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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 47/2004)
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Ein nachhaltiges Minderheitenmodell |

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Deutsche und dänische Minderheiten beiderseits der Grenze Jürgen Kühl
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Vor 50 Jahren, im Oktober 1954, wurde auf der Pariser Außenministerkonferenz der NATO der Weg für die NATO-Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland geebnet. Am Rande der Verhandlungen wurde auch eine Thematik angesprochen, die damals als nachgeordnet wahrgenommen, hingegen im nördlichen Nachbarland Dänemark als zentrales politisches Problem aufgefasst wurde: die Regelung der Minderheitenfragen im deutsch-dänischen Grenzland.
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Zur Person |
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J?rgen Kühl
Ph.D., geb. 1965; Direktor des Department of Border Region Studies, University of Southern Denmark, Aabenraa, Dänemark.
Anschrift: Department of Border Region Studies, University of Southern Denmark, Persillegade 6, 6200 Aabenraa, Dänemark
E-Mail: jgk@sam.sdu.dk
Veröffentlichungen u.a.: (Hrsg. zus. mit Robert Bohn und Uwe Danker) Zwischen Hoffnung, Anpassung und Bedrängnis. Minderheiten im deutsch-dänischen Grenzraum in der NS-Zeit, Bielefeld 2001; Dänisch-deutsche Grenzregion: Erfahrungen zwischen Deutsch und Dänisch, in: Christian Banse/Holk Stobbe (Hrsg.), Nationale Grenzen in Europa. Wandel der Funktion und Wahrnehmung nationaler Grenzen im Zuge der EU-Erweiterung, Frankfurt/M. 2004; (Hrsg. zus. mit Robert Bohn) Ein europäisches Modell? Nationale Minderheiten im deutsch-dänischen Grenzland 1945 - 2005 (i.E., Bielefeld 2005).
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Nachdem die dänische Regierung auf Veranlassung des Parlaments die Frage in Paris angesprochen hatte, kam es Anfang 1955 zu bilateralen deutsch-dänischen Regierungsverhandlungen über die Minderheitenfragen. Am 29. März 1955 wurden mit den einseitigen, synchronen so genannten Bonn-Kopenhagener Erklärungen nachhaltige Minderheitenregelungen gefunden, die allgemeine Staatsbürgerrechte und grundlegende Prinzipien der Minderheitenpolitik festlegen. Im Mittelpunkt stand die Anerkennung des Prinzips der subjektiven Identitätswahl: "Minderheit ist, wer will." Die Wirkungsgeschichte der Regierungserklärungen war so erfolgreich, dass das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Dänen, Minderheiten und Mehrheiten im Grenzland oftmals als besonders gelungener Modellfall mit europäischer Vorbildfunktion bezeichnet wird.
Das deutsch-dänische Grenzland ist in Westeuropa einzigartig, weil hier beiderseits der Grenze autochthone Minderheiten leben, die sich in nationaler, kultureller und sprachlicher Hinsicht mit dem jeweiligen Nachbarland identifizieren. Die Minderheitenpolitik bezieht sich jeweils auf die Symmetrie und das Prinzip der "freiwilligen und einseitigen Gegenseitigkeit" sowie das Bestreben nach einer Balance hinsichtlich der zugestandenen bzw. verbrieften Rechte und deren praktizierter Umsetzung. Es handelt sich um eine reziproke Minderheitenregelung. Deshalb werden die Minderheiten in der Regel als zusammenhängendes System aufgefasst. Sie bilden den "Modellfall Schleswig", der sich über Jahrzehnte in einem evolutionären Prozess durch den erklärten Willen zur Nachhaltigkeit und Umsetzung des minderheitenpolitischen acquis, deren Prinzipien und "Geist" in den Regierungserklärungen von 1955 gefasst worden ist, entwickelt hat.
Nördlich der 69 Kilometer langen Landesgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark leben heute zwischen 12 000 und 20 000 Deutsche als anerkannte nationale Minderheit. In Schleswig-Holstein findet sich eine etwa 50 000 Personen starke dänische Bevölkerungsgruppe, die ebenfalls als Minderheit anerkannt ist. Die Angaben sind Schätzungen, da die Zugehörigkeit zu einer Minderheit nicht registriert wird. Beide Staaten haben den Status als nationale Minderheit mit der Staatsangehörigkeit verknüpft: Nur dänische Staatsbürger können rechtlich gesehen Mitglieder der deutschen Minderheit in Dänemark sein, während die Bundesrepublik nur deutsche Staatsbürger als Angehörige der dänischen Minderheit anerkennt. Tatsächlich gibt es jedoch in beiden Minderheiten zahlreiche Personen, die eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, in der Regel die des "Mutterlandes", aus dem viele Lehrer und andere Funktionsträger zugewandert sind.
Die deutsche Minderheit lebt im dänischen Verwaltungskreis S?nderjyllands Amt (Nordschleswig). Unter den 253 000 Einwohnern macht sie fünf bis acht Prozent aus. In vier der 23 nordschleswigschen Kommunen liegt ihr Anteil bei mehr als zehn Prozent. In der Gemeinde Tinglev (Tingleff) hat sie mit 20 bis 40 Prozent die höchste Konzentration. Die Angehörigen bezeichnen sich als deutsche Nordschleswiger.
Die dänische Minderheit lebt im Landesteil Schleswig, der im Norden von der Staatsgrenze und im Süden vom Fluss Eider und dem Nord-Ostsee-Kanal geografisch abgegrenzt wird. Die Minderheit bezeichnet dieses Gebiet traditionell als Südschleswig (Sydslesvig) und ihre Angehörigen als (dänische) Südschleswiger. Dieser Begriff findet sich in allen Organisationsnamen, etwa beim Südschleswigschen Wählerverband, der die politische Interessenvertretung wahrnimmt. Südschleswig umfasst drei Verwaltungsbezirke: die Stadt Flensburg sowie die Landkreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland. Der Südosten der Region gehört zum Landkreis Rendsburg-Eckernförde bzw. zur Landeshauptstadt Kiel. In Südschleswig liegt der Anteil der Minderheit bei etwa zehn Prozent - mit erheblichen lokalen Schwankungen. In Flensburg gehören ca. 20 Prozent der Einwohner zur Minderheit. In einigen Ortschaften entlang der Grenze liegt der Anteil noch höher. Dennoch ist sie - wie auch die deutsche Minderheit - überall eine absolute Minorität. Im Kreis Schleswig-Flensburg bildet sie etwa zehn, in Nordfriesland fünf und in Rendsburg-Eckernförde um anderthalb Prozent der Bevölkerung. Auf ganz Schleswig-Holstein bezogen liegt ihr Anteil bei 1,7 Prozent. |
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10. Februar 2012
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