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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 23-24/2004)

Der gute Tod. Zur Sterbehilfe in Europa


Markus Zimmermann-Acklin
Inhalt

Einleitung

Entscheidungen am Lebensende im europäischen Vergleich

Sterbehilfedebatten in Frankreich, Deutschland und der Schweiz

Chancen einer interkulturellen europäischen Ethik?

Chancen einer interkulturellen europäischen Ethik?
Die Diagnose scheint eindeutig: Je umfangreicher die medizinischen Möglichkeiten werden, desto mehr medizinische Entscheidungen sind am Lebensende zu fällen. Dabei wird die Frage, was heute zu einem menschenwürdigen oder guten Sterben beigetragen werden kann, auf dreifache Weise beantwortet: Erstens durch die Verbesserung der palliativen Betreuung, zweitens durch einen angemesseneren Einsatz vorhandener diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen und drittens durch die Ermöglichung der Beihilfe zum Suizid und/oder der Tötung auf Verlangen. Diese Reaktionen bringen unterschiedliche politische und rechtliche Herausforderungen für die europäischen Gesellschaften mit sich und werden aus ethischer Sicht sehr unterschiedlich bewertet. Darüber hinaus ist klar, dass zwar die im Bereich der Sterbehilfe diskutierten Themen überall ähnlich sind, die Praxis der Entscheidfindung am Lebensende, die darin zum Ausdruck kommenden Gewohnheiten, Ansichten und ethischen Bewertungen, die rechtlichen Regelungen bzw. die Rechtssprechung dagegen unterschiedlich ausfallen.

Wie sind angesichts dieser Diagnose die Chancen und Grenzen einer gemeinsamen Ausrichtung bzw. gemeinsamer europäischer Richtlinien einzuschätzen? Zunächst möchte ich festhalten, dass die Ausgangslage - wie auch bei anderen bioethisch umstrittenen Themen wie der Embryonenforschung oder der Präimplantationsdiagnostik - sehr heterogen ist. Dies macht bereits die Darstellung der drei Länderdebatten deutlich und würde noch deutlicher, wenn z.B. Berichte aus den Niederlanden, Belgien, Großbritannien und Polen hinzugenommen würden. Angesichts dessen kann eine interkulturelle europäische Ethik im Bereich der Sterbehilfe zunächst einmal lediglich aufgrund einer Einigung über grundlegende bioethische Prinzipien angestrebt werden, welche in den jeweiligen nationalen Kontexten und spezifischen medizinischen Bereiche konkretisiert werden müssen. Die Auswahl wesentlicher Prinzipien kann sich beispielsweise an den vier in den USA geprägten bioethischen Prinzipien der Autonomie, Gerechtigkeit, Fürsorge und des Nicht-Schadens orientieren[44] oder aber mit der Autonomie, Würde, Integrität und Verletzlichkeit vier spezifisch aus dem europäischen Kontext hergeleitete Prinzipien aufnehmen.[45] Gleichzeitig ist es notwendig, die unterschiedlichen kulturellen Hintergründe weiter zu erkunden und im Sinne hermeneutischer (Ethik-)Traditionen danach zu fragen, wie die unterschiedlichen Wahrnehmungen und Gewichtungen im europäischen Kontext zu verstehen sind und wie mit ihnen angemessen umzugehen ist.[46] Gegenseitige Vorwürfe bis hin zur Verteuflung der jeweils Andersdenkenden führen hier kaum weiter.

Ein minimaler Konsens darüber, was angesichts der erwähnten Prinzipien die Wahrung der Würde im Sterben umfassen sollte, dürfte auch im heterogenen Europa bezüglich folgender Forderungen zu erzielen sein: Schmerzen und Leiden zu lindern, die bestmögliche Lebensqualität der Patienten sowie die Unterstützung der Angehörigen zu gewährleisten, die Selbstbestimmung und Persönlichkeit der Sterbenden zu achten, zwecklosen diagnostischen und therapeutischen Aktivismus zu vermeiden, und vor allem: Sterbende nicht alleine zu lassen.
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10. Februar 2012
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Biopolitik
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