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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 16/2000)

Strukturprobleme des Parteienstaates


Hans Herbert von Arnim
Inhalt

I. Der Systemgedanke

II. Wachsende Herausforderungen

III. Die Rolle der Berufspolitiker

IV. Beispiel: Bundesstaatlichkeit

V. Von der Durchsetzbarkeit von Systemreformen

VI. Reform der Landesverfassungen als Initialzündung

VII. Neubewertung direktdemokratischer Verfahren

VII. Neubewertung direktdemokratischer Verfahren
1. Senkung der Staatsquote

Wir sollten auch nicht vergessen, dass die Schweiz und bestimmte amerikanische Staaten eine deutlich niedrigere Staatsquote haben als die Bundesrepublik. Auch hier ist der Zusammenhang mit den direktdemokratischen Institutionen eigentlich fast unübersehbar. Wenn staatliche Finanz- und Abgabenentscheidungen unter dem potentiellen Vorbehalt der Zustimmung des Volkes stehen, haben nur solche Maßnahmen eine Chance, von deren Notwendigkeit die Bürger wirklich überzeugt werden können. Das fördert nicht nur die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit staatlichen Handelns, sondern könnte auch die Prioritäten zurechtrücken. Bei uns haben inzwischen fast alle politischen Kräfte die Senkung der Staatsquote in ihre Programme aufgenommen. Um das zu realisieren, reichen Appelle aber nicht aus. Ohne institutionelle Aktivierung des Common Sense der Bürger wird eine deutliche Senkung der Staatsquote ein Wunschtraum bleiben.

2. Aufwertung des Demokratieprinzips

Es ist höchste Zeit, derartige direktdemokratische Verfahren neu zu bewerten. Die angeblich schlechten Weimarer Erfahrungen sind längst widerlegt. Von den beiden Legitimationsprinzipien unseres Staates hat bisher zwar - jedenfalls auf Bundesebene - das Repräsentationsprinzip immer völlig dominiert, die Orientierung an inhaltlichen Werten erschien wichtiger als das andere, scheinbar nur formale Grundprinzip - die Bürgernähe. Doch wenn jetzt diejenige Partei, die stets ihre besondere Wertorientierung propagiert - und dies auch im "C" ihres Namens zum Ausdruck bringt -, eben diese Werte für alle unübersehbar schwer verletzt hat, dürfte dies zu einer relativen Delegitimierung des Repräsentationsprinzips führen. Kern der Repräsentation ist die Gemeinwohlorientierung der Amtsträger. Doch höchste Amtsträger haben das Gegenteil getan. Damit verliert die bisher übliche ausschließliche Herausstellung des Repräsentationsprinzips ihre Schlüssigkeit. Dann gilt es, nach wirksamen Kontrollmechanismen Ausschau zu halten, und diese liegen eben in einer Aktivierung des Common Sense der Bürger. Das bedeutet nicht nur direktdemokratische Sachentscheidungen, sondern auch unmittelbare Wahlen. Das Erfolgsmodell der neuen Kommunalverfassungen kann uns hier vieles lehren.

Führt die Parteienfinanzierungskrise zu der längst fälligen Aufwertung des Demokratieprinzips, so könnte aus der Not sogar eine Tugend werden. Dann wachsen auch die Chancen für die Einführung von Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene. Dies ist in der Koalititonsvereinbarung der rot-grünen Bundesregierung bereits vorgesehen. Voraussetzung ist aber eine Grundgesetzänderung. Die Reform kann deshalb nicht ohne Zustimmung der Union verwirklicht werden. Immerhin könnte die Krise die Union veranlassen, sich einen Ruck zu geben und ihren bisherigen Widerstand aufzugeben.

Die nötigen Strukturreformen rasch anzupacken dürfte auch im Interesse der etablierten politischen Klasse selbst liegen. Denn die Chance von möglichen neuen Herausfordererparteien, die solche Reformen glaubhaft zu ihrem Programm machen und dadurch den Etablierten Wähler und Mandate wegschnappen, war wahrscheinlich noch nie so groß wie heute.

Fünfzig Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes und der meisten Landesverfassungen ist es an der Zeit, sie auf den Prüfstand zu stellen. Unsere Verfassungen waren eine gute Basis für den Aufbau der Bundesrepublik in den ersten Jahrzehnten. Doch inzwischen hat sich eine politische Klasse gebildet, die die Kontrollmechanismen unserer Verfassung weitgehend außer Kraft setzt.
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10. Februar 2012
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Parteispendenaffäre
Editorial 
Vom Unheil und Segen einer Affäre
Durchsichtige Taschen oder schwarze Koffer?
Parteienfinanzierung in der Bewährung
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