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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 16/2000)

Strukturprobleme des Parteienstaates


Hans Herbert von Arnim
Inhalt

I. Der Systemgedanke

II. Wachsende Herausforderungen

III. Die Rolle der Berufspolitiker

IV. Beispiel: Bundesstaatlichkeit

V. Von der Durchsetzbarkeit von Systemreformen

VI. Reform der Landesverfassungen als Initialzündung

VII. Neubewertung direktdemokratischer Verfahren

IV. Beispiel: Bundesstaatlichkeit
Dass die politische Klasse die Strukturen und das politische Entscheidungsverfahren, also das ganze System, mitprägt, habe ich an anderer Stelle dargestellt [10] . Darüber hinaus habe ich meine Thesen jüngst an zwei Themenbereichen erhärtet [11] . Der eine Bereich betrifft den bundesdeutschen Föderalismus, der andere Fragen der direkten Demokratie. Die Deformation des Systems und die Auflösung zurechenbarer Veranwortung sind - von der Europäischen Union abgesehen - kaum irgendwo derart extrem wie in dem auf Bismarck zurückgehenden deutschen Exekutivföderalismus. Das stößt nur deshalb nicht auf dauernden Aufschrei und Protest der Öffentlichkeit, weil die komplizierten Mechanismen so schwer zu durchschauen sind.

1. Blockadeinstrument Bundesrat

Die Blockademacht des Bundesrats ist seit dem Scheitern der Steuerreform in der vergangenen Wahlperiode in die öffentliche Diskussion geraten. Im Bundesrat sollen eigentlich Länderinteressen in die Bundespolitik eingebracht werden. Doch wird er zunehmend parteipolitisch instrumentalisiert und hat dadurch eine neue, ihm von den Verfassungsvätern gar nicht zugedachte Rolle erhalten. Eine abweichende parteipolitische Mehrheit im Bundesrat, wie sie allmählich fast zur Regel geworden ist, ist aus machtpolitischen Gründen leicht versucht, mit ihrem Veto die Regierungsmehrheit im Bundestag zu blockieren. Und dies ist bei immer mehr Angelegenheiten möglich. Ursprünglich waren nur etwa zehn Prozent der Bundesgesetze "Zustimmungsgesetze", inzwischen sind es über 50 Prozent - und darunter regelmäßig die wichtigsten.

Kennzeichnend für diese Entwicklung ist ein für den deutschen Föderalismus typischer Mechanismus von Verhandlungen zulasten Dritter: Der Bund erhielt im Laufe der Jahrzehnte immer mehr Gesetzgebungskompetenzen, was sein Gewicht erhöhte, die Ministerpräsidenten stimmten der dafür erforderlichen Grundgesetzänderung im Bundesrat zwar zu, aber nur unter der Voraussetzung, dass der Bundesrat ein Vetorecht bei der entsprechenden Bundesgesetzgebung erhielt, und gewannen dadurch Profilierungsmöglichkeiten auf der Bundesebene. Und all das ging auf Kosten der Landesparlamente.

2. Lähmung der Bundesländer

Zu ähnlichen Blockaden kommt es in den Bundesländern. Diese haben ihre Kompetenzen in dem wichtigsten ihnen verbliebenen Länderbereich, der Schul- und Hochschulpolitik, praktisch an die Kultusministerkonferenz abgetreten. Da diese nur einstimmig entscheidet, kann das kleinste der sechzehn Bundesländer alles blockieren. Verkrustung und Innovationsmangel sind die Folgen. Welche Konsequenzen dies für die Schulpolitik zeitigt, hat eine internationale Vergleichsuntersuchung in den Fächern Mathematik und Naturwissenschaften von 1997 gezeigt [12] . Die Leistungen deutscher Schüler sind vergleichsweise niederschmetternd, und die Reaktion der Kultusministerkonferenz war typisch. Statt öffentlich Alarm zu schlagen, hat sie versucht, die Ergebnisse unter der Decke zu halten. Vor diesem Hintergrund ist auch der jüngst von Bundeskanzler Gerhard Schröder beklagte Mangel an Computerspezialisten zu sehen.

Auch sonst wird in fast tausend interföderalen Gremien beinahe alles zwischen den Ländern sowie zwischen Bund und Ländern koordiniert und abgestimmt - mit ähnlich lähmenden Folgen. Da in diesen Gremien fast durchweg Vertreter der Regierungen sitzen und Absprachen treffen, degenerieren die Landesparlamente häufig zu bloßen Vollstreckern der Entscheidungen irgendwelcher Minister- und Beamtenzirkel.

An sich hätte man vermutet, dass sich die Landesparlamente gegen die Zentralisierung und die damit verbundene schrittweise Austrocknung ihrer eigenen Kompetenzen zur Wehr setzen. Dabei wird aber übersehen, dass die Landesparlamentarier sich durch Aufblähung ihrer Bezahlung und Versorgung schadlos gehalten haben. Zudem schaltet die Zentralisierung den Leistungswettbewerb zwischen den Ländern aus, und dies entspricht den Eigeninteressen der politischen Klasse durchaus. Denn dann können sie für politische Fehlleistungen nicht mehr verantwortlich gemacht werden.

3. Idee und Wirklichkeit

Es herrschen "credit claiming" und "scapegoating", Begriffe, die ich aus der englischen Fachterminologie übernommen habe und die soviel bedeuten wie: Erfolge rechnet sich jeder zu, und für Misserfolge sind immer die anderen verantwortlich. Mangels wirklicher öffentlicher Zurechenbarkeit von politischen Leistungen und von politischem Versagen werden Bürger und Wähler vollends orientierungslos.

Die Gesamtbilanz ist erschreckend. Damit komme ich zu meiner vierten These:

Im Bundesstaat soll durch Aufteilung der Kompetenzen auf Bund und Länder eigentlich mehr politische Handlungsfähigkeit und mehr Bürgernähe erreicht werden. Doch die Idee verkehrt sich in der Realität ins Gegenteil: Der bundesrepublikanische Föderalismus entmachtet Parlamente und Bürger und führt zu immer größerer Bürgerferne. Auch die Handlungsfähigkeit der Politik wird vermindert, gelegentlich bis hin zur Lähmung.

Am Beispiel des Föderalismus wird deutlich: Grundlegende Reformen wären eigentlich besonders dringend. Da Bund und Länder sich im Zuge der anstehenden Neuregelung des Länderfinanzausgleichs ohnehin einigen müssen - das ergibt sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1999 -, sollte man gleich weiter gehende Reformen ins Auge fassen, und diese nicht mehr von vornherein als "praktisch unmöglich" verwerfen. Das gilt umso mehr, als die großen innenpolitischen Probleme und die globalen Herausforderungen Strukturreformen eigentlich unerlässlich machen. Die Leistungsfähigkeit bundesdeutscher Politik wird immer mehr zum zentralen Standortfaktor.
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10. Februar 2012
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