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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 47/2004)

Ein nachhaltiges Minderheitenmodell


Deutsche und dänische Minderheiten beiderseits der Grenze
Jürgen Kühl
Inhalt

Einleitung

Minderheitenverbände und Institutionen

Die deutsche Minderheit in Dänemark

Die dänische Minderheit in Deutschland

Grundelemente eines nachhaltigen Minderheitenmodells

Die deutsche Minderheit in Dänemark
Das beispielhafte Zusammenleben ist Ergebnis einer langwierigen Entwicklung, die ihren Ausgangspunkt in einem nationalen Konflikt hatte. Die Minderheiten entstanden nach dem Ersten Weltkrieg durch zwei Plebiszite, die auf der Grundlage des Versailler Friedensvertrages stattfanden. Im ersten Plebiszit, das am 10. Februar 1920 in Nordschleswig durchgeführt wurde, stimmten 75 Prozent der Bewohner für Dänemark, nur 25 Prozent zogen den Verbleib bei Deutschland vor. Allerdings gab es in mehreren Gemeinden eindeutige Voten für Deutschland. Da jedoch das En-bloc-Prinzip galt, hatte dies keinen Einfluss auf das Gesamtergebnis. In der zweiten Zone, wo am 14. März 1920 abgestimmt wurde, galt ein anderes Prinzip: Eine dänische Mehrheit in einer Gemeinde hätte dort die Vereinigung mit Dänemark ermöglicht. In der zweiten Zone stimmten 80 Prozent für Deutschland und nur 20 Prozent für Dänemark. Im Ergebnis wurde die heute gültige Grenze zwischen Deutschland und Dänemark festgelegt.[12]

In Nordschleswig blieben etwa 30 000 Deutschstämmige, damals etwa 18 Prozent der Bevölkerung, die sich mit eigenen Verbänden, Kirchengemeinden, Parteien sowie privaten und öffentlichen Schulen als nationale Minderheit organisierten. Die deutsche Minderheit forderte eine Grenzrevision. Als in Deutschland 1933 die Nationalsozialisten die Macht übernahmen, kam es seitens Angehöriger der Minderheit und schleswig-holsteinische Nationalsozialisten zu Bestrebungen einer Grenzverschiebung, die allerdings von Berlin unterbunden wurden. In den folgenden Jahren wurde die deutsche Minderheit ideologisch gleichgeschaltet.[13] Als Deutschland am 9. April 1940 Dänemark besetzte, begrüßte die Minderheit die Besatzungstruppen, und es kam zu umfassender Kollaboration.[14] Angehörige der Minderheit wurden für den Kriegsdienst geworben, darunter rund 1500 in der Waffen-SS und 500 in regulären Einheiten. 748 von ihnen fielen im Krieg. Hinzu kamen ab 1943 1700 Zeitfreiwillige in Nordschleswig.

Nach der Befreiung Dänemarks am 4./5. Mai 1945 kam es im ganzen Land zur so genannten Rechtsabrechnung (Retsopg?r), die auf rückwirkender Gesetzgebung basierte. Sie sah keine kollektive Bestrafung der Minderheit vor und berücksichtigte deren besondere Lage als strafmildernd. Ein Viertel aller rund 13 000 wegen Landesverrats Verurteilten waren Angehörige der Minderheit. Zunächst wurden 3500 Deutsche interniert, anschließend 3000 in Gerichtsverfahren verurteilt, davon 2150 wegen Kriegsdienst. Dies entsprach etwa einem Viertel aller Männer.[15] Ferner wurden Schulen geschlossen und Eigentum konfisziert. Von der Minderheit wurde die Rechtsabrechnung als ungerechtfertigt empfunden. Obgleich vereinzelt Forderungen nach Ausweisung der Minderheit erhoben wurden, kam es zu keinerlei Vertreibung, kollektiver Bestrafung oder systematischer Gewalt. Allerdings gab es Fälle von Vandalismus sowie Bombenattentate, u.a. zur Sprengung deutscher Denkmäler.[16]

Unmittelbar nach der Befreiung Dänemarks erklärte die Minderheit ihre Loyalität gegenüber Dänemark sowie die Anerkennung der Grenze. Sie organisierte sich demokratisch im Bund deutscher Nordschleswiger sowie in weiteren Verbänden. 1946 errichtete der Deutsche Schul- und Sprachverein die ersten Privatschulen. Auch politisch konnte sich die Minderheit erneut betätigen, aber erst 1953 gelang die Wahl eines Abgeordneten ins Parlament. Nachdem die Landesregierung in Schleswig-Holstein im September 1949 die Kieler Erklärung über die Rechte der dänischen Minderheit vortrug, forderte die deutsche Minderheit eine analoge Erklärung seitens der dänischen Regierung. Diesem Wunsch wurde zwar nicht explizit entsprochen, aber der dänische Regierungschef sicherte im Oktober 1949 einer Delegation der Minderheit zu, dass die Deutschen die gleichen Rechte besitzen wie andere Staatsbürger. Dennoch gab es weiterhin erhebliche Probleme, die sich aus Belastungen der zeitgeschichtlichen Erfahrung, der Illoyalität der Minderheit vor 1945 und antideutschen Ressentiments bei den Dänen erklärten. Hinzu kam, dass die deutschen Privatschulen kein Examensrecht hatten.

Diese Fragen wurden mit den Bonn-Kopenhagener Erklärungen vom 29. März 1955 prinzipiell gelöst. In der Kopenhagener Erklärung garantierte die dänische Regierung die Rechte und den Status der deutschen Minderheit. Die Schulen erhielten das Examensrecht. In den folgenden Jahrzehnten normalisierte sich das Verhältnis zwischen Minderheit und Mehrheit. Als das Parlamentsmandat 1964 verloren ging, wurde ein Kontaktausschuss zwischen Regierung und Minderheit eingerichtet.[17] Er wurde in den Jahren 1973 bis 1979 aufgelöst, als die Minderheit erneut im Parlament vertreten war. 1983 wurde von der Regierung ein Sekretariat der Minderheit in Kopenhagen eingerichtet. Die dänische Minderheitenpolitik basiert auf Anerkennung, Förderung und Inklusion - und auf Wahrung der Balance der Minderheitenrechte im Grenzland. Dabei sind die Bonn-Kopenhagener Erklärungen der wichtigste Bezugpunkt. Dies ist auch 2004 der Fall, in einer Zeit, in der sich die Frage der politischen Mitwirkungsmöglichkeit der Minderheit neu gestellt hat. In Dänemark wurde im Juni eine Strukturreform beschlossen, die u. a. dazu führen wird, dass ab 2007 die bisherigen 14 Kreise aufgelöst und fünf Regionen gebildet werden. Nordschleswig bildet mit den Nachbarkreisen Ribe, dem südlichen Vejle sowie Fyn die Region Süddänemark. Zudem wird sich die Zahl der zurzeit 271 Kommunen in Dänemark auf ca. 100 verringern. In Nordschleswig gibt es statt bisher 23 zukünftig vermutlich vier Kommunen. Die Minderheit hat in diesem Kontext drei Hauptinteressen formuliert: 1. die Sicherung ihrer Kulturarbeit, 2. die Sicherung ihrer politischen Vertretung sowie 3. die Sicherung ihrer aktiven politisch-kulturellen Mitwirkung in der grenzüberschreitenden Region S?nderjylland/Schleswig. Die dänische Regierung hat zugesagt, Lösungen im Dialog mit der Minderheit zu finden. Dies könnte z. B. durch die Bildung von "Minderheitengremien" in den Kommunen und der Region geschehen.
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10. Februar 2012
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Nordische Sonderwege nach Europa
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Island: Traditionsreiche Demokratie und moderne politische Kultur am Nordrand Europas
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