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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 5-6/2005)

Historische Belastungen der Integration Polens in die EU


Thomas Urban
Inhalt

Einleitung

Das Zentrum gegen Vertreibungen

Die Preußische Treuhand

Polnische Reparationsforderungen

Die Preußische Treuhand
Das Berliner Zentrumsprojekt betrachteten fast alle polnischen Medien als psychologischen Flankenschutz für deutsche Ansprüche auf die nach dem Krieg verlorenen Immobilien östlich von Oder und Neiße. Alle Bundesregierungen seit 1949 haben die Vertreibung und die Konfiskation des Eigentums der deutschen Einwohner als rechtswidrig bezeichnet, die Unterstellung dieser Gebiete unter polnische Verwaltung aber als Maßnahme der Siegermächte respektiert. Das Bundesverfassungsgericht stellte mehrmals fest, dass in Verträgen mit Warschau, die faktisch die polnische Hoheit über die Oder-Neiße-Gebiete nicht in Frage stellten, nicht auf Eigentumsansprüche der Vertriebenen verzichtet wurde.

Warschau berief sich dagegen stets auf das Schlussprotokoll der Potsdamer Konferenz, das alle Maßnahmen der Polen in den Oder-Neiße-Gebieten rechtfertige. Nach polnischer Auffassung wurde die Frage deutscher Restitutionsansprüche mit dem Zwei-plus-Vier-Abkommen von 1990 endgültig abgeschlossen. Allerdings haben beide Seiten in einem Briefwechsel zum Nachbarschaftsvertrag von 1991 festgestellt, dass Vermögensfragen von dem Vertrag nicht berührt seien. Der polnische Staat hatte das "aufgegebene Vermögen" der vertriebenen oder ausgesiedelten Deutschen zu Staatseigentum erklärt; die neuen Bewohner konnten die Immobilien pachten. Der Sejm beschloss 1997 im Hinblick auf mögliche deutsche Forderungen nach dem Beitritt Polens zur EU ein Gesetz, das die Umwandlung der Pachtverträge in Eigentumsverhältnisse erlaubte. In der Tat forderte der BdV, die Regelung der Eigentumsfragen zur Vorbedingung für den EU-Beitritt Polens zu machen, doch lehnte die Bundesregierung diese Forderung ab.

Am 14. Dezember 2000 gründeten Vertreter der Landsmannschaften Schlesien und Ostpreußen die Preußische Treuhand GmbH und KG a.A., die Vertriebene bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf konfisziertes Eigentum beraten oder vertreten soll. Zu denGründern gehörten der Vorsitzende der Landsmannschaft Schlesien, Rudi Pawelka, sowie andere BdV-Präsidiumsmitglieder. In einer Erklärung hieß es, falls es nicht zu "politisch vertretbaren Lösungen" komme, blieben nur der Rechtsweg bis zum Europäischen Gerichtshof und Sammelklagen in den USA. Diese Forderungen wurden in Polen unter Hinweis auf die Schuld, welche die Deutschen im Zweiten Weltkrieg auf sich geladen hätten, empört zurückgewiesen. Auch Kirchenführer machten sich diese Argumentation zu Eigen. So erklärte der Lubliner Erzbischof Józef Zycinski, die deutschen Vertriebenen müssten daran erinnert werden, dass die Ursache für ihr Leid der Nationalsozialismus sei. Zu den Forderungen der Treuhand sagte er: "Kain ist auch nicht auf den Gedanken gekommen, materielle Entschädigung für die Schäden zu verlangen, die er in der Folge des Todes Abels erlitten hat."[30]

Aus einer Umfrage des Warschauer Meinungsforschungsinstituts Pentor geht hervor, dass die Furcht der Polen vor deutschen Forderungen umso größer ist, je weiter sie von den einst deutschen Gebieten entfernt leben. So teilten im Herbst 2003 derartige Befürchtungen fast zwei Drittel der Einwohner der Woiwodschaften Masowien mit der Hauptstadt Warschau und des Vorkarpatenlandes (Podkarpackie). In der zentralpolnischen Woiwodschaft Swietokrzyskie hatten sogar 77 Prozent der Einwohner Angst vor Forderungen der Deutschen. Ganz anders lagen die Dinge in den ehemaligen deutschen Ostgebieten: In der Woiwodschaft Pommern äußerten nur 37 Prozent der Befragten derartige Befürchtungen, in der Woiwodschaft Schlesien 32 Prozent.[31]

Im November 2003 beschloss das BdV-Präsidium, die Preußische Treuhand nicht zu unterstützen. Im März 2004 missbilligten der Vorstand und der Beirat der Stiftung "Zentrum gegen Vertreibungen" deren Tätigkeit: "Die Integration von Verdrängtem und die Aufarbeitung von Leidenserfahrungen entfalten eine heilende Wirkung für die Betroffenen. Institutionalisierte Forderungen nach materieller Wiedergutmachung hingegen schüren Schuldzuweisungen und die Konkurrenz unter den Opfern."[32] Auch die Arbeitsgemeinschaft der katholischen Vertriebenenorganisationen (AKVO) distanzierte sich von der Preußischen Treuhand: "Die AKVO erklärt, dass für ihre Mitgliedsorganisationen sich die Eigentumsfragen erledigt haben, und ruft alle Vertriebenen dazu auf, im christlichen Geiste zu prüfen, ob sie auf ihre individuellen Vermögensansprüche verzichten können."[33] Ebenso kritisierte die Arbeitsgruppe "Vertriebene und Flüchtlinge" der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag die Preußische Treuhand: "Diese leistet keinen Beitrag zu einem gedeihlichen Miteinander zwischen Polen und Deutschen."[34] Im selben Sinne äußerte sich der Ehrenvorsitzende der Landsmannschaft Schlesien, Herbert Hupka: Zwar seien Vertreibung und Eigentumsentzug Unrecht, doch habe die Treuhand "gefährliche Verwirrungen" im deutsch-polnischen Dialog hervorgerufen.[35]

Im Sommer 2004 forderten polnische Politiker aller Parteien, dass die Bundesrepublik die Entschädigungs- und Restitutionsforderungen der Vertriebenen regele. Premierminister Marek Belka sagte: "Es ist Zeit für eine Initiative der deutschen Regierung."[36] Doch blieb Bundeskanzler Schröder in seiner Rede zum 60. Jahrestag des Warschauer Aufstandes weit hinter diesen Erwartungen zurück, denn er erklärte lediglich: "Weder die Bundesregierung noch andere ernstzunehmende politische Kräfte in Deutschland unterstützen individuelle Forderungen." Gleichzeitig erteilte er dem Berliner Zentrumsprojekt erneut eine Absage.[37] Die BdV-Vorsitzende Steinbach warf dem Kanzler daraufhin vor, er wolle die ungelöste Eigentumsfrage "auf dem Rücken der Vertriebenen" austragen. Sie forderte, das Problem "innerdeutsch" zu regeln, der Gesetzgeber müsse einen Weg finden, die Vertriebenen zumindest symbolisch zu entschädigen.[38] In diesem Punkt deckte sich die BdV-Position mit der der polnischen Regierung.

Pawelka stellte bei einem Besuch in Oberschlesien dar, dass die Preußische Treuhand auf keinen Fall polnischen Bürgern das Dach über dem Kopf nehmen möchte. Vielmehr müssten alle Mietverträge respektiert werden. Der auf der Liste der deutschen Minderheit gewählte Sejm-Abgeordnete Heinrich Kroll widersprach Pawelka in einem Punkt: "Die Ansprüche der nach dem Krieg Vertriebenen, welche die polnische Staatsangehörigkeit nicht angenommen hatten, sind ein abgeschlossenes Kapitel." Anders aber verhalte es sich mit den Spätaussiedlern, die ihr Eigentum zwangsweise aufgegeben hätten. Kroll wies darauf hin, dass es in den ehemaligen deutschen Ostgebieten mindestens 120 000 leer stehende Häuser gebe, teilweise seien ganze Dörfer verlassen und nicht wieder besiedelt worden.[39] Nach Meinung auch polnischer Experten ist es bei der Übernahme der Häuser von Spätaussiedlern zu Fällen von Rechtsbeugung gekommen. So sei Antragstellern oft die Ausreise erst erlaubt worden, wenn sie ihre Häuser zu Preisen, die nur einen Bruchteil des Marktniveaus ausgemacht hätten, an Staatsfunktionäre abgetreten hätten.[40]

Die liberale polnische Presse begrüßte die Erklärung von 70 Bundesbürgern, die auf jegliche Ansprüche und Entschädigungszahlungen für verlorenen Besitz im heutigen Polen und Tschechien verzichteten. Zu den Unterzeichnern der Erklärung, welche die Publizistin Helga Hirsch initiierte, gehören Peter Glotz, der Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, der Menschenrechtler Rupert Neudeck und der Journalist Klaus Bednarz.[41] Kommentatoren der rechtsgerichteten Presse Polens aber bezeichneten die Erklärung als Anmaßung. Die Deutschen könnten auf nichts verzichten, was ihnen nicht gehöre, die Oder-Neiße-Gebiete seien 1945 rechtmäßig Teil Polens geworden.[42]

Im November 2004 stellten der Völkerrechtler Jochen A. Frowein und der Warschauer Rechtsprofessor Jan Barcz das von beiden Regierungen in Auftrag gegebene "Gutachten zu Ansprüchen aus Deutschland gegen Polen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg" vor.[43] Darin wird die Warschauer Erklärung Schröders vom 1. August 2004 als "völkerrechtlich bindender einseitiger Akt der Bundesrepublik Deutschland" bewertet. Doch heißt es im Hinblick auf den bislang gültigen Standpunkt aller Bundesregierungen, dass Enteignung und Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße rechtswidrig waren: "Die Erklärung des Bundeskanzlers kann nicht so verstanden werden, als ob die deutsche Rechtsauffassung aufgegeben würde." An anderer Stelle aber wird angeführt, dass "Restitutions- und Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit der Vermögensentziehung als rechtsgrundlos angesehen werden". Individuelle Ansprüche gegen Polen können dem Gutachten zufolge nicht bestehen, weil die formellen Enteignungen als Teil der Reparationen zu werten seien. Allein aus der Rechtswidrigkeit der Enteignungen folgten keine Ansprüche. Das Potsdamer Abkommen, der Warschauer Vertrag von 1970, das Zwei-plus-Vier-Abkommen sowie die deutsch-polnischen Verträge von 1990 und 1991 bildeten ein Hindernis, um deutsche Ansprüche geltend zu machen. Daher sei auch Ansprüchen deutscher Heimatvertriebener von Seiten der Bundesregierung kein diplomatischer Schutz zu gewähren. Deren Rechtsansprüche seien durch die Bundesregierung jedoch nicht beeinträchtigt worden, weil diese nicht auf deren Ansprüche verzichtet habe, sondern lediglich erklärt habe, diese nicht zu unterstützen.

Das Rechtsgutachten stieß auf ein geteiltes Echo. Die BdV-Vorsitzende Steinbach kam zu dem Schluss: "Alles in allem kann es weder überzeugen noch zum Rechtsfrieden beitragen."[44] Nach Auffassung der Arbeitsgruppe "Vertriebene und Flüchtlinge" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es "wirkungslos"[45]. Pawelka erklärte, das Gutachten spare "störendes Recht" aus. [46]
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16. März 2010
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Deutschland und Polen
Editorial
Normalisierung wäre schon viel - Essay
Die deutsch-polnischen Beziehungen nach 1945
Die historische Erinnerung in Polen
Die Gegenwart des Vergangenen
Historische Belastungen der Integration Polens in die EU
Deutsch-polnische Europavisionen
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Die Mitte liegt ostwärts
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Der Band enthält 15 Essays des Osteuropa-Historikers Karl Schlögel, die zwischen zwischen 1986 und 2001 entstanden sind. Der Autor begleitet in seinen Texten die Entwicklungen vor allem in (Ost)Europa.
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