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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 27-28/2002)
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Der Wandel der Friedenssicherung durch die Vereinten Nationen |

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Sven Bernhard Gareis
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I. Neue Krisen- und Konfliktszenarien |
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Die Entwicklung des globalen Krisen- und Konfliktgeschehens unterlag in den Jahrzehnten des Bestehens der Vereinten Nationen tief greifenden Veränderungen, mit einer rasanten Beschleunigung während der letzten Dekade des vergangenen Jahrhunderts.
Als die Weltorganisation im Frühsommer 1945 unter dem Eindruck des noch fortdauernden Zweiten Weltkrieges gegründet wurde, war der klassische zwischenstaatliche Krieg die Störquelle des Weltfriedens par excellence, gegen die sich die kollektiven Sicherheitsbemühungen der neuen Organisation vorrangig richten sollten. Doch zeigte sich im Verlauf der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts, dass der Krieg als Mittel zur Durchsetzung politischer Interessen im zwischenstaatlichen Bereich immer seltener wird. Diese Entwicklung resultiert einerseits aus den Erfahrungen zweier Weltkriege und dem in deren Folge geschaffenen Allgemeinen Gewaltverbot der Charta der Vereinten Nationen, vor allem aber aus dem rasanten Demokratisierungs- und Modernisierungsprozess, den zahlreiche Staaten in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts bewältigt haben. So zwingen demokratische Gesellschaften ihre Regierungen zu gewaltfreier Konfliktlösung in ihren internationalen Beziehungen und lassen Ausnahmen von dieser Regel - etwa in Form eines Verteidigungskrieges - nur unter engen Grenzen rechtlicher und ethischer Legitimation zu.
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Zur Person |
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Sven Bernhard Gareis Dr. phil., geb. 1962; Projektleiter am Sozialwissenschaftlichen Institut der Bundeswehr in Strausberg.
Anschrift: Prötzeler Chaussee 20, 15344 Strausberg.
E-Mail: svengareis@bwb.org.
Veröffentlichungen u. a.: Eine Renaissance der UNO?, in: Europäische Sicherheit, 51 (2002) 1; Frieden als komplexer Auftrag. Zur wachsenden Bedeutung ziviler Dimensionen in VN-Friedensmissionen, in: Reader Sicherheitspolitik, (2002) 2.
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Mit dem allmählichen Verschwinden des klassischen zwischenstaatlichen Krieges löst sich jedoch keineswegs das Phänomen der Gewaltanwendung auf. Das Kriegs- und Konfliktgeschehen verlagert sich vielmehr zunehmend in die Staaten und Gesellschaften hinein und ist durch das gleichzeitige Auftreten von Momenten des klassischen Krieges, des Bürgerkrieges, des organisierten Verbrechens und der planvollen und großflächigen Verletzung von Menschenrechten gekennzeichnet.
Der weit überwiegende Teil der seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges gezählten mehr als 200 Kriege und Konflikte gehört mittlerweile zur Kategorie der innerstaatlichen Auseinandersetzungen.
In vielen der auf den Reißbrettern von internationalen Friedenskonferenzen konstruierten bzw. ehemals kolonisierten Staaten haben sich unter der Decke des Nationalstaates vormoderne Strukturen bewahrt, die statt der Gewährleistung von Stabilität vielfältige Ursachen und Anlässe zur gewaltsamen Konfliktaustragung bieten.
Sezessions- oder Antiregime-Kriege entlang der Konfrontationslinien zwischen ethnischen oder religiösen Gruppen, Clans oder von Warlords geführten Gruppierungen sind die häufige Folge.
Die durch Bürgerkriege zerstörten failed states, zu deren prominentesten Repräsentanten in der jüngeren Zeit sicherlich Afghanistan und Somalia gehören, sind über lange Zeit vor allem unter dem Aspekt des humanitären Leids und der darauf bezogenen Hilfe betrachtet worden. Nicht erst der 11. September 2001 hat jedoch gezeigt, dass diese Staaten einen geradezu idealen Nährboden für die Entwicklung substaatlicher bzw. privater Gewaltakteure bieten, die sich entweder innerhalb der Grenzen des gescheiterten Staates als Warlords betätigen oder aber mit dem Mittel des Terrors ihre Gewalttätigkeit in andere Staaten hineintragen können.
In der Perspektive einer immer wahrscheinlicheren Verfügbarkeit von Massenvernichtungswaffen für nichtstaatliche Akteure kommt diesen Gruppierungen und ihren möglichen Unterstützerstaaten besonderes Augenmerk zu.
Eine Resultante der privatisierten Kriegführung ist die Angewiesenheit der nichtstaatlichen Gewaltakteure auf alle Formen der Finanzierung. So verquicken sich seit Jahrzehnten in zunehmender Weise innerstaatliche Guerillas ebenso wie international aktive Terroristen mit der Organisierten Kriminalität und ihren spezifischen Formen des Gelderwerbs durch Drogen-, Waffen- und Menschenhandel sowie der Geldwäsche.
Spätestens an dieser Stelle beginnt die klassische Unterscheidung zwischen militärischen und kriminellen Risiken zu verschwimmen, und es werden daher neue Formen eines integrierten Vorgehens der verschiedenen mit staatlicher Sicherheit betrauten nationalen Organe wie auch deren intensivierte Zusammenarbeit im internationalen Bereich notwendig.
Der Krieg in der Übersichtlichkeit und Rationalität der klassischen Clausewitz'schen Vorstellungen existiert kaum mehr, sondern ist einer unübersichtlichen Gemengelage unterschiedlichster Risiken gewichen. Für die Vereinten Nationen bedeutete dies, in der Praxis der Friedenssicherung stets neue, auch über die Bestimmungen ihrer Charta hinausweisende Ansätze und Instrumente zu entwickeln, um gegenüber den gewandelten Herausforderungen bestehen zu können. |
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10. Februar 2012
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