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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 47/2004)
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Ein nachhaltiges Minderheitenmodell |

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Deutsche und dänische Minderheiten beiderseits der Grenze Jürgen Kühl
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Die dänische Minderheit
in Deutschland |
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Südlich der neuen Staatsgrenze blieb eine dänische Minderheit, die 1920 etwa 10 000 Menschen umfasste, aber bald auf 7 000 Personen zurückging. Sie organisierte sich mit eigenen Verbänden und einem Schulverein, der dänischen Schulunterricht und Kindergartenarbeit gewährleistete. In Flensburg gab es zudem eine kommunale dänischsprachige Schule. Minderheitenrechte wurden in der Weimarer Verfassung durch den Artikel 113 gewährleistet. Nach dem Machtantritt der NSDAP wurde die Lage der Minderheit schwieriger, obgleich es zu keinen systematischen Verfolgungen, Übergriffen oder Zwangsauflösung kam. Dennoch gab es Diskriminierung, Schikanen und einen starken Assimilationsdruck. Jugendliche wurden zwar von der Mitgliedschaft in der Hitlerjugend befreit, Männer mussten aber im Reichsarbeitsdienst und der Wehrmacht dienen. Es wird geschätzt, dass 100 bis 400 Dänischstämmige im Kriegsdienst für Deutschland ums Leben kamen.
Insgesamt verließen zwischen 1933 und 1945 rund 1000 Mitglieder die Minderheit. In den ersten Nachkriegsjahren konnte sie wieder einen massiven Zugang verzeichnen, 1947/48 identifizierten sich bereits 120 000 bis 150 000 Personen mit der Minderheit. In vielen Orten wurde sie gar zur Mehrheit. Die Motive dieses massenhaften Identitätswandels sind mannigfaltig. Zum Teil handelt es sich um ethische, zum Teil um politische, nationale, genealogische, aber insbesondere auch materielle Motive. Der Zustrom von Flüchtlingen und Vertriebenen aus dem Osten förderte ebenfalls die Hinwendung Einheimischer zur dänischen Minderheit, die eine Entfernung der Flüchtlinge und die Bildung eines Landes Südschleswig forderte. Viele Einheimische erwarteten, erhofften oder befürchteten eine Grenzverschiebung, die von der Minderheit in offenem Separatismus angestrebt, aber dennoch seitens der dänischen Regierung bereits kurz nach Kriegsende mit der Aussage "Die Grenze liegt fest" abgelehnt wurde.
In den folgenden Jahren wurde ein umfassendes Netzwerk dänischer Schulen, Kindergärten und weiterer Institutionen errichtet. 1948 wurde gemeinsam mit nationalen Friesen der SSW gegründet, nachdem die britischen Besatzungsbehörden dem kulturellen Verein Sydslesvigsk Forening weitere politische Betätigung untersagt hatte. Der SSW war im ersten Deutschen Bundestag 1949 bis 1953 vertreten. Er ist von jeher sowohl Minderheiten- als auch Regionalpartei und gewinnt seit den achtziger Jahren viele Stimmen außerhalb der Minderheit. Die Mitgliederzahlen fielen jedoch ab 1948 abrupt. Bereits Anfang der fünfziger Jahre identifizierten sich vermutlich nur noch rund 50 000 mit der Minderheit. In den darauf folgenden 50 Jahren scheint sie relativ stabil gewesen zu sein, obwohl die Mitgliederzahlen in den Verbänden, Schülerzahlen und auch die Wahlergebnisse des SSW erheblich schwankten.
Die Rechte der Minderheit wurden seitens der schleswig-holsteinischen Landesregierung im September 1949 in der Kieler Erklärung verbrieft. Hierin ist auch die Anerkennung des subjektiven Bekenntnisses enthalten. Ferner wurde ein Verständigungsausschuss zwischen der Landesregierung und der Minderheit eingesetzt, der bis Ende Oktober 1958 arbeitete. Minderheitenrechte wurden zudem 1949 in der Landessatzung verankert und 1990 in der Landesverfassung um die Zielsetzung des Schutzes und der Förderung erweitert. Die Jahre 1950 bis 1954 waren von zunehmenden Spannungen und Auseinandersetzungen geprägt. Dazu gehörte die Heraufsetzung der Sperrklausel bei Landtagswahlen von fünf auf siebeneinhalb Prozent, die erst nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1952 zurückgenommen wurde. Der SSW wurde nicht von der Fünfprozentklausel auf Landesebene befreit, was auf Bundesebene bereits mit dem Bundeswahlgesetz von 1953 der Fall war. Daher kehrte der SSW bei der Landtagswahl 1954 nicht in den Landtag zurück (42 000 Stimmen bzw. 3,5 Prozent). Da die deutsche Minderheit 1953 mit 9700 Stimmen ein Mandat im Folketing erreichen konnte, wurde die Nichtvertretung des SSW in der dänischen Öffentlichkeit zunehmend kritisiert. Bilaterale Verhandlungen, führten am 29. März 1955 zu den Bonn-Kopenhagener Erklärungen. Im Ergebnis wurde der SSW von der Fünfprozentklausel befreit; seit der Wahl 1958 ist er im Landtag vertreten. Die Kieler Erklärung wurde vom Landtag am 13. September 1955 aufgehoben.
Seit 1955 hat sich das Verhältnis zwischen Minderheit und Mehrheit zunächst entspannt und danach in mehreren Etappen sehr positiv entwickelt. Seit Mitte der achtziger Jahre hat sich das Verhältnis gar sprunghaft verbessert, und seit 1986 legt die Landesregierung in jeder Legislaturperiode Minderheitenberichte ab. Seit 1988 gibt es in Schleswig-Holstein Grenzland- bzw. Minderheitenbeauftragte, und nach der Bundestagswahl 2002 richtete die Bundesregierung das Amt des Bundesbeauftragten für nationale Minderheiten ein. |
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09. Februar 2012
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