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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 16/2000)

Strukturprobleme des Parteienstaates


Hans Herbert von Arnim
Inhalt

I. Der Systemgedanke

II. Wachsende Herausforderungen

III. Die Rolle der Berufspolitiker

IV. Beispiel: Bundesstaatlichkeit

V. Von der Durchsetzbarkeit von Systemreformen

VI. Reform der Landesverfassungen als Initialzündung

VII. Neubewertung direktdemokratischer Verfahren

V. Von der Durchsetzbarkeit von Systemreformen
1. Das Problem

Wie bereits erwähnt, hängen die Fehlentwicklungen mit den Eigeninteressen der politischen Akteure zusammen, und diese dürften sich auch allen Reformversuchen energisch widersetzen. Dazu zwei Beispiele:

In Schleswig-Holstein werden die Mitglieder der Landesregierung übermäßig versorgt. Eine Ministerin, ein Minister oder eine Ministerpräsidentin kann schon nach fünf Jahren Amtszeit eine Pension von 55 Prozent ihrer Aktivenbezüge erhalten, und zwar sofort mit dem Ausscheiden - unabhängig vom (möglicherweise sehr jungen) Lebensalter. Diese Regelung ist ungleich günstiger als die für Bundesminister, die nach fünfjähriger Amtszeit "lediglich" einen Anspruch auf 31,5 Prozent ihrer Aktivenbezüge erlangen, der frühestens mit Vollendung des 55. Lebensjahres beginnt. Solange in Schleswig-Holstein eine vierjährige Wahlperiode bestand, versuchte die Landesregierung ihre Versorgungsprivilegien mit dem Argument zu rechtfertigen, der Erwerb des Versorgungsanspruchs setze damit eine zweimalige Wahl voraus. Mit der (im September 1998 beschlossenen) Einführung der fünfjährigen Wahlperiode in Schleswig-Holstein verliert dieses Argument aber seine Grundlage. Bemerkenswert ist, dass auch die Opposition im Wahlkampf nicht an den Privilegien gerührt hat, sondern - im Falle ihres Wahlsiegs - offenbar selbst in ihren Genuss kommen wollte.

Das zweite Beispiel betrifft das Wahlrecht in Nordrhein-Westfalen. Dort plädieren sowohl die CDU als auch die Grünen für ein bürgernäheres Wahlrecht, das es den Wählern erlaubt, auf kommunaler und auf Landesebene ihre Stimmen auf bestimmte Kandidaten zu häufeln (kumulieren) und auch Namen anderer Kandidaten dazuzuschreiben (panaschieren) und dadurch ihre Abgeordneten wirklich selbst auszuwählen. Beide Parteien haben rechnerisch die Mehrheit im nordrhein-westfälischen Landtag und könnten die Reform deshalb gemeinsam beschließen. Aber die SPD ist dagegen, weil dadurch der beherrschende Einfluss der Partei zurückgedrängt würde, und den Grünen ist die machtorientierte Koalitionsraison wichtiger als die Realisierung ihrer Programmpunkte. Bezeichnenderweise macht aber auch die CDU keine Anstalten, das Thema im Wahlkampf wirklich groß herauszustellen. Die halbherzige Befürwortung durch die einen reicht nicht aus, die Blockade durch die anderen zu überwinden. Deshalb hatte eine Wahlrechtsreform in Nordrhein-Westfalen bisher keine Chance, obwohl sie den Bürgereinfluss erheblich ausweiten könnte, also genau in die Richtung ginge, die derzeit in abstracto von fast allen befürwortet wird.

2. Direkte Demokratie als Instrument für Strukturreformen

Vor diesem Hintergrund komme ich zu meiner fünften These:

Letztlich gibt es nur ein wirksames Gegenmittel, um die Demokratie als Regierung durch und für das Volk wiederherzustellen: die Aktivierung des Common Sense der mündig gewordenen Bürger selbst und die Schaffung der dazu erforderlichen Institutionen.

Diese Gegebenheiten scheinen mir der tiefere Grund zu sein für den schnell wachsenden Zuspruch, den Elemente direkter Demokratie in der Bundesrepublik seit einiger Zeit finden. So werden die Bürgermeister und Oberbürgermeister inzwischen in allen (und die Landräte in fast allen) Bundesländern direkt vom Volk gewählt. So sind Bürger- und Volksbegehren und die entsprechenden Entscheide, mit denen die Bürger die politischen Sachentscheidungen an sich ziehen und selbst treffen können, inzwischen in allen Bundesländern, in allen Gemeinden und in fast allen Landkreisen eröffnet. Meist geschah dies allerdings nur mit halbem Herzen. Aus Furcht vor dem Volk hat die etablierte Politik die direktdemokratischen Institutionen vielfach mit kaum überwindbaren Hürden versehen und dadurch das mit der einen Hand Gewährte mit der anderen Hand wieder genommen [13] .

Als Vorwand dienen überkommene obrigkeitsstaatliche Vorurteile, die in Deutschland so weit verbreitet sind, dass sich ihnen kaum einer entziehen kann. Auch der frühere Bundespräsident Richard von Weizsäcker hat sich kürzlich in einem Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wieder gegen direktdemokratische Elemente ausgesprochen [14] . Das schmerzt besonders, weil von Weizsäcker im Jahre 1992 wie kaum ein anderer aktiver Politiker die Auswüchse des bundesdeutschen Parteienstaats gegeißelt hat [15] . Dass ausgerechnet er das einzig wirksame Gegengewicht nicht erkennt, zeigt, wie stark der Einfluss überkommener Vorstellungen auf unser Denken ist. Dabei lässt sich das in direktdemokratischen Verfahren steckende Reformpotential an von Weizsäckers eigenen Reformvorschlägen belegen.

Richard von Weizsäcker tritt für eine Begrenzung der Amtszeit von hohen Amtsträgern ein. In den Vereinigten Staaten sind derartige "term limits" auch für Abgeordnete seit kurzem ein wichtiges Thema. Doch die Parlamentarier tun sich schwer, ihre eigene Amtszeit zu beschneiden. Wenn trotzdem inzwischen in vielen amerikanischen Staaten term limits nicht nur für Gouverneure, sondern auch für Abgeordnete bestehen, so standen bezeichnenderweise just diejenigen Staaten an der Spitze der Reformbewegung, in denen die Bürger die Möglichkeit besitzen, Gesetze und Verfassungsänderungen auch am Parlament vorbei durch Volksbegehren und Volksentscheid zu erlassen [16] .

Ein zweites Beispiel: Richard von Weizsäcker kritisierte noch 1992, in Nordrhein-Westfalen sei es nicht gelungen, die Direktwahl der Bürgermeister und Landräte einzuführen, und nannte dies einen "klassischen Fall der Machtbehauptung von Parteizentralen" [17] . Doch inzwischen haben wir die Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in anderen Bundesländern - das war die einzige große Strukturreform der neunziger Jahre in der Bundesrepublik überhaupt. Wie konnte diese Reform gegen den Widerstand der politischen Klasse gelingen? Ausgangspunkt der Reform war ein Referendum in Hessen im Jahre 1991, bei dem sich 82 Prozent der Abstimmenden für die Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten ausgesprochen hatten. Vor diesem Hintergrund bedurfte es dann in anderen Ländern nur noch des glaubwürdigen Einleitens eines Volksbegehrens, um die Regierungsparteien in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und im Saarland reformwillig zu stimmen [18] . Folglich lautet meine sechste These:

Die einzige Strukturreform der neunziger Jahre in der Bundesrepublik, die Reform der Kommunalverfassungen, ist nur durch Volksbegehren und Volksentscheide (oder durch glaubwürdiges Drohen damit) möglich geworden. Auf diese Weise wurde vor allem die Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten eingeführt.

Hier zeigt sich etwas ganz Zentrales. Direktdemokratische Elemente brauchen das Repräsentationsprinzip durchaus nicht zu gefährden, sondern können es im Gegenteil fruchtbar ergänzen, den politischen Wettbewerb stärken und Reformen, die von der Mehrheit gewünscht werden - auch gegen die Besitzstandsinteressen der politischen Klasse -, durchsetzen helfen.

Dagegen hat die soeben (etwa von Guido Westerwelle und von Bundespräsident Rau selbst) wieder ins Gespräch gebrachte Direktwahl des Bundespräsidenten vorläufig nicht die geringste Chance. Die politische Klasse wird die Wahl mit Sicherheit nicht freiwillig aus der Hand geben.
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10. Februar 2012
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Parteispendenaffäre
Editorial 
Vom Unheil und Segen einer Affäre
Durchsichtige Taschen oder schwarze Koffer?
Parteienfinanzierung in der Bewährung
Parteispenden in der Krise?
Strukturprobleme des Parteienstaates
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