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Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 24-25/2008)

50 Jahre Geschlechter-
gerechtigkeit und Arbeitsmarkt


Jutta Allmendinger / Kathrin Leuze / Jonna M. Blanck
Inhalt

Einleitung

Die rechtliche Förderung der Gleichstellung seit 1958

Frauen und Männer auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland

Ausblick

Einleitung
Langsam rollt sie an, die Klagewelle zum deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt. Das 2006 verabschiedete Bundesgesetz soll ungerechtfertigte Benachteiligungen, die auf der "Rasse", der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, dem Alter, der sexuellen Identität und nicht zuletzt dem Geschlecht beruhen, verhindern und beseitigen. Die durch das Gesetz geschützten Personen erhalten Rechtsansprüche gegen Private, insbesondere gegen Arbeitgeber, wenn diese gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen. Bislang klagen vor allem Frauen wegen ungleicher Behandlung auf dem Arbeitsmarkt. Jüngstes Beispiel: Eine Mitarbeiterin eines großen Versicherungsunternehmens verklagt ihren Arbeitgeber auf eine halbe Million Euro wegen Diskriminierung am Arbeitsplatz. Der Vorgesetzte hatte der schwangeren Arbeitnehmerin im achten Schwangerschaftsmonat ihren männlichen Nachfolger vorgestellt, obwohl sie nach einigen Wochen Mutterschutz an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollte.[1] Der Betrag von 500 000 Euro ist dabei nicht aus der Luft gegriffen, denn das AGG sieht mehr als nur eine Klage auf Schadensersatz vor. Vielmehr solle der einzuklagende Betrag hoch genug sein, um den Arbeitgeber abzuschrecken - also hoch genug, um einem Versicherungskonzern unangenehm aufzufallen und seine Arbeitspolitik zu ändern. Gerade dieser symbolische und politische Wert ist Ausdruck einer gewandelten Wahrnehmung von Geschlechterdiskriminierung im Erwerbsleben.

Zur Person
Jutta Allmendinger
Ph. D., geb. 1956; Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung und Professorin für Bildungssoziologie und Arbeitsmarktforschung an der Humboldt-Universität zu Berlin. Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Reichpietschufer 50, 10785 Berlin-Tiergarten.
E-Mail: jutta.allmendinger@wzb.eu
Internet: www.wzb.eu

Zur Person
Kathrin Leuze
Dr. rer. pol., geb. 1975; wissenschaftliche Mitarbeiterin im Projekt "Gemeinsam leben, getrennt wirtschaften - Grenzen der Individualisierung in Paarbeziehungen" am WZB.
E-Mail: kathrin.leuze@wzb.eu

Zur Person
Jonna M. Blanck
B.A., geb. 1984; studentische Hilfkraft am WZB und Masterstudentin in Sozialwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin.
E-Mail: jonna.blanck@wzb.eu

In diesem Beitrag betrachten wir die unterschiedlichen Chancen von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt, und zwar in ihrer Entwicklung seit der Einführung des Gleichberechtigungsgesetzes 1958 bis in die Gegenwart. Wir skizzieren zunächst eine zunehmende rechtliche Formalisierung der Auseinandersetzung um die Geschlechterdiskriminierung im Erwerbsleben. Dann untersuchen wir Facetten der Erwerbstätigkeit von Männern und Frauen im Zeitverlauf, auch mit Blick auf die Situation in anderen Ländern. Vor allem zwei Bereiche rücken wir in den Vordergrund: Zeit und Geld.
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10. Februar 2012
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