewinnen dadurch aber kaum neue Sympathien im Lager ihrer Gegner und verlieren mit Sicherheit die Unterstützung ihrer bisherigen Anhänger, Leser und Käufer. Zeigen sie sich hingegen unbelehrbar und ohne Reue, dann drohen ihnen höhere Strafen, aber ihre Reputation im rechten Lager steigt, weil sie sich im Ernstfall bewährt haben. Prozesstaktisch motiviert werden daher Lippenbekenntnisse abgegeben, und anschließend an das Urteil erfolgt der Widerruf vom Widerruf.

In mehrfacher Hinsicht bilden Ernst Zündel und der Personenkreis um Horst Mahler eine Ausnahme. Beide treten seit Jahren als vehemente Holocaustleugner auf und haben sich weiter zu Apologeten von Adolf Hitler und dem Nationalsozialismus radikalisiert. Verurteilungen wegen Volksverhetzung werden sie nicht abschrecken oder mäßigen. Im Gegenteil, Mahler will sich und seine Anhänger im Sinne seiner "Strategie" opfern. Weder handelt er spontan oder unüberlegt, noch nimmt er Rücksicht auf das strafrechtliche Sanktionsrisiko seiner Äußerungen. Nach seinen eigenen Worten möchte er in die Geschichtsbücher eingehen und hat dazu den Weg des "politischen Märtyrers" gewählt. Eine kleine Schar von getreuen "Reichsbürgern", die sich in seinen wahnhaften Zügen erkennen, folgt ihm. Dieses Grüppchen ist als politische Sekte mit geringer Außenwirkung und noch geringerer Erfolgsaussicht zu bezeichnen. Allerdings ist auch diese Sekte nicht isoliert. Zwar wird Mahlers antisemitisch motivierter "Kampf gegen die Offenkundigkeit des Holocausts" zum gegenwärtigen Zeitpunkt von den allermeisten Rechtsextremisten als aussichtslos betrachtet, aber als "politisch Verfolgter" erfährt er doch ihre Solidarität.

Dazu erfolgt eine Umdeutung. Die Täter erscheinen nun als durch ein "Fehlurteil" unschuldig Verfolgte, für die die Szene kämpferisch "Gerechtigkeit" einfordert. Die Umdeutung folgt dabei der einfachen Regel: Wer unter der "Systemjustiz" gelitten hat, kann kein Krimineller sein, und wer gelitten hat, war unschuldig. Die Verurteilung durch ein Gericht gilt in diesen Kreisen zweifellos als Auszeichnung. Viele Gruppierungen nutzen die Berufung eines verurteilten Verbrechers an ihre Spitze als Zeichen gegen die abgelehnte Rechtsordnung, die man nicht hinzunehmen bereit ist. Es ist vom Alter der Verurteilten abhängig, wie es nach der Haftentlassung weitergehen wird. Die Älteren haben kaum eine Alternative und müssen als "Märtyrer staatlicher Rachejustiz" dem Milieu verbunden bleiben. Die Jüngeren können sich vielleicht noch einmal neu etablieren. Wer aber vor Gericht als "Verräter" oder "Umfaller" gilt, wird geächtet und aus den rechtsextremen Netzwerken ausgeschlossen. Wessen Glaubwürdigkeit dauerhaft beschädigt ist, wird kaum seinen Lebensunterhalt als Vortragsredner oder Publizist in der Szene bestreiten können. Ein wichtiger Faktor zur Stabilisierung der Szene bilden die Gruppen. Die Gruppe sorgt dafür, dass die Schande einer Verurteilung in eine Auszeichnung umdefiniert wird - das Urteil sei ein "Ritterschlag" - und der Hetzer nicht wie andere Straftäter in die soziale Isolation gerät. Deshalb treten die Zuschauer immer rudelweise im Gerichtssaal auf.

Zu den Nebenfolgen der Strafverfolgung gehören regelmäßig Streit und Hader, die unter den Sympathisanten ausbrechen. Unterstützernetzwerke bilden sich, sind aber meist nicht von langer Dauer. Sie zerfallen im Streit und gründen sich manchmal mit geringerer Beteiligung neu. Ihre Erwartungen an die Vorbilder sind maßlos. Die angeklagten Helden müssen sich ganz opfern, Beruf und bürgerliches Ansehen verlieren, um glaubwürdig zu sein. Der Fanatismus der Szene erlaubt keine Ausflüchte oder Halbheiten. Gegenseitig werden heftigste Beschuldigungen erhoben. Zu den üblichen Vorwürfen gehören: Unterschlagung von Solidaritätsgeldern, V-Mann-Verdacht oder Idiotie. Von allen Komitees, die hier zur Beobachtung anstanden, haben sich die führenden Aktivisten getrennt. Nur die Unterstützung für Zündel scheint gehalten zu haben.

Bei den meisten Unterstützern handelt es sich um Sektierer, notorische Querulanten und erfahrene Parteiwechsler, die immer dorthin eilen, wo Aufmerksamkeit und Auftrieb zu erwarten sind. Sie verstehen mehr von parteiinternem Streit und Zerstörung als von politischer Problemlösung. In ihren Reihen herrscht Hader und Zersplitterung - sowohl strukturell als auch ideologisch. Ihre eigenen Maßstäbe sind die Provokation, der Skandal, die verbale Brandstiftung und der Tabubruch. Politisch sind die Personen nicht wirklich handlungsfähig; dazu wären Geduld und Kompromissbereitschaft nötig. Sie bewegen sich in einer speziellen Szene, in der Idiosynkrasien ein reiches Bestätigungsfeld finden. Dieses Milieu fördert ein Denken, das affektiv, ethnozentrisch und dogmatisch und deshalb alles andere als verallgemeinerbar und werbend ist.

Die Gruppenordnung steht über der Rechtsordnung. Dafür nehmen organisierte Antisemiten eine Einschränkung ihrer individuellen Entscheidungsautonomie sowie soziale und strafrechtliche Sanktionen in Kauf. Sie verstehen sich als selbstlose, überzeugungstreue Idealisten und grenzen sich scharf von Opportunisten ab, die ausschließlich ihr Eigeninteresse verfolgen. Individuelle Kosten, die durch die Ausführung der entsprechenden Aktion entstehen, sind ihnen im Vergleich zu dem erwarteten Gesamtnutzen gering. Die individuellen Kosten einer Geldstrafe oder der sozialen Ächtung fallen nicht ins Gewicht, wenn die Alternative die Herrschaft der Lüge ist oder die Zukunft des Volkes auf dem Spiel steht. Damit transzendieren sie ihre individuellen Grenzen auf ein imaginäres und bedrohtes Kollektiv und zeitlich auf einen welthistorischen Sinn. Der überindividuelle Sinn verändert ihre subjektiven Präferenzen und Wertigkeiten grundlegend, er macht z.B. Leiden (und Armut) wertvoll und überhöht den Alltag durch die Emphase der Sendung.

Derartige Handlungen sind nicht "amoralisch", sondern verabsolutieren eine spezielle Moral - den Bezug auf ein Volk als gedachter Einheit. Auf den Verlust seiner bürgerlichen Karriere antwortet der Extremist heroisch: Er arbeite nicht für Geld. Sein Lohn sei das Überleben der Nation. Der Sinn seines Lebens sei es, dem Volk zu geben, was er könne. Die nötige kriminelle Energie der maßgeblichen Akteure ergibt sich aus dem manichäischen Weltbild, dessen Gültigkeit sich durch Widerstände und Strafverfolgung nur noch zu bestätigen scheint. Durch ihren "moralischen" Fanatismus unterscheiden sie sich von vielen anderen Formen abweichenden Verhaltens und sind dementsprechend auch sehr viel schwerer über strafrechtliche Sanktionsdrohungen zu bekämpfen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Zu einem neuen Vorschlag zur Gruppierung antisemitischer Einstellungsmuster vgl. Wolfgang Frindte, Neuer Antisemitismus? Empirische Studien zu Formen und Facetten gewandelter antisemitischer Einstellungen in Deutschland, in: Rudolf Egg (Hrsg.), Extremistische Kriminalität: Kriminologie und Prävention, Wiesbaden 2006, S. 127 - 147, und die dort angegebene Literatur.

  2. Mit einer anderen Wertung Klaus Holz, Die Gegenwart des Antisemitismus, Hamburg 2005, S. 30ff.

  3. Zur Debatte über Antisemitismus in neuen Kontexten nach dem 11. September 2001 und dem Irakkrieg vgl. Thomas Haury, Der neue Antisemitismusstreit derdeutschen Linken, in: Doron Rabinovici/Ulrich Speck/Natan Sznaider (Hrsg.), Neuer Antisemitismus? Eine globale Debatte, Frankfurt/M. 2004, S. 143 - 167.

  4. Als weiteres Beispiel dient Horst Mahler, der dies seinen Anhängern zur Pflicht macht: "Gib der Wahrheit deine Stimme, wo immer du bist! Die Wahrheit siegt, indem wir sie unerschrocken aussprechen.", in: Ehre, Wahrheit, Heimat, Programmschrift von Horst Mahler vom November 2006.

  5. NPD-Parteivorstand, Eine Handreichung für die öffentliche Auseinandersetzung für Kandidaten und Funktionäre, Berlin 2006, S. 34.

  6. Vgl. Rainer Erb/Andreas Klärner, Antisemitismus zur weltgeschichtlichen Sinnstiftung - Horst Mahler vor Gericht, in: Jahrbuch für Antisemitismusforschung 14 (2005), S. 111 - 134.

  7. NPD-Parteivorstand (Anm.5), S. 10.

  8. Vgl. Thomas Wandres, Die Strafbarkeit des Auschwitz-Leugnens, Berlin 2000.

  9. Vgl. Staatsanwaltschaft Mannheim 503 Js 4/96 RR. Zum Prozessauftakt trat eine Verteidigerin, Sylvia Stolz aus Ebersberg bei München, mit viel Getöse in Erscheinung. Horst Mahler, dem mittlerweile die Zulassung zum Anwalt entzogen worden war, stand ihr als Drehbuchautor zur Seite. Wieder stellte "Frl. Stolz" - mit diesem Kampfnamen begründete sie ihren sagenhaften Ruf in der Szene - Anträge der oben beschriebenen Art, die aus der Feder ihres Mentors Mahler stammten. Das Gericht setzte sie in einem ungewohnten Schritt als Pflichtverteidigerin ab, mit der Begründung, dass eine ordnungsgemäße Verhandlung wegen der von ihr ständig gestellten verteidigungsfremden Anträge nicht möglich sei. Als Frau Stolz sich weigerte, der Anordnung des Vorsitzenden Folge zu leisten, wurde sie von Polizisten aus dem Saal getragen. In Nachahmung von Mahler - "Der Feuerschein des vom Weltjudentum betriebenen Hundertjährigen Weltkrieges ist zugleich die Morgenröte einer neuen Epoche, deren Vorschein die Welt in den Jahren 1933 bis 1939 in Gestalt Adolf Hitlers bewundert hat" - und dem Collegium Humanum hatte sich Stolz so weit radikalisiert, dass sie ihre Beschwerde vom April 2006 an das Oberlandesgericht Karlsruhe mit "Heil Hitler!" unterzeichnete. Vgl. Volker Zastrow, Der Riß in der Robe, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 25.3. 2006, sowie Horst Mahler, Ehre, Wahrheit, Heimat, Programmschrift, S. 13.

  10. Vgl. Der Spiegel 3/2006, S. 152f; Deutsche Stimme 4/2006, S. 23.

Dr. phil., geb. 1945; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Antisemitismusforschung der Technischen Universität Berlin, Ernst-Reuter- Platz 7, 10587 Berlin.
E-Mail: E-Mail Link: zfa10154@mailbox.tu-berlin.de